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   BFH, 23.06.2020 - IV S 3/19 (PKH)   

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https://dejure.org/2020,24169
BFH, 23.06.2020 - IV S 3/19 (PKH) (https://dejure.org/2020,24169)
BFH, Entscheidung vom 23.06.2020 - IV S 3/19 (PKH) (https://dejure.org/2020,24169)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 2020 - IV S 3/19 (PKH) (https://dejure.org/2020,24169)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 62 Abs 4, FGO § 142 Abs 1, ZPO § 114 Abs 1 S 1, ZPO § 121 Abs 1, ZPO § 121 Abs 5
    Bewilligung von PKH - Beiordnung eines Prozessvertreters für Verfahren mit Vertretungszwang

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 4 FGO, § 142 Abs 1 FGO, § 114 Abs 1 S 1 ZPO, § 121 Abs 1 ZPO, § 121 Abs 5 ZPO
    Bewilligung von PKH - Beiordnung eines Prozessvertreters für Verfahren mit Vertretungszwang

  • IWW

    § 62 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 142 Abs. 1 FGO, § 114 Abs. 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 116 Abs. 2 Satz 1 FGO, § 56 FGO, § 62 Abs. 4 FGO, § 121 ZPO, § 121 Abs. 1 ZPO, § 121 Abs. 5 ZPO, § 142 Abs. 1, Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde durch einen mittellosen Kläger bei unterbliebener Benennung eines Prozessvertreters

  • Betriebs-Berater

    Bewilligung von PKH - Beiordnung eines Prozessvertreters für Verfahren mit Vertretungszwang

  • rewis.io

    Bewilligung von PKH - Beiordnung eines Prozessvertreters für Verfahren mit Vertretungszwang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde durch einen mittellosen Kläger bei unterbliebener Benennung eines Prozessvertreters

  • datenbank.nwb.de

    Bewilligung von PKH - Beiordnung eines Prozessvertreters für Verfahren mit Vertretungszwang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 1856
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 25.07.2012 - X S 14/12

    Voraussetzungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung bei Versäumung der

    Auszug aus BFH, 23.06.2020 - IV S 3/19
    Dies gebietet der Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung, weil eine Auslegung der genannten Schreiben als Nichtzulassungsbeschwerde zur Unzulässigkeit dieses Rechtsmittels und zur Kostenpflicht des Antragstellers führen würde (BFH-Beschluss vom 25.07.2012 - X S 14/12 (PKH), Rz 2).

    Insbesondere konnte er durch den nicht postulationsfähigen Antragsteller selbst ohne Mitwirkung eines Prozessbevollmächtigten wirksam gestellt werden, weil der in § 62 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) angeordnete Vertretungszwang nicht für PKH-Anträge gilt (z.B. BFH-Beschluss vom 25.07.2012 - X S 14/12 (PKH), Rz 3).

  • BFH, 09.12.2004 - VII S 29/03

    Insolvenzverwalter: PKH

    Auszug aus BFH, 23.06.2020 - IV S 3/19
    aa) § 142 Abs. 1 und Abs. 2 FGO i.V.m. § 121 Abs. 1 ZPO schreibt zwingend vor, dass dem Antragsteller bei Bewilligung von PKH für Verfahren mit Vertretungszwang ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt seiner Wahl beigeordnet werden muss (BFH-Beschluss vom 09.12.2004 - VII S 29/03 (PKH), BFH/NV 2005, 380).
  • BFH, 15.04.2014 - V S 5/14

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes bei

    Auszug aus BFH, 23.06.2020 - IV S 3/19
    Einem Beteiligten, der wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, ein Rechtsmittel, das dem Vertretungszwang unterliegt, innerhalb der Rechtsmittelfrist wirksam zu erheben, kann jedoch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 FGO gewährt werden, wenn er innerhalb dieser Frist alle Voraussetzungen für die Bewilligung der PKH zur Einlegung des Rechtsmittels schafft, also einen entsprechenden Antrag stellt und die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beim Rechtsmittelgericht einreicht und zumindest in laienhafter Weise Anhaltspunkte für einen Zulassungsgrund darlegt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 15.04.2014 - V S 5/14 (PKH), Rz 6; vom 24.11.2009 - II S 21/09 (PKH), BFH/NV 2010, 455, unter 2.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2001 - 12 B 1962/00
    Auszug aus BFH, 23.06.2020 - IV S 3/19
    Der Senat muss daher nicht entscheiden, ob die Gewährung von PKH in Verfahren mit Vertretungszwang sogar voraussetzt, dass der Antragsteller dem Gericht innerhalb der Rechtsmittelfrist einen vertretungsbereiten Prozessvertreter benennt (so Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.03.2001 - 12 B 1962/00; anderer Ansicht Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.02.2002 - 7 S 887/01) oder den Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts stellt (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 26.10.1998 - VII S 23/98, BFH/NV 1999, 629).
  • BFH, 26.10.1998 - VII S 23/98

    Wiedereinsetzung; Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts

    Auszug aus BFH, 23.06.2020 - IV S 3/19
    Der Senat muss daher nicht entscheiden, ob die Gewährung von PKH in Verfahren mit Vertretungszwang sogar voraussetzt, dass der Antragsteller dem Gericht innerhalb der Rechtsmittelfrist einen vertretungsbereiten Prozessvertreter benennt (so Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.03.2001 - 12 B 1962/00; anderer Ansicht Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.02.2002 - 7 S 887/01) oder den Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts stellt (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 26.10.1998 - VII S 23/98, BFH/NV 1999, 629).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2002 - 7 S 887/01

    Keine Benennung eines beiordnungsbereiten Rechtsanwalts innerhalb der

    Auszug aus BFH, 23.06.2020 - IV S 3/19
    Der Senat muss daher nicht entscheiden, ob die Gewährung von PKH in Verfahren mit Vertretungszwang sogar voraussetzt, dass der Antragsteller dem Gericht innerhalb der Rechtsmittelfrist einen vertretungsbereiten Prozessvertreter benennt (so Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.03.2001 - 12 B 1962/00; anderer Ansicht Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.02.2002 - 7 S 887/01) oder den Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts stellt (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 26.10.1998 - VII S 23/98, BFH/NV 1999, 629).
  • BFH, 17.03.2008 - II S 24/07

    Prozesskostenhilfe: überlange Verfahrensdauer

    Auszug aus BFH, 23.06.2020 - IV S 3/19
    Die Rechtsverfolgung verspricht hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn für dessen Eintritt bei summarischer Prüfung eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (BFH-Beschluss vom 17.03.2008 - II S 24/07 (PKH), BFH/NV 2008, 1176, unter II.1.).
  • BFH, 05.09.2007 - X S 10/07

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Beiordnung eines Notanwalts; Ladung zu einem

    Auszug aus BFH, 23.06.2020 - IV S 3/19
    Dies setzt voraus, dass der Antragsteller dem BFH substantiiert darlegt und glaubhaft macht, dass er zumindest eine gewisse Zahl zur Vertretung befugter Personen vergeblich um die Übernahme des Mandats gebeten hat (z.B. BFH-Beschluss vom 05.09.2007 - X S 10/07 (PKH), Rz 19).
  • BFH, 24.11.2009 - II S 21/09

    Darlegungserfordernisse bei PKH-Antrag im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BFH, 23.06.2020 - IV S 3/19
    Einem Beteiligten, der wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, ein Rechtsmittel, das dem Vertretungszwang unterliegt, innerhalb der Rechtsmittelfrist wirksam zu erheben, kann jedoch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 FGO gewährt werden, wenn er innerhalb dieser Frist alle Voraussetzungen für die Bewilligung der PKH zur Einlegung des Rechtsmittels schafft, also einen entsprechenden Antrag stellt und die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beim Rechtsmittelgericht einreicht und zumindest in laienhafter Weise Anhaltspunkte für einen Zulassungsgrund darlegt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 15.04.2014 - V S 5/14 (PKH), Rz 6; vom 24.11.2009 - II S 21/09 (PKH), BFH/NV 2010, 455, unter 2.).
  • BFH, 21.05.2021 - II S 5/21

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH)

    Insbesondere besteht für die Antragstellung --ungeachtet der Regelung des § 62 Abs. 4 FGO-- kein Vertretungszwang (BFH-Beschluss vom 23.06.2020 - IV S 3/19 (PKH), BFH/NV 2020, 1090, Rz 8).
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