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   BFH, 23.07.2008 - X B 51/08   

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https://dejure.org/2008,5862
BFH, 23.07.2008 - X B 51/08 (https://dejure.org/2008,5862)
BFH, Entscheidung vom 23.07.2008 - X B 51/08 (https://dejure.org/2008,5862)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 2008 - X B 51/08 (https://dejure.org/2008,5862)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kürzung des Vorwegabzugs wegen Pensionszusage an einen zu 99,75 % beteiligten Gesellschafter

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 3 Nr. 62 a.F.; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 a.F.; ; EStG § 10c Abs. 3 Nr. 1 a.F.; ; EStG § 10c Abs. 3 Nr. 2 a.F.; ; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 472/03

    Steuerfreiheit des Existenzminimums und Höchstbetrage des § 10 Abs 3 EStG -

    Auszug aus BFH, 23.07.2008 - X B 51/08
    In der Rechtsprechung ist daher auch anerkannt, dass eine Kürzung des Vorwegabzugs selbst dann vorzunehmen ist, wenn der Steuerpflichtige Leistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG a.F. in nur geringem Umfang (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 61/00, BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183) oder nicht im gesamten Veranlagungszeitraum erhalten hat (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 75/00, BFHE 200, 548, BStBl II 2003, 288; die Verfassungsbeschwerde wurde durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 2008 2 BvR 472/03 nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 75/00

    Vorwegabzug: Zeitweise steuerfreie Arbeitgeberleistungen

    Auszug aus BFH, 23.07.2008 - X B 51/08
    In der Rechtsprechung ist daher auch anerkannt, dass eine Kürzung des Vorwegabzugs selbst dann vorzunehmen ist, wenn der Steuerpflichtige Leistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG a.F. in nur geringem Umfang (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 61/00, BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183) oder nicht im gesamten Veranlagungszeitraum erhalten hat (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 75/00, BFHE 200, 548, BStBl II 2003, 288; die Verfassungsbeschwerde wurde durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 2008 2 BvR 472/03 nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BFH, 14.12.2005 - XI R 25/04

    Keine Kürzung des Vorwegabzugs

    Auszug aus BFH, 23.07.2008 - X B 51/08
    Nach der Gesetzeskonzeption ist mithin für die Kürzung des Vorwegabzugs allein entscheidend, ob für den Steuerpflichtigen Zukunftssicherungsleistungen erbracht werden, die bei diesem zur Begründung von Sozialversicherungsansprüchen führen (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2005 XI R 25/04, BFH/NV 2006, 1073) oder bei denen zugunsten des Steuerpflichtigen tatsächlich bestehende Versorgungsanwartschaften begründet werden (BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 XI R 57/99, BFHE 192, 304, BStBl II 2001, 28), die nicht in vollem Umfang aus dessen eigenem Vermögen geleistet werden (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01, BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546).
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 61/00

    Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzugs

    Auszug aus BFH, 23.07.2008 - X B 51/08
    In der Rechtsprechung ist daher auch anerkannt, dass eine Kürzung des Vorwegabzugs selbst dann vorzunehmen ist, wenn der Steuerpflichtige Leistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG a.F. in nur geringem Umfang (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 61/00, BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183) oder nicht im gesamten Veranlagungszeitraum erhalten hat (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 75/00, BFHE 200, 548, BStBl II 2003, 288; die Verfassungsbeschwerde wurde durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 2008 2 BvR 472/03 nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BFH, 27.10.1998 - X R 191/96

    SA; Kürzung des Vorwegabzugs

    Auszug aus BFH, 23.07.2008 - X B 51/08
    Der Vorwegabzug ist daher auch dann zu kürzen, wenn die zugesagte Versorgungsanwartschaft für das Versorgungskonzept des Steuerpflichtigen relativ unbedeutend ist (Senatsurteil vom 27. Oktober 1998 X R 191/96, BFH/NV 1999, 608).
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 25/01

    Vorwegabzug beim Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 23.07.2008 - X B 51/08
    Nach der Gesetzeskonzeption ist mithin für die Kürzung des Vorwegabzugs allein entscheidend, ob für den Steuerpflichtigen Zukunftssicherungsleistungen erbracht werden, die bei diesem zur Begründung von Sozialversicherungsansprüchen führen (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2005 XI R 25/04, BFH/NV 2006, 1073) oder bei denen zugunsten des Steuerpflichtigen tatsächlich bestehende Versorgungsanwartschaften begründet werden (BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 XI R 57/99, BFHE 192, 304, BStBl II 2001, 28), die nicht in vollem Umfang aus dessen eigenem Vermögen geleistet werden (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01, BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546).
  • BFH, 14.06.2000 - XI R 57/99

    Gesellschafter-Geschäftsführer: Sonderausgaben-Vorwegabzug

    Auszug aus BFH, 23.07.2008 - X B 51/08
    Nach der Gesetzeskonzeption ist mithin für die Kürzung des Vorwegabzugs allein entscheidend, ob für den Steuerpflichtigen Zukunftssicherungsleistungen erbracht werden, die bei diesem zur Begründung von Sozialversicherungsansprüchen führen (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2005 XI R 25/04, BFH/NV 2006, 1073) oder bei denen zugunsten des Steuerpflichtigen tatsächlich bestehende Versorgungsanwartschaften begründet werden (BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 XI R 57/99, BFHE 192, 304, BStBl II 2001, 28), die nicht in vollem Umfang aus dessen eigenem Vermögen geleistet werden (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01, BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546).
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 71/00

    Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzugs

    Auszug aus BFH, 23.07.2008 - X B 51/08
    Hierdurch soll nach dem Willen des Gesetzgebers eine pauschalierende und typisierende Regelung für die Kürzung des Vorwegabzugs erreicht werden, was verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 71/00, BFHE 200, 544, BStBl II 2003, 343).
  • BFH, 26.06.1997 - X B 240/96

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage inwieweit Abfindungen in die

    Auszug aus BFH, 23.07.2008 - X B 51/08
    Dabei kommt es nicht darauf an, in welchem Umfang an den Steuerpflichtigen solche Zukunftssicherungsleistungen erbracht werden bzw. nicht aus seinem Vermögen geleistete Pensionsanwartschaften begründet werden, denn das Gesetz umschreibt mit den vorgenannten Merkmalen den Personenkreis, der von der Kürzung des Vorwegabzugs betroffen ist (Senatsbeschluss vom 26. Juni 1997 X B 240/96, BFH/NV 1997, 848).
  • BFH, 11.08.1999 - XI R 12/98

    Abfärberegelung bei geringer gewerblicher Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 23.07.2008 - X B 51/08
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine gesetzlich nicht vorgesehene Bagatellgrenze dann anzuerkennen sein kann, wenn unter Berücksichtigung des mit der Norm verfolgten Gesetzeszwecks sonst eine unverhältnismäßige Rechtsfolge ausgelöst würde und damit ein Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit gegeben wäre (BFH-Urteil vom 11. August 1999 XI R 12/98, BFHE 189, 419, BStBl II 2000, 229).
  • BFH, 24.06.2009 - X R 56/08

    Kürzung des Vorwegabzugs

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Beschluss des erkennenden Senats vom 23. Juli 2008 X B 51/08 (BFH/NV 2008, 1675) Bezug genommen.
  • BFH, 24.06.2009 - X R 55/08

    Kürzung des Vorwegabzugs

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Beschluss des erkennenden Senats vom 23. Juli 2008 X B 51/08, BFH/NV 2008, 1675 Bezug genommen.
  • BFH, 24.06.2009 - X R 54/08

    Kürzung des Vorwegabzugs

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Beschluss des erkennenden Senats vom 23. Juli 2008 X B 51/08, BFH/NV 2008, 1675 Bezug genommen.
  • BFH, 02.09.2008 - X R 17/08

    Kürzung des Vorwegabzugs bei Gesellschafter-Geschäftsführer

    Nach dem Gesetzeszweck ist die Höhe der Leistungen Dritter zugunsten des Steuerpflichtigen nicht entscheidend (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juli 2008 X B 51/08, nicht veröffentlicht); danach ist der Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG a.F. auch dann zu kürzen, wenn der Geschäftsführer ("nur") mit 99, 75 % an der Kapitalgesellschaft, die die Versorgungszusage macht, beteiligt ist.
  • BFH, 02.09.2008 - X R 45/05

    Kürzung des Vorwegabzugs - kein unbegrenzter Abzug von Vorsorgeaufwendungen -

    Selbst eine Minderheitsbeteiligung würde dabei der notwendigen vollständigen Eigenleistung entgegenstehen (BFH-Beschluss vom 23. Juli 2008 X B 51/08, BFH/NV 2008, 1675).
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