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   BFH, 23.07.2013 - VIII R 17/10   

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https://dejure.org/2013,24651
BFH, 23.07.2013 - VIII R 17/10 (https://dejure.org/2013,24651)
BFH, Entscheidung vom 23.07.2013 - VIII R 17/10 (https://dejure.org/2013,24651)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 2013 - VIII R 17/10 (https://dejure.org/2013,24651)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Keine Verteilung eines Übergangsverlusts aus Billigkeitsgründen - Entscheidung über einen Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen - Grundsatz der Abschnittsbesteuerung

  • openjur.de

    Keine Verteilung eines Übergangsverlusts aus Billigkeitsgründen; Entscheidung über einen Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen; Grundsatz der Abschnittsbesteuerung

  • Bundesfinanzhof

    AO § 163, EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 3, EStG § 5 Abs 1, EStR R 17 Abs 1 S 4, EStG § 10d, FGO § 102
    Keine Verteilung eines Übergangsverlusts aus Billigkeitsgründen - Entscheidung über einen Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen - Grundsatz der Abschnittsbesteuerung

  • Bundesfinanzhof

    Keine Verteilung eines Übergangsverlusts aus Billigkeitsgründen - Entscheidung über einen Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen - Grundsatz der Abschnittsbesteuerung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 163 AO, § 4 Abs 1 EStG 1997, § 4 Abs 3 EStG 1997, § 5 Abs 1 EStG 1997, R 17 Abs 1 S 4 EStR 2001
    Keine Verteilung eines Übergangsverlusts aus Billigkeitsgründen - Entscheidung über einen Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen - Grundsatz der Abschnittsbesteuerung

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Keine Verteilung eines Übergangsverlusts aus Billigkeitsgründen – Entscheidung über einen Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen – Grundsatz der Abschnittsbesteuerung

  • Betriebs-Berater

    Keine Verteilung eines Übergangsverlusts aus Billigkeitsgründen

  • rewis.io

    Keine Verteilung eines Übergangsverlusts aus Billigkeitsgründen - Entscheidung über einen Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen - Grundsatz der Abschnittsbesteuerung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verteilung eines Übergangsverlusts aus Billigkeitsgründen

  • datenbank.nwb.de

    Keine Verteilung eines Übergangsverlusts aus Billigkeitsgründen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Verteilung eines Übergangsverlusts aus Billigkeitsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verteilung eines Übergangsverlusts beim Übergang zur Bilanzierung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verteilung eines Übergangsverlusts aus Billigkeitsgründen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Verteilung des Übergangsverlusts aus Billigkeitsgründen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Verteilung eines Übergangsverlusts aus Billigkeitsgründen

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Verteilung Übergangsverlust

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 242, 134
  • BB 2013, 2416
  • DB 2013, 2185
  • BStBl II 2013, 820
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 21.10.2009 - I R 112/08

    Abweichende Festsetzung von Erstattungszinsen - Unbilligkeit aus sachlichen

    Auszug aus BFH, 23.07.2013 - VIII R 17/10
    Denn eine "Härte" i.S. von R 17 Abs. 1 Satz 4 EStR 2001 und damit eine sachliche Unbilligkeit lag im Streitfall nicht vor (vgl. BFH-Urteile vom 20. September 2012 IV R 29/10, BFHE 238, 518, BStBl II 2013, 505; vom 21. Oktober 2009 I R 112/08, BFH/NV 2010, 606; Senatsurteil vom 6. September 2011 VIII R 55/10, BFH/NV 2012, 269).

    Eine für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeordnet oder in Kauf genommen hat, rechtfertigt dagegen keine Billigkeitsmaßnahme (BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 606, m.w.N.).

  • BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09

    Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus BFH, 23.07.2013 - VIII R 17/10
    ee) Das von den Klägern zitierte BFH-Urteil vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09 (BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280) ist auf den Streitfall nicht anwendbar, da es sich mit dem Abzug von außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG befasst.
  • BFH, 06.12.1972 - IV R 5/72

    Überschußrechnung - Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter - Anlagevermögen -

    Auszug aus BFH, 23.07.2013 - VIII R 17/10
    Denn der Grundsatz der Totalgewinngleichheit, nach dem die vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG letztlich zu demselben Gesamtergebnis führen muss wie die Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 1972 IV R 4-5/72, BFHE 108, 162, BStBl II 1973, 293), bedeutet nicht, dass auch die Steuer in dem Zeitraum des Bestehens des Betriebs in identischer Höhe entsteht.
  • BFH, 05.10.1973 - VIII R 20/68

    Übergangsjahr - Einnahmeüberschußrechnung - Bestandsvergleich - Übergangsgewinn -

    Auszug aus BFH, 23.07.2013 - VIII R 17/10
    Die erforderlichen Zu- und Abrechnungen (Übergangsergebnis) sind grundsätzlich dem ersten Jahr des Bestandsvergleichs (Übergangsjahr) als Besteuerungsmerkmal zuzuordnen (Senatsurteil vom 5. Oktober 1973 VIII R 20/68, BFHE 111, 40, BStBl II 1974, 303, m.w.N.).
  • BFH, 17.09.1987 - IV R 31/87

    Vorübergehende Befreiung von der Buchführungspflicht als mögliche Bewilligung von

    Auszug aus BFH, 23.07.2013 - VIII R 17/10
    Ein Ermessensfehler in diesem Sinne (Ermessensmangel) liegt auch vor, wenn die Behörde zu Unrecht angenommen hat, ihr stehe eine Ermessensbefugnis nicht zu, und infolgedessen einen Antrag mit der unzutreffenden Begründung ablehnt, sie müsse den Antrag aus Rechtsgründen ablehnen (BFH-Urteil vom 17. September 1987 IV R 31/87, BFHE 151, 64, BStBl II 1988, 20, m.w.N.).
  • BFH, 25.03.1988 - III R 186/84

    Erlass von Steueransprüchen wegen Unbilligkeit - Vernichtung oder ernstliche

    Auszug aus BFH, 23.07.2013 - VIII R 17/10
    Über den Rahmen des § 10d EStG hinaus hat der Gesetzgeber eine Durchbrechung der Abschnittsbesteuerung zur Berücksichtigung von Verlusten nicht zugelassen und damit auch Härten, die sich daraus ergeben, bewusst in Kauf genommen (vgl. BFH-Urteil vom 25. März 1988 III R 186/84, BFH/NV 1989, 426, m.w.N.).
  • BFH, 06.06.1991 - V R 102/86

    Überprüfbarkeit einer Entscheidung über den Antrag auf abweichende

    Auszug aus BFH, 23.07.2013 - VIII R 17/10
    Die Entscheidung über einen Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen i.S. des § 163 AO ist eine Ermessensentscheidung (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Juni 1991 V R 102/86, BFH/NV 1992, 787), die nur in den durch § 102 FGO gezogenen Grenzen überprüft werden kann.
  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus BFH, 23.07.2013 - VIII R 17/10
    Zwar kann die Erhebung (Einziehung) eines Einkommensteueranspruchs sachlich unbillig sein, wenn das Zusammenwirken verschiedener Regelungen zu einer hohen Steuerschuld führt, obgleich dem kein Zuwachs an Leistungsfähigkeit zugrunde liegt (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297).
  • BFH, 26.01.2000 - IX R 87/95

    Bestechungsgelder als sonstige Einkünfte eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BFH, 23.07.2013 - VIII R 17/10
    cc) Etwas anderes folgt auch nicht aus dem aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes abgeleiteten Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (vgl. BVerfG-Urteil vom 9. Dezember 2008  2 BvL 1-2/07, 1-2/08, BVerfGE 122, 210, 230 ff., m.w.N.), da diese grundsätzlich auf den jeweils zu beurteilenden Einkommensermittlungs-/Veranlagungszeitraum zu beziehen ist (BFH-Urteil vom 26. Januar 2000 IX R 87/95, BFHE 191, 274, BStBl II 2000, 396; BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2009 IX B 132/09, BFH/NV 2010, 646).
  • BFH, 07.11.2006 - VI R 2/05

    Rückzahlung von Arbeitslohn erst im Kalenderjahr des tatsächlichen Abflusses

    Auszug aus BFH, 23.07.2013 - VIII R 17/10
    Eine zeitabschnittsbezogene Steuerermittlung bewirkt typischerweise Unterschiede der Steuerbelastung zwischen den verschiedenen Abschnitten (BFH-Urteil vom 7. November 2006 VI R 2/05, BFHE 215, 481, BStBl II 2007, 315).
  • BFH, 14.03.2008 - IX B 247/07

    Vorrangige Berücksichtigung des Verlustvortrags vor Abzug von außergewöhnlichen

  • BFH, 10.06.2008 - VIII R 101/04

    Trennbarkeit von freiberuflicher Unternehmensberatung und gewerblicher

  • BFH, 09.12.2009 - IX B 132/09

    Keine Unbilligkeit der Besteuerung von Schmiergeldzahlungen

  • BFH, 09.04.2010 - IX B 191/09

    Vorrangige Berücksichtigung des Verlustvortrags vor Abzug von Sonderausgaben und

  • BFH, 06.09.2011 - VIII R 55/10

    Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen - Zeitliche

  • BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10

    Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvL 1/00

    Jubiläumsrückstellungen nach dem EStG verfassungsgemäß

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.09.2009 - 14 K 925/05

    Kein Anspruch im Billigkeitswege auf Verteilung eines sich bei Wechsel der

  • BFH, 14.10.2015 - I R 20/15

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke - Billigkeitsmaßnahme

    Die Festsetzung einer Steuer ist aus sachlichen Gründen unbillig, wenn sie zwar dem Wortlaut des Gesetzes entspricht, aber den Wertungen des Gesetzes zuwiderläuft (z.B. Senatsurteil vom 21. Oktober 2009 I R 112/08, BFH/NV 2010, 606; BFH-Urteil vom 23. Juli 2013 VIII R 17/10, BFHE 242, 134, BStBl II 2013, 820; Senatsbeschluss in BFHE 246, 27, BStBl II 2014, 1016).

    Eine für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeordnet oder in Kauf genommen hat, rechtfertigt dagegen keine Billigkeitsmaßnahme (Senatsurteil in BFH/NV 2010, 606; BFH-Urteil in BFHE 242, 134, BStBl II 2013, 820; Senatsbeschluss in BFHE 246, 27, BStBl II 2014, 1016).

  • BFH, 26.02.2014 - I R 59/12

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Mindestbesteuerung bei Definitiveffekten -

    aa) Die Festsetzung einer Steuer ist aus sachlichen Gründen unbillig, wenn sie zwar dem Wortlaut des Gesetzes entspricht, aber den Wertungen des Gesetzes zuwiderläuft (z.B. Senatsurteil vom 21. Oktober 2009 I R 112/08, BFH/NV 2010, 606; BFH-Urteil vom 23. Juli 2013 VIII R 17/10, BFHE 242, 134, BStBl II 2013, 820).

    Eine für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeordnet oder in Kauf genommen hat, rechtfertigt dagegen keine Billigkeitsmaßnahme (Senatsurteil in BFH/NV 2010, 606; BFH-Urteil in BFHE 242, 134, BStBl II 2013, 820).

  • BFH, 12.07.2017 - VI R 36/15

    Abweichende Steuerfestsetzung bei außergewöhnlichen Belastungen

    Die Unbilligkeit kann sich aus persönlichen oder sachlichen Gründen ergeben (BFH-Urteil vom 23. Juli 2013 VIII R 17/10, BFHE 242, 134, BStBl II 2013, 820; Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 255, 482, BStBl II 2017, 393).

    Eine für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeordnet oder in Kauf genommen hat, rechtfertigt keine Billigkeitsmaßnahme (BFH-Urteile vom 21. Oktober 2009 I R 112/08, BFH/NV 2010, 606; in BFHE 242, 134, BStBl II 2013, 820).

    Es hat auch nicht angenommen, ihm stehe eine Ermessensbefugnis nicht zu (vgl. BFH-Urteile vom 17. September 1987 IV R 31/87, BFHE 151, 64, BStBl II 1988, 20; in BFHE 242, 134, BStBl II 2013, 820).

  • BFH, 16.12.2014 - VIII R 45/12

    Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bei gerichtlich geltend gemachten

    Denn auch durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart darf das Gesamtergebnis des unternehmerischen Erfolges nicht verfälscht werden (vgl. BFH-Urteile vom 4. August 1977 IV R 119/73, BFHE 123, 154, BStBl II 1977, 866; vom 4. August 1983 IV R 242/80, juris; vom 22. November 2011 VIII R 5/08, juris; vom 23. Juli 2013 VIII R 17/10, BFHE 242, 134, BStBl II 2013, 820; in BFH/NV 2014, 514).
  • BFH, 17.05.2022 - VIII R 11/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.05.2022 VIII R 26/20 -

    Hingegen ist das Gericht nicht befugt, eine eigene Ermessensentscheidung zu treffen und diese an die Stelle der behördlichen Ermessensentscheidung zu setzen (BFH-Urteile vom 21.01.1992 - VIII R 72/87, BFHE 169, 219, BStBl II 1992, 958, und vom 23.07.2013 - VIII R 17/10, BFHE 242, 134, BStBl II 2013, 820).

    Der Gesetzgeber hat zwar mit der Wahlmöglichkeit der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG einerseits und durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG andererseits die Entstehung unterschiedlicher Periodengewinne in einzelnen Veranlagungsjahren nicht ausgeschlossen, wollte damit jedoch nicht eine unterschiedliche Entnahmebesteuerung in Abhängigkeit von der Art und Weise der Gewinnermittlung unter Durchbrechung des Grundsatzes der Totalgewinnidentität zulassen (§ 6 Abs. 7 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 4 EStG; s.a. BFH-Urteile vom 06.12.1972 - IV R 4-5/72, BFHE 108, 162, BStBl II 1973, 293, und in BFHE 242, 134, BStBl II 2013, 820).

  • BFH, 21.09.2016 - I R 65/14

    Mindestbesteuerung - Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen

    Denn damit wäre eine strukturelle Gesetzeskorrektur verbunden, da der Gesetzgeber den im Gesetzgebungsverfahren geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Wirkung der Mindestbesteuerung als Verlustnutzungsausschluss ausschließlich durch eine Anhebung des Sockelbetrags und des Prozentsatzes für den Restbetrag Rechnung tragen wollte (dem folgend insbesondere BVerwG-Urteil in BVerwGE 151, 255; dazu zustimmend z.B. Bauer, Deutsches Steuerrecht 2016, 1027, 1028; Bick, jurisPR-BVerwG 13/2015 Anm. 4; Steinhauff, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2015, 1471 f.; s. allgemein zum Ausschluss einer Billigkeitsmaßnahme bei einer vom Gesetzgeber bewusst angeordneten oder billigend in Kauf genommenen Rechtsfolge bereits Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Juli 2013 VIII R 17/10, BFHE 242, 134, BStBl II 2013, 820).

    Dem widerstreitet aber das angefochtene Urteil, wenn es unter Hinweis auf einen Sachzusammenhang ("actus contrarius") das Periodizitätsprinzip vollständig ausblendet und unter Verletzung der Maßgaben des § 102 FGO (s. insoweit allgemein z.B. BFH-Urteil in BFHE 242, 134, BStBl II 2013, 820; Brühl, Die Unternehmensbesteuerung 2016, 276, 284) eine Ermessensreduzierung auf Null für einen Billigkeitserlass annimmt.

  • BFH, 11.07.2018 - XI R 33/16

    Keine Billigkeitsmaßnahme wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der

    b) Eine für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeordnet oder in Kauf genommen hat, rechtfertigt hingegen keine Billigkeitsmaßnahme (BFH-Urteile in BFHE 238, 518, BStBl II 2013, 505, Rz 21; vom 23. Juli 2013 VIII R 17/10, BFHE 242, 134, BStBl II 2013, 820, Rz 12; vom 17. Dezember 2013 VII R 8/12, BFHE 244, 184, BFH/NV 2014, 748, Rz 10, 29 f.).
  • BFH, 27.05.2020 - XI R 12/18

    Zur Änderung eines im Rahmen einer steuerrechtlichen Überleitungsrechnung

    (2) Dies verstößt auch nicht gegen den Grundsatz der Totalgewinnidentität (s. dazu z.B. BFH-Urteile vom 06.12.1972 - IV R 4-5/72, BFHE 108, 162, BStBl II 1973, 293; vom 23.07.2013 - VIII R 17/10, BFHE 242, 134, BStBl II 2013, 820, Rz 18; Nacke in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, §§ 4, 5 Rz 1507).

    Denn dieses Postulat schließt unterschiedliche Periodengewinne in einzelnen Jahren --wie es der Fall ist, wenn die Klägerin statt der gewinnmindernden Herabsetzung nach § 7g Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 EStG a.F., die ein Überschussrechner i.S. von § 4 Abs. 3 EStG hätte noch in Anspruch nehmen können, in den Folgejahren AfA auf eine höhere Bemessungsgrundlage vornimmt-- gerade nicht aus (vgl. BFH-Urteile vom 10.06.2008 - VIII R 101/04, BFH/NV 2008, 1824, unter III.5.a bb, Rz 30, m.w.N.; in BFHE 242, 134, BStBl II 2013, 820, Rz 18).

  • BFH, 17.05.2022 - VIII R 26/20

    Berücksichtigung einer Leasingsonderzahlung bei Anwendung der sog.

    Hingegen ist das Gericht nicht befugt, eine eigene Ermessensentscheidung zu treffen und diese an die Stelle der behördlichen Ermessensentscheidung zu setzen (BFH-Urteile vom 21.01.1992 - VIII R 72/87, BFHE 169, 219, BStBl II 1992, 958, und vom 23.07.2013 - VIII R 17/10, BFHE 242, 134, BStBl II 2013, 820).

    Der Gesetzgeber hat zwar mit der Wahlmöglichkeit der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG einerseits und durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG andererseits die Entstehung unterschiedlicher Periodengewinne in einzelnen Veranlagungsjahren nicht ausgeschlossen, wollte damit jedoch nicht eine unterschiedliche Entnahmebesteuerung in Abhängigkeit von der Art und Weise der Gewinnermittlung unter Durchbrechung des Grundsatzes der Totalgewinnidentität zulassen (§ 6 Abs. 7 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 4 EStG; s.a. BFH-Urteile vom 06.12.1972 - IV R 4-5/72, BFHE 108, 162, BStBl II 1973, 293, und in BFHE 242, 134, BStBl II 2013, 820).

  • FG Münster, 15.09.2021 - 13 K 2130/17

    Ansatz eines Entnahmegewinns für ein Grundstück aus einem Verpachtungsbetrieb

    a) Eine sachliche Unbilligkeit liegt vor, wenn die Festsetzung der Steuer zwar dem Wortlaut des Gesetzes entspricht, aber den Wertungen des Gesetzes zuwiderläuft (BFH-Urteil vom 23.7.2013 VIII R 17/10, BFHE 242, 134, BStBl II 2013, 820, Rz. 12).

    Eine für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeordnet oder in Kauf genommen hat, rechtfertigt dagegen keine Billigkeitsmaßnahme (BFH-Urteile vom 21.10.2009 I R 112/08, BFH/NV 2010, 606; vom 23.7.2013 VIII R 17/10, BFHE 242, 134, BStBl II 2013, 820, Rz. 12; BFH-Beschluss vom 12.9.2007 X B 18/03, BFH/NV 2008, 102, Rz. 31).

    Nach § 102 FGO bezieht sich die gerichtliche Prüfung des die beantragte Erleichterung ablehnenden Verwaltungsakts darauf, ob die Behörde bei ihrer Entscheidung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem ihr eingeräumten Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BFH-Urteil vom 23.7.2013 VIII R 17/10, BFHE 242, 134, BStBl II 2013, 820).

  • FG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - 3 K 1750/13

    Verteilung der als außergewöhnlichen Belastungen abzugsfähigen Aufwendungen für

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.04.2014 - 1 L 142/13

    Ausbaubeiträge

  • BFH, 17.05.2022 - VIII R 21/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.05.2022 VIII R 26/20 -

  • BFH, 01.10.2015 - X R 32/13

    Verteilung eines Übergangsgewinns - § 163 AO - Korrekturen bei Übergang von der

  • FG Nürnberg, 18.01.2018 - 4 K 557/17

    Bescheid, Abtretung, Mieter, Gesellschafter, Gesellschaftsbeteiligung,

  • FG Düsseldorf, 03.03.2015 - 6 K 853/12

    Nichtberücksichtigung der Hinzurechnung einer Teilwertabschreibung bei

  • FG Köln, 27.02.2024 - 11 K 1719/15

    Gewerbesteuer - Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen des "Ambulant

  • FG Düsseldorf, 02.09.2014 - 6 K 3370/09

    Gebot der Besteuerung nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit

  • FG München, 06.07.2017 - 11 K 954/16

    Gesonderte Feststellung des Verlusts

  • FG Köln, 26.04.2023 - 5 K 1403/21

    Einkommensteuern sind zu erlassen, wenn die Steuerschuld unter Einbezug von

  • FG Hamburg, 30.07.2020 - 2 K 192/18

    Vollständiger Erlass von Säumniszuschlägen wegen verfassungsrechtlicher Zweifel

  • FG Baden-Württemberg, 15.05.2020 - 4 K 1060/19

    Besteuerung eines Übergangsgewinns beim Wechsel eines Land- und Forstwirts von

  • FG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 6 K 1284/14

    Verschulden des Registergerichts an der verzögerten Eintragung eines

  • FG Köln, 05.08.2020 - 3 K 3319/17

    Materielle Verfassungsmäßigkeit des Verbots Verbot des Abzugs der tatsächlichen

  • FG Bremen, 16.12.2020 - 2 K 151/19

    Anwendbarkeit der im Grunderwerbssteuergesetz geregelten Steuervergünstigung bei

  • FG Düsseldorf, 28.10.2016 - 6 K 3112/14

    Abweichende Körperschaftsteuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen im Hinblick auf

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.12.2016 - 6 K 6245/14

    Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen (§ 163 AO) der Körperschaftsteuer

  • FG Niedersachsen, 19.09.2019 - 11 K 168/16

    Abweichende Umsatzsteuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen für den Handel mit EDV

  • FG Köln, 15.06.2023 - 10 K 1196/17

    Ermittlung des Gewinns der Organgesellschaft selbständig und ungeschmälert um

  • FG Saarland, 06.11.2013 - 2 K 1205/13

    Keine abweichende Festsetzung des Kindergeldes nach Einspruchsrücknahme

  • FG Nürnberg, 19.09.2019 - 11 K 168/16

    Zur abweichenden Festsetzung des Vorsteuerabzugs im Billigkeitswege

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