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BFH, 23.08.1983 - VII B 43/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- EuGH, 05.02.1981 - 50/80
Horvath / Hauptzollamt Hamburg-Jonas
Auszug aus BFH, 23.08.1983 - VII B 43/83
NV: Aus dem EuGH-Urteil vom 5.2.1981 Rs 50/80 (keine Befugnis, Zölle auf eingeschmuggelte und nach ihrer Entdeckung vernichtete Betäubungsmittel zu erheben) folgt nicht, daß bestandskräftige Steuerbescheide über Zölle nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 aufgehoben (geändert) werden müssen (Ausführungen zur Ermessenausübung bei Änderung von Zollbescheiden und zur Durchbrechung der Bestandskraft; vgl. BFH-Urteil vom 31.3.1981 VII R 1/79).2. - BFH, 31.03.1981 - VII R 1/79
Verbrauchssteuerbescheid - Änderung - Ablehnung
Auszug aus BFH, 23.08.1983 - VII B 43/83
NV: Aus dem EuGH-Urteil vom 5.2.1981 Rs 50/80 (keine Befugnis, Zölle auf eingeschmuggelte und nach ihrer Entdeckung vernichtete Betäubungsmittel zu erheben) folgt nicht, daß bestandskräftige Steuerbescheide über Zölle nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 aufgehoben (geändert) werden müssen (Ausführungen zur Ermessenausübung bei Änderung von Zollbescheiden und zur Durchbrechung der Bestandskraft; vgl. BFH-Urteil vom 31.3.1981 VII R 1/79).2. - BFH, 23.03.1982 - VII R 68/81
Auszug aus BFH, 23.08.1983 - VII B 43/83
NV: Der Umstand, daß ein FG die Frage der Rechtmäßigkeit der Erhebung von Einfuhrumsatzsteuer für illegal eingeführtes Rauschgift nochmals dem EuGH vorgelegt hat, gibt dem Senat keine Veranlassung, an der Richtigkeit des BFH-Urteils vom 23.3.1983 VII R 68/81 und des BGH-Urteils vom 16.10.1981 2 StR 408/81 (Entstehung von Einfuhrumsatzsteuer bei illegaler Rauschgifteinfuhr) zu zweifeln und der Klage auf Aufhebung eines bestandskräftigen Steuerbescheides über Einfuhrumsatzsteuer die für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe notwendige hinreichende Erfolgsaussicht zuzuerkennen. - BGH, 16.10.1981 - 2 StR 408/81
Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Heroin in Tateinheit mit …
Auszug aus BFH, 23.08.1983 - VII B 43/83
NV: Der Umstand, daß ein FG die Frage der Rechtmäßigkeit der Erhebung von Einfuhrumsatzsteuer für illegal eingeführtes Rauschgift nochmals dem EuGH vorgelegt hat, gibt dem Senat keine Veranlassung, an der Richtigkeit des BFH-Urteils vom 23.3.1983 VII R 68/81 und des BGH-Urteils vom 16.10.1981 2 StR 408/81 (Entstehung von Einfuhrumsatzsteuer bei illegaler Rauschgifteinfuhr) zu zweifeln und der Klage auf Aufhebung eines bestandskräftigen Steuerbescheides über Einfuhrumsatzsteuer die für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe notwendige hinreichende Erfolgsaussicht zuzuerkennen.