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   BFH, 23.08.2000 - X R 106/97   

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https://dejure.org/2000,2104
BFH, 23.08.2000 - X R 106/97 (https://dejure.org/2000,2104)
BFH, Entscheidung vom 23.08.2000 - X R 106/97 (https://dejure.org/2000,2104)
BFH, Entscheidung vom 23. August 2000 - X R 106/97 (https://dejure.org/2000,2104)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gewerbebetrieb - Vermietung und Verpachtung - Anerkennung von Verlusten - Teilzeitkraft - Mietverhältnis - Erhöhte Absetzungen - Sonderausgaben

  • Judicialis

    EStG § 7b; ; EStG § ... 52 Abs. 21 Satz 4; ; EStG § 2 Abs. 1; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 5; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG 1987 § 52 Abs. 21 Satz 2; ; EStG 1987 § 21a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 2, 12, 15, 21, 21a
    Versicherungsagentur als Liebhaberei

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 2 Abs 1, EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 21 Abs 1 Nr 1, AO 1977 § 42
    Angehörige; Liebhaberei; Mietvertrag; Verlust; Versicherungsvertreter

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 02.06.1999 - X R 149/95

    Liebhaberei nicht allein aufgrund von Verlustperioden

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 106/97
    Es muss aus objektiven Umständen auf das Vorliegen oder Fehlen der Gewinnabsicht geschlossen werden (st. Rspr., z.B. Senatsurteile vom 24. Februar 1999 X R 106/95, BFH/NV 1999, 1081, und vom 2. Juni 1999 X R 149/95, BFH/NV 2000, 23, jeweils m.w.N.).

    Anzeichen für das Fehlen einer Gewinnabsicht kann eine Betriebsführung sein, bei welcher der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen nicht dazu geeignet und bestimmt ist, mit Gewinn zu arbeiten (Senatsurteile in BFH/NV 1999, 1081, und in BFH/NV 2000, 23, jeweils m.w.N.).

    Hierzu gehört u.a. auch die Absicht, Steuern zu sparen (Senatsurteil in BFH/NV 2000, 23, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 24.02.1999 - X R 106/95

    Motorboot; nebenberuflich ausgeübte Vermietung als Liebhaberei

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 106/97
    Es muss aus objektiven Umständen auf das Vorliegen oder Fehlen der Gewinnabsicht geschlossen werden (st. Rspr., z.B. Senatsurteile vom 24. Februar 1999 X R 106/95, BFH/NV 1999, 1081, und vom 2. Juni 1999 X R 149/95, BFH/NV 2000, 23, jeweils m.w.N.).

    Anzeichen für das Fehlen einer Gewinnabsicht kann eine Betriebsführung sein, bei welcher der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen nicht dazu geeignet und bestimmt ist, mit Gewinn zu arbeiten (Senatsurteile in BFH/NV 1999, 1081, und in BFH/NV 2000, 23, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 21.10.1992 - X R 99/88

    Gewinnanteile der eigenen Kinder bei Ausschluss einer Verlustbeteiligung nicht

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 106/97
    Auch wenn das FA über eine längere Zeitspanne eine für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hat, ist es hieran nicht gebunden (Senatsurteil vom 21. Oktober 1992 X R 99/88, BFHE 170, 41, BStBl II 1993, 289, unter 5. a, m.w.N.), es sei denn, es setzt sich zu seinem eigenen früheren Verhalten, auf das der Steuerpflichtige vertraut hat und vertrauen durfte, in Widerspruch.
  • BFH, 19.07.1995 - X R 49/93

    Gewerblichkeit der Tätigkeit der Inhaberin von Belieferungsrechten aus

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 106/97
    Das FA ist grundsätzlich berechtigt, den noch offenen Veranlagungen die zutreffende Rechtsauffassung zugrunde zu legen (Senatsurteil vom 19. Juli 1995 X R 49/93, BFH/NV 1996, 133, unter 2. b, m.w.N.).
  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 106/97
    Dabei sind an den Nachweis, dass es sich um ein ernsthaftes Vertragsverhältnis handelt, umso strengere Anforderungen zu stellen, je mehr die Umstände auf eine private Veranlassung hindeuten (BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655).
  • BFH, 28.01.1997 - IX R 23/94

    Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen, wenn die

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 106/97
    Dabei sind an den Nachweis, dass es sich um ein ernsthaftes Vertragsverhältnis handelt, umso strengere Anforderungen zu stellen, je mehr die Umstände auf eine private Veranlassung hindeuten (BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655).
  • BFH, 05.09.1990 - X R 100/89

    Ausweisung von stillen Beteiligungen an eine Gesellschaft als Darlehen -

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 106/97
    Die Nichtbeanstandung einer steuerrechtlich fehlerhaften Handhabung allein schafft jedoch keinen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand (Senatsurteil vom 5. September 1990 X R 100/89, BFH/NV 1991, 217).
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