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   BFH, 23.08.2007 - V R 14/05   

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https://dejure.org/2007,1167
BFH, 23.08.2007 - V R 14/05 (https://dejure.org/2007,1167)
BFH, Entscheidung vom 23.08.2007 - V R 14/05 (https://dejure.org/2007,1167)
BFH, Entscheidung vom 23. August 2007 - V R 14/05 (https://dejure.org/2007,1167)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1999 § 1 Abs. 1a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8

  • Betriebs-Berater

    Voraussetzungen einer nichtsteuerbaren Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG

  • Judicialis

    UStG 1999 § 1 Abs. 1a; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG 1999

  • datenbank.nwb.de

    Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG 1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umsatzsteuerpflichtigkeit der Übetragung einer landwirtschaftlichen Forschungs- und Untersuchungsanstalt/ Institut für Tiergesundheit und Lebensmittelqualität; Voraussetzung einer nichtsteuerbaren Geschäftsveräußerung; Geschäftsveräußerung im Fall der Änderung oder ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Geschäftsveräußerung im Ganzen auch bei Modernisierung durch Erwerber

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Geschäftsveräußerung auch bei Modernisierung des Betriebs nicht steuerbar

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Geschäftsveräußerung auch bei Modernisierung des Betriebs nicht steuerbar

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 23 (Entscheidungsbesprechung)

    § 1 UStG
    BFH lockert Kriterien für die Geschäftsveräußerung im Ganzen (RA und Steuerberater Eveline Beer / RA Dr. Oliver Zugmaier, München)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Geschäftsveräußerung im Ganzen: Betriebsmodifizierung des Erwerbers schädlich?

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 219, 229
  • BB 2008, 256
  • BB 2008, 79
  • DB 2008, 104
  • BStBl II 2008, 165
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 28.11.2002 - V R 3/01

    Unentgeltliche Betriebsübertragung

    Auszug aus BFH, 23.08.2007 - V R 14/05
    Die Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen und die Möglichkeit zur Unternehmensfortführung ohne großen finanziellen Aufwand ist keine eigenständige Voraussetzung für die Nichtsteuerbarkeit, sondern im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigen, aus der sich ergibt, ob das übertragene Unternehmensvermögen als hinreichendes Ganzes die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht (Fortführung von BFH-Urteil vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665).

    Dabei ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung die Art der übertragenen Vermögensgegenstände und der Grad der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit zwischen den vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665).

    Die Wesentlichkeit einzelner Betriebsgrundlagen und die Möglichkeit zur Unternehmensfortführung ohne großen finanziellen Aufwand (Senatsurteil vom 4. Juli 2002 V R 10/01, BFHE 199, 66, BStBl II 2004, 662) stellen in diesem Zusammenhang keine eigenständigen Voraussetzungen für die Nichtsteuerbarkeit dar, sondern sind im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigen, aus der sich ergibt, ob das übertragene Unternehmensvermögen als hinreichendes Ganzes die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht (BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665).

    Die vereinbarte Grundmietzeit von acht Jahren reichte nach den Grundsätzen des Senatsurteils in BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665 für eine langfristige Nutzungsüberlassung durch Vermietung aus, ohne dass es dabei auf die Ausübung von Verlängerungsoptionen ankommt.

  • BFH, 24.08.2006 - V R 16/05

    Leistungsempfänger bei der Lieferung von Waren gegen Vorlage eines

    Auszug aus BFH, 23.08.2007 - V R 14/05
    Leistungsempfänger ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH grundsätzlich derjenige, der aus dem der Leistung zugrunde liegenden Schuldverhältnis als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteile vom 24. August 2006 V R 16/05, BFHE 215, 311, BStBl II 2007, 340; vom 16. Mai 1995 XI R 50/93, BFH/NV 1996, 185; vom 23. November 2000 V R 49/00, BFHE 193, 170, BStBl II 2001, 266).
  • BFH, 04.07.2002 - V R 10/01

    Umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung

    Auszug aus BFH, 23.08.2007 - V R 14/05
    Die Wesentlichkeit einzelner Betriebsgrundlagen und die Möglichkeit zur Unternehmensfortführung ohne großen finanziellen Aufwand (Senatsurteil vom 4. Juli 2002 V R 10/01, BFHE 199, 66, BStBl II 2004, 662) stellen in diesem Zusammenhang keine eigenständigen Voraussetzungen für die Nichtsteuerbarkeit dar, sondern sind im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigen, aus der sich ergibt, ob das übertragene Unternehmensvermögen als hinreichendes Ganzes die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht (BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665).
  • BFH, 18.01.2005 - V R 53/02

    Keine Geschäftsveräußerung bei Veräußerung eines im Besitzunternehmen nicht mehr

    Auszug aus BFH, 23.08.2007 - V R 14/05
    a) § 1 Abs. 1 a UStG dient der Umsetzung von Art. 5 Abs. 8 und Art. 6 Abs. 5 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) in nationales Recht und ist richtlinienkonform auszulegen (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Januar 2005 V R 53/02, BFHE 208, 491, BFH/NV 2005, 810).
  • BFH, 16.05.1995 - XI R 50/93

    Vorsteuerabzug bei einer Bauherrengemeinschaft

    Auszug aus BFH, 23.08.2007 - V R 14/05
    Leistungsempfänger ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH grundsätzlich derjenige, der aus dem der Leistung zugrunde liegenden Schuldverhältnis als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteile vom 24. August 2006 V R 16/05, BFHE 215, 311, BStBl II 2007, 340; vom 16. Mai 1995 XI R 50/93, BFH/NV 1996, 185; vom 23. November 2000 V R 49/00, BFHE 193, 170, BStBl II 2001, 266).
  • EuGH, 27.11.2003 - C-497/01

    Zita Modes

    Auszug aus BFH, 23.08.2007 - V R 14/05
    Die in diesen Bestimmungen verwendeten Begriffe sind nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) autonome Begriffe des Gemeinschaftsrechts, die eine in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Anwendung des Mehrwertsteuersystems verhindern sollen (Urteil vom 27. November 2003 C-497/01, Zita Modes, Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128 Randnr. 32).
  • BFH, 01.07.2004 - V R 64/02

    USt: Zweckverband - Umwandlung Militärflughafen in Gewerbepark

    Auszug aus BFH, 23.08.2007 - V R 14/05
    Die Veräußerung des dieser Leistungstätigkeit dienenden Unternehmensvermögens erfolgte im Rahmen des Unternehmens der Klägerin (vgl. BFH vom 1. Juli 2004 V R 64/02, BFH/NV 2005, 252 zu Grundstückslieferungen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts).
  • FG Schleswig-Holstein, 09.12.2004 - 4 K 220/02

    Umsatzsteuerpflicht für die Veräußerung einer Untersuchungsanstalt und

    Auszug aus BFH, 23.08.2007 - V R 14/05
    das Urteil des FG vom 9. Dezember 2004 4 K 220/02 aufzuheben und den Umsatzsteuerjahresbescheid für 2001 vom 31. Oktober 2002 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 23. Februar 2005 dahingehend zu ändern, dass die Umsatzsteuer auf 701 422, 93 EUR ermäßigt und die Veräußerung des Instituts als nicht steuerbare Geschäftsveräußerung behandelt wird.
  • BFH, 23.11.2000 - V R 49/00

    Kein Vorsteuerausschluss bei Übernachtungskosten

    Auszug aus BFH, 23.08.2007 - V R 14/05
    Leistungsempfänger ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH grundsätzlich derjenige, der aus dem der Leistung zugrunde liegenden Schuldverhältnis als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteile vom 24. August 2006 V R 16/05, BFHE 215, 311, BStBl II 2007, 340; vom 16. Mai 1995 XI R 50/93, BFH/NV 1996, 185; vom 23. November 2000 V R 49/00, BFHE 193, 170, BStBl II 2001, 266).
  • BFH, 06.07.2016 - XI R 1/15

    Zur Geschäftsveräußerung bei einem Geschäftshaus, das vom Veräußerer vollständig

    Der Erwerber darf den von ihm erworbenen Geschäftsbetrieb z.B. aus betriebswirtschaftlichen oder kaufmännischen Gründen in seinem Zuschnitt ändern oder modernisieren (vgl. BFH-Urteile vom 23. August 2007 V R 14/05, BFHE 219, 229, BStBl II 2008, 165, unter II.1.b, Rz 31; vom 29. August 2012 XI R 10/12, BFHE 239, 359, BStBl II 2013, 221, Rz 22).
  • BFH, 30.04.2009 - V R 4/07

    Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG bei nur teilweiser Übernahme der

    Die Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen und die Möglichkeit zur Unternehmensfortführung ohne großen finanziellen Aufwand ist nicht erforderlich (BFH-Urteile vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665, und vom 23. August 2007 V R 14/05, BFHE 219, 229, BStBl II 2008, 165).

    Der Fortsetzung der bisher durch den Veräußerer ausgeübten Tätigkeit steht es nicht entgegen, wenn der Erwerber den von ihm erworbenen Geschäftsbetrieb in seinem Zuschnitt ändert oder modernisiert (BFH-Urteil in BFHE 219, 229, BStBl II 2008, 165).

    Unbeachtlich ist im Übrigen, dass der Erwerber das Büroinventar nicht übernommen hat, da eine Geschäftsveräußerung auch dann vorliegt, wenn der Erwerber das Unternehmen in seinem Zuschnitt ändert oder modernisiert (BFH-Urteil in BFHE 219, 229, BStBl II 2008, 165).

  • BFH, 29.08.2018 - XI R 37/17

    Geschäftsveräußerung - Übereignung des Inventars einer Gaststätte bei

    Der Erwerber darf den von ihm erworbenen Geschäftsbetrieb z.B. in seinem Zuschnitt ändern oder modernisieren (vgl. BFH-Urteile vom 23. August 2007 V R 14/05, BFHE 219, 229, BStBl II 2008, 165, unter II.1.b, Rz 31; vom 29. August 2012 XI R 10/12, BFHE 239, 359, BStBl II 2013, 221, Rz 22).
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