Rechtsprechung
   BFH, 23.08.2016 - IX R 15/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,39279
BFH, 23.08.2016 - IX R 15/16 (https://dejure.org/2016,39279)
BFH, Entscheidung vom 23.08.2016 - IX R 15/16 (https://dejure.org/2016,39279)
BFH, Entscheidung vom 23. August 2016 - IX R 15/16 (https://dejure.org/2016,39279)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,39279) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden Verschuldens an der Fristversäumung - Büroversehen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 56 Abs 1, FGO § 120 Abs 2 S 1, FGO § 56 Abs 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden Verschuldens an der Fristversäumung - Büroversehen

  • Bundesfinanzhof

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden Verschuldens an der Fristversäumung - Büroversehen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 Abs 1 FGO, § 120 Abs 2 S 1 FGO, § 56 Abs 2 FGO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden Verschuldens an der Fristversäumung - Büroversehen

  • IWW

    § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes,... § 124 Abs. 1, § 126 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 120 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 FGO, § 56 Abs. 1 FGO, § 155 FGO, § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung, § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Begründung der Revision; Pflichten des Prozessbevollmächtigten bei Bearbeitung eines Revisionsverfahrens

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden Verschuldens an der Fristversäumung - Büroversehen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Begründung der Revision; Pflichten des Prozessbevollmächtigten bei Bearbeitung eines Revisionsverfahrens

  • rechtsportal.de

    FGO § 120 Abs. 2 S. 1 Hs. 1; FGO § 56 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Begründung der Revision

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden Verschuldens an der Fristversäumung - Büroversehen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Büroversehen - die nicht eingetragene Frist und die Wiedereinsetzung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Privates Veräußerungsgeschäft: Unentgeltliche Überlassung an ein Kind

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Private Veräußerungsgeschäfte
    Private Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und bestimmten Rechten
    Verwendung zu eigenen Wohnzwecken
    Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3, EStG § 32
    Eigennutzung, Eltern, Veräußerung, Eigene Wohnzwecke, Unentgeltliche Überlassung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 17.11.2015 - V B 56/15

    Begründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Büroversehen -

    Auszug aus BFH, 23.08.2016 - IX R 15/16
    Bei Bevollmächtigten, die die Rechts- und Steuerberatung berufsmäßig ausüben, ist u.a. die Schilderung der Fristenkontrolle nach Art und Umfang erforderlich und diese durch Vorlage des Fristenkontrollbuchs und des Postausgangsbuchs glaubhaft zu machen (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 17. November 2015 V B 56/15, BFH/NV 2016, 222, unter II.2.b, m.w.N.).

    Der Prozessbevollmächtigte ist daher bei der Prüfung und Überwachung des Personals zu besonderer Sorgfalt verpflichtet (vgl. zuletzt BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 222, unter II.2.c bb, m.w.N.).

  • BFH, 15.12.2010 - IV R 5/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BFH, 23.08.2016 - IX R 15/16
    Dazu gehört eine vollständige, substantiierte und in sich schlüssige Darlegung der Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2010 IV R 5/10, BFH/NV 2011, 809).
  • BFH, 14.12.2011 - X B 50/11

    Keine Wiedereinsetzung bei bloßer Eintragung einer Wiedervorlagefrist -

    Auszug aus BFH, 23.08.2016 - IX R 15/16
    Er hat nicht weiter ausgeführt, wie im Büro konkret die Fristenkontrolle erfolgt (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2011 X B 50/11, BFH/NV 2012, 440, unter 2.).
  • FG Baden-Württemberg, 04.04.2016 - 8 K 2166/14

    Privates Veräußerungsgeschäft eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Objekts: Das

    Auszug aus BFH, 23.08.2016 - IX R 15/16
    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 4. April 2016  8 K 2166/14 wird als unzulässig verworfen.
  • BFH, 29.04.2008 - I R 67/06

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei irrtümlicher Annahme einer Leistungspflicht -

    Auszug aus BFH, 23.08.2016 - IX R 15/16
    Hiernach schließt jedes Verschulden --also auch einfache Fahrlässigkeit-- die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (vgl. BFH-Urteil vom 29. April 2008 I R 67/06, BFHE 221, 201, BStBl II 2011, 55, unter B.I.1., m.w.N.; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 56 FGO Rz 10).
  • BFH, 13.09.2012 - XI R 40/11

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unterlassener anwaltlicher

    Auszug aus BFH, 23.08.2016 - IX R 15/16
    Nach der Rechtsprechung des BFH gehört es jedoch zu den Pflichten eines Bevollmächtigten im Rahmen des Revisionsverfahrens, bei der Bearbeitung der Sache eigenständig den Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist zu prüfen (vgl. BFH-Beschluss vom 13. September 2012 XI R 40/11, BFH/NV 2013, 213, unter II.2.b bb).
  • BFH, 26.02.2014 - IX R 41/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden

    Auszug aus BFH, 23.08.2016 - IX R 15/16
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines vom Prozessbevollmächtigten nicht zu vertretenden Büroversehens kann nur dann gewährt werden, wenn einem mit der büromäßigen Bearbeitung der Angelegenheit befassten und in der Vergangenheit stets zuverlässigen Mitarbeiter trotz ordnungsgemäßer Büroorganisation ein Fehler unterlaufen ist (zum Büroversehen vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 26. Februar 2014 IX R 41/13, BFH/NV 2014, 881, unter II.2.a, m.w.N.; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 56 Rz 20, Stichwort "Büroversehen").
  • BFH, 03.09.2019 - IX R 17/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden

    Der Prozessbevollmächtigte ist daher bei der Prüfung der Revisionsbegründungsfrist und der in diesem Zusammenhang erforderlichen Überwachung des Personals zu besonderer Sorgfalt verpflichtet (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 23.08.2016 - IX R 15/16, BFH/NV 2017, 47; vom 20.07.2016 - I R 6/16, BFH/NV 2016, 1733; vom 03.04.2013 - V R 24/12, BFH/NV 2013, 970; vom 06.11.2012 - VIII R 40/10, BFH/NV 2013, 397; vom 18.01.2007 - III R 65/05, BFH/NV 2007, 945; vom 24.01.2005 - III R 43/03, BFH/NV 2005, 1312, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.09.2020 - VIII R 23/18

    Zur Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist bei fehlerhaftem

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den glaubhaft gemachten Tatsachen die Möglichkeit offenbleibt, dass die Fristversäumnis vom Prozessbevollmächtigten verschuldet war (BFH-Beschluss vom 23.08.2016 - IX R 15/16, BFH/NV 2017, 47).

    aa) Nach der Rechtsprechung des BFH gehört es zu den Pflichten eines Bevollmächtigten, im Rahmen eines von ihm geführten Revisionsverfahrens bei der Bearbeitung der Sache eigenständig den Ablauf der Revisionsbegründungsfrist zu prüfen (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2013, 213; in BFH/NV 2017, 47, und vom 16.01.2009 - VII R 31/08, BFH/NV 2009, 951).

    Für eine sorgfältige Prüfung besteht Anlass, weil die Revisionsbegründungsfrist auch für einen schwerpunktmäßig mit der Prozessführung beauftragten Rechtsanwalt regelmäßig keine alltägliche Frist ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2017, 47).

  • BFH, 27.04.2022 - XI B 8/22

    Zu den Folgen einer unterlassenen elektronischen Übermittlung einer

    Der Prozessbevollmächtigte muss alle Vorkehrungen getroffen haben, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind, und muss durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge getragen haben (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23.08.2016 - IX R 15/16, BFH/NV 2017, 47, Rz 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2017 - 1 S 1484/17

    Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung; Wiedereinsetzung; rechtsanwaltliche

    Die Vorfrist dient dazu, sicherzustellen, dass auch für den Fall von Unregelmäßigkeiten und Zwischenfällen noch eine ausreichende Überprüfungs- und Bearbeitungszeit bis zum Ablauf der zu wahrenden Frist verbleibt (BGH, Beschl. v. 15.08.2007 - XII ZB 82/07 - NJW-RR 2008, 76; Beschl. v. 17.02.2009 - VI ZB 33/07 - juris; Beschl. v. 24.01.2012, a.a.O.; vgl. auch allg. zur besonderen Bedeutung von Rechtsmittelbegründungsfristen: BVerwG, Beschl. v. 08.04.1991, a.a.O.; Beschl. v. 07.03.1995 - 9 C 390/94 - NJW 1995, 2122; BFH, Beschl. v. 03.08.2016 - IX R 15/16 - juris Rn. 13, jeweils zur Revisionsbegründungsfrist).
  • BFH, 21.10.2020 - VII B 121/19

    Zur Auslegung des Klagebegehrens bei mündlicher Verhandlung in Abwesenheit der

    Eine Glaubhaftmachung kann z.B. durch eine anwaltliche Versicherung erfolgen, in der die konkreten Umstände substantiiert und in sich schlüssig dargelegt werden (vgl. hierzu etwa BFH-Beschluss vom 23.08.2016 - IX R 15/16, BFH/NV 2017, 47, Rz 10).
  • BFH, 22.09.2023 - IX R 29/22

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Dabei ist zu beachten, dass die Begründungsfrist für die Revision nicht zu den üblichen, häufig vorkommenden und einfach zu berechnenden Fristen gehört Der Prozessbevollmächtigte ist daher bei der Prüfung der Revisionsbegründungsfrist und der in diesem Zusammenhang erforderlichen Überwachung des Personals zu besonderer Sorgfalt verpflichtet (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 23.08.2016 - IX R 15/16; vom 20.07.2016 - I R 6/16; vom 03.04.2013 - V R 24/12; vom 06.11.2012 - VIII R 40/10; vom 18.01.2007 - III R 65/05, BFH/NV 2007, 945 und vom 24.01.2005 - III R 43/03, BFH/NV 2005, 1312, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.05.2022 - II R 8/21

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

    Bei der Prüfung der Revisionsbegründungsfrist sowie der Überwachung des Personals ist der Prozessbevollmächtigte ferner zu besonderer Sorgfalt verpflichtet, denn die Begründungsfrist für die Revision gehört nicht zu den üblichen, häufig vorkommenden und einfach zu berechnenden Fristen (BFH-Beschlüsse vom 23.08.2016 - IX R 15/16, BFH/NV 2017, 47, Rz 13, und vom 03.09.2019 - IX R 17/18, BFH/NV 2020, 27, Rz 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.12.2017 - 1 S 1484/17

    Verbindung des Verfahrens über den Wiedereinsetzungsantrag mit dem Verfahren über

    Die Vorfrist dient dazu, sicherzustellen, dass auch für den Fall von Unregelmäßigkeiten und Zwischenfällen noch eine ausreichende Überprüfungs- und Bearbeitungszeit bis zum Ablauf der zu wahrenden Frist verbleibt (BGH, Beschl. v. 15.08.2007 - XII ZB 82/07 - NJW-RR 2008, 76 ; Beschl. v. 17.02.2009 - VI ZB 33/07 - [...]; Beschl. v. 24.01.2012, a.a.O.; vgl. auch allg. zur besonderen Bedeutung von Rechtsmittelbegründungsfristen: BVerwG, Beschl. v. 08.04.1991, a.a.O.; Beschl. v. 07.03.1995 - 9 C 390/94 - NJW 1995, 2122 ; BFH, Beschl. v. 03.08.2016 - IX R 15/16 - [...] Rn. 13, jeweils zur Revisionsbegründungsfrist).
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2021 - 4 K 1932/20

    Beweiskraft der Zustellungsurkunde - Fehlerhafte Kanzlei- und

    Für einen Wiedereinsetzungsantrag muss substantiiert und in sich schlüssig vorgetragen werden, wie die Fristen im Büro des Prozessbevollmächtigten überwacht werden (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH, Beschluss vom 26. Februar 2014 - IX R 41/13 -, BFH/NV 2014, 881 mit weiteren Nachweisen; BFH, Beschluss vom 23. August 2016 - IX R 15/16 -, BFH/NV 2017, 47; BFH, Beschluss vom 3. September 2019 - IX R 17/18 -, BFH/NV 2020, 27) und durch welche organisatorischen Maßnahmen in der Praxis des Prozessbevollmächtigten des Klägers sichergestellt worden war, dass ihm der nach der Urkunde über die Zustellung des Urteils vorhandene Umschlag für die verschlossene Sendung, auf dem der Postbedienstete den Tag der Zustellung vermerkte, vorgelegt worden war (BFH, Beschluss vom 23. September 1987 - V B 71/87 -, BFH/NV 1988, 250).
  • BFH, 04.05.2020 - VII S 39/19

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge

    Eine Glaubhaftmachung kann z.B. durch eine anwaltliche Versicherung erfolgen, in der die konkreten Umstände substantiiert und in sich schlüssig dargelegt werden (vgl. hierzu etwa den BFH-Beschluss vom 23.08.2016 - IX R 15/16, BFH/NV 2017, 47, Rz 10).
  • FG Baden-Württemberg, 07.05.2021 - 4 K 1932/20

    Postzustellungsurkunde als öffentliche Urkunde bei der Frage der Wahrung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht