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   BFH, 23.08.2017 - X R 33/15   

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https://dejure.org/2017,45403
BFH, 23.08.2017 - X R 33/15 (https://dejure.org/2017,45403)
BFH, Entscheidung vom 23.08.2017 - X R 33/15 (https://dejure.org/2017,45403)
BFH, Entscheidung vom 23. August 2017 - X R 33/15 (https://dejure.org/2017,45403)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    GG Art 3 Abs 1, EStG § 10 Abs 3, EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb S 2, EStG § 33 Abs 3, EStG VZ 2011
    Doppelte Belastung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen: Ermittlung der Höhe der früheren, aus unversteuertem Einkommen geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen - Keine verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Bedenken gegen die Rentenbesteuerung - ...

  • Bundesfinanzhof

    Doppelte Belastung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen: Ermittlung der Höhe der früheren, aus unversteuertem Einkommen geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen - Keine verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Bedenken gegen die Rentenbesteuerung - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 10 Abs 3 EStG 2002, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa EStG 2002, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb S 2 EStG 2002, § 33 Abs 3 EStG 2009
    Doppelte Belastung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen: Ermittlung der Höhe der früheren, aus unversteuertem Einkommen geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen - Keine verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Bedenken gegen die Rentenbesteuerung - ...

  • IWW

    § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 des Einkomme... nsteuergesetzes (EStG), § 10 EStG, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG, § 64 des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 33 Abs. 3 EStG, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG, § 167 SGB VI, § 161 Abs. 2 SGB VI, § 157 SGB VI, § 160 SGB VI, § 165 Abs. 1 Satz 5 SGB VI, Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 105 Abs. 3 Satz 2 FGO, § 33 Abs. 3 Satz 1 EStG, § 32d Abs. 1 EStG, § 2 Abs. 5b Satz 1 und Satz 2 Nr. 2 EStG, § 100 Abs. 2 Satz 2, § 121 Satz 1 FGO, § 136 Abs. 1 Satz 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Beiträgen zu privaten Rentenversicherungen als nach der bis 2004 geltenden Rechtslage aus dem versteuerten Einkommen geleisteter Altersvorsorgeaufwendungen

  • Betriebs-Berater

    Doppelte Belastung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen: Ermittlung der Höhe der früheren, aus unversteuertem Einkommengeleisteten Altersvorsorgeaufwendungen

  • rewis.io

    Doppelte Belastung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen: Ermittlung der Höhe der früheren, aus unversteuertem Einkommen geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen - Keine verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Bedenken gegen die Rentenbesteuerung - ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Doppelte Belastung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen: Ermittlung der Höhe der früheren, aus unversteuertem Einkommen geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung von Beiträgen zu privaten Rentenversicherungen als nach der bis 2004 geltenden Rechtslage aus dem versteuerten Einkommen geleisteter Altersvorsorgeaufwendungen

  • datenbank.nwb.de

    Doppelte Belastung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen: Ermittlung der Höhe der früheren, aus unversteuertem Einkommen geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ermittlung der Höhe der früheren, aus unversteuertem Einkommen geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen zur Vermeidung einer Doppelbelastung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Doppelte Belastung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Berücksichtigung von Grundfreibeträgen und Kinderfreibeträgen bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ermittlung der geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Doppelte Belastung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen: Ermittlung der Höhe der früheren, aus unversteuertem Einkommen geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb S 2
    Rentenbesteuerung, Öffnungsklausel

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 259, 311
  • NJW 2018, 254
  • BB 2017, 2902
  • DB 2017, 2911
  • BStBl II 2018, 62
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1066/10

    Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

    Auszug aus BFH, 23.08.2017 - X R 33/15
    Weil diese Frage bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt ist und die Kläger keine neuen, von den Gerichten noch nicht erwogenen Gesichtspunkte vorgebracht haben, verweist der Senat auf die hierzu bereits vorliegenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- (Beschlüsse vom 30. September 2015  2 BvR 1066/10, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2016, 72, Rz 44 ff., und 2 BvR 1961/10, HFR 2016, 77, Rz 37 ff.) und des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteile vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II.2.b cc, und vom 4. Februar 2010 X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253, Rz 35 ff.).

    Auch das BVerfG hat bereits formuliert, private Leibrentenversicherungen seien in der Vergangenheit bei anderweitiger Ausschöpfung der Sonderausgaben-Höchstbeträge durch Pflichtbeiträge steuerlich nicht berücksichtigt worden (BVerfG-Beschluss in HFR 2016, 72, Rz 46).

    Es entspricht aber ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sowohl des BVerfG (Beschlüsse vom 29. September 2015  2 BvR 2683/11, BStBl II 2016, 310, Rz 51, und in HFR 2016, 72, Rz 60) als auch des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 21. Juni 2016 X R 44/14, BFHE 254, 545, Rz 48, m.w.N.), dass die erforderliche Vergleichsrechnung anhand der Nominalwerte vorzunehmen ist.

  • BFH, 21.06.2016 - X R 44/14

    Doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen - keine

    Auszug aus BFH, 23.08.2017 - X R 33/15
    Es entspricht aber ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sowohl des BVerfG (Beschlüsse vom 29. September 2015  2 BvR 2683/11, BStBl II 2016, 310, Rz 51, und in HFR 2016, 72, Rz 60) als auch des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 21. Juni 2016 X R 44/14, BFHE 254, 545, Rz 48, m.w.N.), dass die erforderliche Vergleichsrechnung anhand der Nominalwerte vorzunehmen ist.

    (4) Da sich im vorliegenden Verfahren schon allein bei Ansatz des steuerfreien Rententeilbetrags eindeutig ergibt, dass der Kläger keiner verfassungswidrigen doppelten Besteuerung unterworfen wird, braucht der Senat auch hier nicht darüber zu entscheiden, ob für den Zeitraum des Rentenbezugs noch weitere steuerliche Abzugsbeträge in die Vergleichsrechnung einzubeziehen wären (vgl. hierzu bereits Senatsurteil in BFHE 254, 545, Rz 42).

  • FG Baden-Württemberg, 29.09.2015 - 5 K 1075/13

    Besteuerung einer gesetzlichen Rente eines Selbständigen - Höchstbeitrag zur

    Auszug aus BFH, 23.08.2017 - X R 33/15
    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 29. September 2015  5 K 1075/13 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 8. März 2013 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 572 veröffentlichten Urteil aus, das FA habe sich zutreffend auf die gesetzliche Regelung des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG mit dem sich daraus ergebenden Besteuerungsanteil von 62 % gestützt.

  • BFH, 19.01.2017 - VI R 75/14

    Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben - Stufenweise Ermittlung der

    Auszug aus BFH, 23.08.2017 - X R 33/15
    b) Der VI. Senat des BFH hat mit Urteil vom 19. Januar 2017 VI R 75/14 (BFHE 256, 339, BStBl II 2017, 684) entschieden, die Regelung in der in § 33 Abs. 3 Satz 1 EStG enthaltenen Tabelle sei so zu verstehen, dass nur derjenige Teil des Gesamtbetrags der Einkünfte, der den im Gesetz genannten jeweiligen Grenzbetrag übersteigt, mit dem höheren Prozentsatz der nächsten Tabellenstufe belastet wird.
  • BFH, 17.07.1967 - GrS 1/66

    Entscheidung des Großen Senats - Mitwirkung eines Richters - Erkennender Senat -

    Auszug aus BFH, 23.08.2017 - X R 33/15
    Darüber hinaus ist nicht nur der Tatrichter, sondern auch das Revisionsgericht verpflichtet, im Rahmen der gestellten Anträge eine Saldierung mit anderweitigen Rechtsfehlern des angefochtenen Bescheids vorzunehmen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 17. Juli 1967 GrS 1/66, BFHE 91, 393, BStBl II 1968, 344).
  • BVerfG, 14.06.2016 - 2 BvR 323/10

    Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen

    Auszug aus BFH, 23.08.2017 - X R 33/15
    Bereits das BVerfG hat --unter Anlegung des rechtsverbindlichen Prüfungsmaßstabs der Grundrechte des GG-- betont, der Gesetzgeber habe eine vollständige Neugestaltung dieses steuerlichen Regelungskomplexes vorgenommen, bei der er auch die Notwendigkeiten einfacher, praktikabler und gesamtwirtschaftlich tragfähiger Lösungen habe berücksichtigen dürfen (BVerfG-Beschlüsse vom 14. Juni 2016  2 BvR 290/10, BStBl II 2016, 801, Rz 67, und 2 BvR 323/10, HFR 2016, 829, Rz 75, m.w.N.).
  • BVerfG, 14.06.2016 - 2 BvR 290/10

    Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen

    Auszug aus BFH, 23.08.2017 - X R 33/15
    Bereits das BVerfG hat --unter Anlegung des rechtsverbindlichen Prüfungsmaßstabs der Grundrechte des GG-- betont, der Gesetzgeber habe eine vollständige Neugestaltung dieses steuerlichen Regelungskomplexes vorgenommen, bei der er auch die Notwendigkeiten einfacher, praktikabler und gesamtwirtschaftlich tragfähiger Lösungen habe berücksichtigen dürfen (BVerfG-Beschlüsse vom 14. Juni 2016  2 BvR 290/10, BStBl II 2016, 801, Rz 67, und 2 BvR 323/10, HFR 2016, 829, Rz 75, m.w.N.).
  • BVerfG, 29.09.2015 - 2 BvR 2683/11

    Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

    Auszug aus BFH, 23.08.2017 - X R 33/15
    Es entspricht aber ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sowohl des BVerfG (Beschlüsse vom 29. September 2015  2 BvR 2683/11, BStBl II 2016, 310, Rz 51, und in HFR 2016, 72, Rz 60) als auch des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 21. Juni 2016 X R 44/14, BFHE 254, 545, Rz 48, m.w.N.), dass die erforderliche Vergleichsrechnung anhand der Nominalwerte vorzunehmen ist.
  • BFH, 04.02.2010 - X R 52/08

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten

    Auszug aus BFH, 23.08.2017 - X R 33/15
    Weil diese Frage bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt ist und die Kläger keine neuen, von den Gerichten noch nicht erwogenen Gesichtspunkte vorgebracht haben, verweist der Senat auf die hierzu bereits vorliegenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- (Beschlüsse vom 30. September 2015  2 BvR 1066/10, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2016, 72, Rz 44 ff., und 2 BvR 1961/10, HFR 2016, 77, Rz 37 ff.) und des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteile vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II.2.b cc, und vom 4. Februar 2010 X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253, Rz 35 ff.).
  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Auszug aus BFH, 23.08.2017 - X R 33/15
    Weil diese Frage bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt ist und die Kläger keine neuen, von den Gerichten noch nicht erwogenen Gesichtspunkte vorgebracht haben, verweist der Senat auf die hierzu bereits vorliegenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- (Beschlüsse vom 30. September 2015  2 BvR 1066/10, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2016, 72, Rz 44 ff., und 2 BvR 1961/10, HFR 2016, 77, Rz 37 ff.) und des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteile vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II.2.b cc, und vom 4. Februar 2010 X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253, Rz 35 ff.).
  • BFH, 20.08.1986 - I R 87/83

    Revision - Ausschüttungsbelastung - Teilbeträge des Eigenkapitals - Feststellung

  • BFH, 21.01.1992 - VIII R 72/87

    Ablehnung der Zustimmung zu einer Bilanzänderung

  • BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1961/10

    Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

  • BFH, 19.05.2021 - X R 33/19

    Frage der doppelten Besteuerung von Renten: Klage abgewiesen

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass dies Art. 3 Abs. 1 GG nicht verletzt (Urteile in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II.2.b cc, und vom 23.08.2017 - X R 33/15, BFHE 259, 311, BStBl II 2018, 62, Rz 26).

    (1) Für Beiträge zu kapitalbildenden Lebensversicherungen hat der Senat dies bereits entschieden (Urteil in BFHE 259, 311, BStBl II 2018, 62, Rz 29 ff.; zustimmend Musil, DStR 2020, 1881, 1891; Dommermuth, FR 2020, 385, 395; a.A. Wernsmann/Neudenberger in KSM, EStG, § 22 Rz B 217).

  • BFH, 19.05.2021 - X R 20/19

    Zur doppelten Besteuerung von Renten: Bei privaten Renten kann es systembedingt

    Dieser Teil ist mit der durchschnittlichen statistischen Lebenserwartung des Steuerpflichtigen nach der im Zeitpunkt des Renteneintritts letztverfügbaren Sterbetafel zu multiplizieren (vgl. hierzu Senatsurteile in BFHE 254, 545, Rz 39, 42, sowie vom 23.08.2017 - X R 33/15, BFHE 259, 311, BStBl II 2018, 62, Rz 35; Kulosa, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2018, 1413, 1416).

    Der Senat hat dies damit begründet, eine gleichrangige Betrachtung einer solchen Kapitalanlage mit den Aufwendungen für die Basisversorgung führe dazu, dass für Letztere ein geringeres Sonderausgaben-Abzugsvolumen übrigbliebe, d.h. ein höherer Anteil aus versteuertem Einkommen geleistet würde und somit ungerechtfertigterweise die Schwelle zur unzulässigen doppelten Besteuerung früher überschritten wäre (Urteil in BFHE 259, 311, BStBl II 2018, 62, Rz 30).

    bb) Das Saldierungsgebot, das über § 121 Satz 1 FGO auch im Revisionsverfahren gilt (Senatsurteil in BFHE 259, 311, BStBl II 2018, 62, Rz 44, m.w.N.), verpflichtet den Senat somit, die rechtswidrige doppelte Besteuerung der gesetzlichen Altersrente des Klägers von 42 EUR mit der ebenfalls rechtswidrigen, sich aber gegenläufig betragsmäßig höher zugunsten der Kläger auswirkenden Minderung der Renteneinkünfte von ... EUR zu verrechnen.

  • FG Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 8 K 3195/16

    Prüfung des Vorliegens einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung einer Rente

    cc) Beiträge zu kapitalbildenden Lebensversicherungen (noch offengelassen BFH-Urteil vom 21. Juni 2016 X R 44/14, BFHE 254, 545 Rz 45) sind bei der Beurteilung der Frage, in welchem Umfang sich die Beiträge zur Basis-Altersversorgung im zeitlichen Anwendungsbereich der bis 2004 für den Abzug von Vorsorgeaufwendungen geltenden Rechtslage tatsächlich als Sonderausgaben ausgewirkt haben, nicht gleichrangig, sondern nur nachrangig zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung abzuziehen (BFH-Urteil vom 23. August 2017 X R 33/15, BFHE 259, 311, BStBl II 2018, 62; vorhergehend Urteil des FG Baden-Württemberg vom 29. September 2015, 5 K 1075/13, juris; aA Wernsmann/Neudenberger in KSM, § 22 Rz B 217).

    In beiden Fällen wird durch den Einsatz der Lebensversicherung Vermögen in Form von Grundeigentum gebildet und in beiden Fällen erfolgt eine Begünstigung in der vom BFH erkannten Weise (vgl. BFH-Urteil vom 23. August 2017 X R 33/15, BFHE 259, 311, BStBl II 2018, 62).

  • BFH, 14.11.2023 - IX R 3/23

    Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bei Veräußerungstatbeständen gemäß § 17

    Jener Verlust wäre geringer als der vom FA bereits anerkannte Verlust (= 447.023 EUR), sodass der Senat zwar nicht berechtigt gewesen wäre, den Kläger steuerlich schlechter zu stellen (Verböserungsverbot), aber verpflichtet gewesen wäre, im Rahmen des Klageantrags eine Saldierung zu dessen Lasten vorzunehmen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23.08.2017 - X R 33/15, BFHE 259, 311, BStBl II 2018, 62, Rz 44 sowie vom 19.05.2021 - X R 20/19, BFHE 273, 237, Rz 83 f., m.w.N.; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 96 Rz 52).
  • FG Sachsen, 16.12.2020 - 2 K 1710/19

    Sachdienlichkeit des Erlasses der Teileinspruchsentscheidung hinsichtlich

    Die Vielzahl der Entscheidungen, die eine Verfassungswidrigkeit der Rentenbesteuerung bisher verneint haben, spricht dafür, dass eine generelle Vermutung der Verfassungswidrigkeit der Rentenbesteuerung nicht besteht (z.B. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 2015 - 2 BvR 2683/11 und vom 30. September 2015 - 2 BvR 1961/10, zitiert nach Juris, Urteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt vom 6. März 2020 - 5 K 754/16, zitiert nach Juris, Urteil des Bundesfinanzhofes vom 23. August 2017 - X R 33/15, zitiert nach Juris).
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