Rechtsprechung
BFH, 23.09.1959 - II 96/56 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Pfändung wegen aus dem Nachlass zu entrichtender Steuern durch das Finanzamt - Pfändung des Guthabens aus einer Autoinsassen-Unfallversicherung auf den Todesfall des Erblassers - Beschränkte Haftung der Erben - Haftung für die aus dem Nachlass des Erblassers zu ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 70, 145
- DB 1960, 47
- BStBl III 1960, 54
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.11.1955 - VI ZR 214/54
Keine Anrechnung der Leistungen aus der Insassen-Unfallversicherung auf den …
Auszug aus BFH, 23.09.1959 - II 96/56 U
Das ändert aber nichts daran, daß auch in solchen Fällen, in denen die Insassen-Unfallversicherung nicht auf den Namen des später verunglückten Insassen genommen worden ist, doch dem Autoinsassen, im Falle seines Unfalltodes seinen Rechtsnachfolgern, in aller Regel das Recht aus der Unfallversicherung zusteht; im Zweifel ist anzunehmen, daß der Versicherungsnehmer den Anspruch auf die Versicherungssumme dem Versicherten und für den Fall seines Unfalltodes dessen Rechtsnachfolgern hat erwerben wollen (vgl. ebenso das Urteil des Bundesgerichtshofs VI ZR 214/54 vom 19. November 1955, Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen Bd. 19 S. 94 ff., 100). - RG, 24.05.1907 - VII 412/06
Lebensversicherung; Bezugsrecht; Inhaberklausel
Auszug aus BFH, 23.09.1959 - II 96/56 U
Es braucht auch nicht erörtert zu werden, ob die Ausführungen des - vor Verkündung des VVG ergangenen - Urteils des Reichsgerichts VII 412/06 vom 24. Mai 1907, Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 66 S. 158 ff., auf das sich das Finanzamt zur Widerlegung der Ansicht des Finanzgerichts berufen hat, durch die Schaffung des VVG überholt sind.
- BFH, 16.01.1963 - II 21/61 U
Auskehrung einer Versicherungssumme aus einer Insassen-Unfallversicherung an die …
Der erkennende Senat hält an der in seinem Beschluß II 96/56 U vom 23. September 1959 (BStBl 1960 III S. 54, Slg. Bd. 70 S. 145) vertretenen Auffassung nicht mehr fest, daß bei der Insassen-Unfallversicherung die Erben des versicherten Insassen im Zweifel einen eigenen Anspruch gegen den Versicherer haben, also einen solchen, der nicht in den Nachlaß des versicherten Insassen fällt.Der erkennende Senat hält an der in seinem Beschluß II 96/56 U vom 23. September 1959 (BStBl 1960 III S. 54, Slg. Bd. 70 S. 145) vertretenen Auffassung nicht mehr fest, daß bei der Insassen-Unfallversicherung die Erben des versicherten Insassen im Zweifel einen eigenen Anspruch gegen den Versicherer haben, also einen solchen, der nicht in den Nachlaß des versicherten Insassen fällt.
Der erkennende Senat hält an der in seinem Beschluß II 96/56 U vom 23. September 1959 (BStBl 1960 III S. 54, Slg. Bd. 70 S. 145), der die neueste einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch nicht hatte berücksichtigen können, vertretenen Auffassung nicht mehr fest, daß bei der Insassen-Unfallversicherung die Erben des versicherten Insassen auch ohne ausdrückliche Bezugsberechtigung im Zweifel einen eigenen Anspruch gegen den Versicherer haben, also einen solchen, der nicht in den Nachlaß des versicherten Insassen fällt.
- FG Berlin, 31.10.2005 - 9 K 9002/05
Haftungsinanspruchnahme des Gesamtrechtsnachfolgers für rückständige …
Solche Haftungsansprüche kann der Beklagte - wie im Streitfall geschehen - auch gegenüber der Klägerin als Alleinerbin erstmals durch den Erlass eines unmittelbar gegen sich gerichteten Haftungsbescheids i. S. von § 191 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 geltend machen (vgl. dazu allgemein Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. September 1959 II 96/56 U, Bundessteuerblatt, BStBl III 1960, 54;… Kruse, in: Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 45 AO Rz. 17;… Rüsken, in: Klein, AO, 8. Aufl., Nacke, Die Haftung für Steuerschulden, 2. Aufl., Rz. 263).