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   BFH, 23.09.1983 - III R 76/81   

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https://dejure.org/1983,2221
BFH, 23.09.1983 - III R 76/81 (https://dejure.org/1983,2221)
BFH, Entscheidung vom 23.09.1983 - III R 76/81 (https://dejure.org/1983,2221)
BFH, Entscheidung vom 23. September 1983 - III R 76/81 (https://dejure.org/1983,2221)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    DBA-USA Art. II Abs. 1 Buchst. c, dd und ee, Art. XIV A Nr. 2 i.V.m. Nr. 4b; BewG § 121 Abs. 2 Nr. 3; VStG § 2 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Ordentliche Geschäftstätigkeit - Schiffs- und Luftfahrtmakler - Unabhängiger Vertreter - Vermietung von Containern - Einführungsphase des Containerverkehrs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 139, 411
  • BStBl II 1984, 94
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.04.1975 - I R 152/73

    Anderer unabhängiger Vertreter - Tätigkeit - Ordentliche Geschäftstätigkeit -

    Auszug aus BFH, 23.09.1983 - III R 76/81
    Zur Begründung der in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1981, 479 veröffentlichten Entscheidung führte die Vorinstanz aus: Entgegen der Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 30. April 1975 I R 152/73 (BFHE 115, 504, BStBl II 1975, 626) dürften die Begriffe "ordentliche Geschäftstätigkeit" und "verkehrsübliche Tätigkeit" nicht gleichgesetzt werden.

    aa) Zum Begriff "ordentliche Geschäftstätigkeit" in dem inhaltsgleichen Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiet (DBA-Niederlande) vom 16. Juni 1959 (BGBl II 1960, 1782, BStBl I 1960, 382) hat der I. Senat des BFH in BFHE 115, 504, BStBl II 1975, 626 entschieden, bei der Abgrenzung der ordentlichen Geschäftstätigkeit eines unabhängigen Vertreters komme es nicht ohne weiteres darauf an, wie der Vertreter selbst in anderen Fällen seine Geschäftsbeziehungen gestaltet.

    Vielmehr solle sich die Frage danach entscheiden, was nach Lage des Einzelfalls als verkehrsüblich anzusehen ist (BFHE 115, 504, BStBl II 1975, 626).

  • BFH, 30.01.1981 - III R 116/79

    Nicht jede wirtschaftliche Betätigung einer ausländischen Kapitalgesellschaft im

    Auszug aus BFH, 23.09.1983 - III R 76/81
    a) Die Annahme inländischen Betriebsvermögens i. S. von § 121 Abs. 2 Nr. 3 BewG setzt zunächst voraus, daß im Inland tatsächlich ein Gewerbe betrieben wird (BFH-Urteil vom 30. Januar 1981 III R 116/79, BFHE 133, 217, BStBl II 1981, 560).

    Erforderlich hierfür ist nach der Rechtsprechung des Senats eine selbständige nachhaltige Betätigung im Inland, die mit Gewinnabsicht unternommen wird, sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und nicht als Ausübung der Landwirtschaft oder Vermögensverwaltung anzusehen ist (BFHE 133, 217, BStBl II 1981, 560).

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