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BFH, 23.09.1998 - VIII B 54/98 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung - Personenidentische Gesellschaft - Höchstrichterliche Klärung - Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr
- judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Berlin, 17.09.2002 - 5 B 5236/02
Strohmann als Unternehmer
Dafür ist es nicht erforderlich, dass ein Gewerbetreibender in eigener Person am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt; es genügt für die Annahme von Unternehmerinitiative und - risiko, dass ihm eine für seine Rechnung ausgeübte Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr zuzurechnen ist (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 23. September 1998, VIII B 54/98, n. v.).