Rechtsprechung
BFH, 23.09.1998 - XI R 9/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Betrieb eines Kinderhauses - Beihilfen zur Erziehung - Kinderfreibeträge - Behinderten-Pauschbeträgen - Außergewöhnliche Belastung - Steuerbegünstigung - Wohneigentumsförderung - Pflegekinder
- judicialis
SGB VIII § 45; ; SGB VIII § ... 39 Abs. 4 bis 6; ; SGB VIII § 39 Abs. 2 Satz 2; ; SGB VIII § 77; ; SGB VIII § 33; ; EStG § 3 Nr. 11; ; EStG § 7b; ; EStG § 10e; ; EStG § 34f; ; EStG § 52 Abs. 21 Satz 4; ; EStG § 33b
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflegesätze an Betreiber von Krankenhäusern nicht steuerfrei
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 07.10.1997 - 7 K 1638/94
- BFH, 23.09.1998 - XI R 9/98
Wird zitiert von ... (15)
- BFH, 05.11.2014 - VIII R 29/11
Steuerfreie Einnahmen aus der Aufnahme von Pflegepersonen in den eigenen Haushalt
Die Erziehung im Sinne der Vorschrift als "planmäßige Tätigkeit zur körperlichen, geistigen und sittlichen Formung junger Menschen" erfasst alle Bestrebungen, Vorgänge und Tätigkeiten, die den Entwicklungsvorgang beeinflussen (vgl. BFH-Urteile vom 19. Juni 1997 IV R 26/96, BFHE 183, 488, BStBl II 1997, 652; vom 23. September 1998 XI R 9/98, BFH/NV 1999, 600; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 3 Nr. 11 EStG Rz 7 "Erziehung").Leistungen, die im Rahmen eines entgeltlichen Austauschgeschäfts erbracht werden, können danach nicht als Beihilfe qualifiziert werden (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 600).
Danach sind öffentliche Zuwendungen für die Übernahme der Heimerziehung keine Beihilfen i.S. des § 3 Nr. 11 EStG, wenn die dafür gezahlten Beträge --pauschal-- die tatsächlichen Kosten in angemessenem Umfang nach Maßgabe der zugrunde gelegten Pflegesätze hinsichtlich der Personal- und Sachkosten umfassen (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 600, m.w.N. mit dem Hinweis, dass die unterschiedliche Behandlung von Pflegegeldern und Pflegesatzzahlungen --vor allem im Hinblick auf ihre Unterschiede in der Organisation und Finanzierung-- mit Art. 3 des Grundgesetzes vereinbar ist; ebenso BFH-Urteil in BFHE 187, 39, BStBl II 1999, 133).
- FG Schleswig-Holstein, 27.02.2019 - 2 K 8/19
Einkommensteuer
Die Erziehung als "planmäßige Tätigkeit zur körperlichen, geistigen und sittlichen Formung junger Menschen" fördern in diesem Sinne alle Bestrebungen, Vorgänge und Tätigkeiten, die den Entwicklungsvorgang beeinflussen (BFH Urteil vom 23. September 1998 XI R 9/98, BFH/NV 1999, 600 ).Öffentlich-rechtliche Beihilfen i.S. des § 3 Nr. 11 EStG sind allerdings nur uneigennützig gewährte Unterstützungsleistungen (BFH Urteil vom 23. September 1998 XI R 9/98, BStBl. II 1999, 133).
Leistungen, die im Rahmen eines entgeltlichen Austauschgeschäfts erbracht werden, können danach nicht als Beihilfe qualifiziert werden (BFH Urteil vom 23. September 1998 XI R 9/98, BFH/NV 1999, 600 ).
- BFH, 05.11.2014 - VIII R 27/11
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 5. November 2014 VIII R 29/11 …
Die Erziehung im Sinne der Vorschrift als "planmäßige Tätigkeit zur körperlichen, geistigen und sittlichen Formung junger Menschen" erfasst alle Bestrebungen, Vorgänge und Tätigkeiten, die den Entwicklungsvorgang beeinflussen (vgl. BFH-Urteile vom 19. Juni 1997 IV R 26/96, BFHE 183, 488, BStBl II 1997, 652; vom 23. September 1998 XI R 9/98, BFH/NV 1999, 600; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 3 Nr. 11 EStG Rz 7 "Erziehung").Leistungen, die im Rahmen eines entgeltlichen Austauschgeschäfts erbracht werden, können danach nicht als Beihilfe qualifiziert werden (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 600).
Danach sind öffentliche Zuwendungen für die Übernahme der Heimerziehung keine Beihilfen i.S. des § 3 Nr. 11 EStG, wenn die dafür gezahlten Beträge --pauschal-- die tatsächlichen Kosten in angemessenem Umfang nach Maßgabe der zugrunde gelegten Pflegesätze hinsichtlich der Personal- und Sachkosten umfassen (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 600, m.w.N. mit dem Hinweis, dass die unterschiedliche Behandlung von Pflegegeldern und Pflegesatzzahlungen --vor allem im Hinblick auf ihre Unterschiede in der Organisation und Finanzierung-- mit Art. 3 des Grundgesetzes vereinbar ist; ebenso BFH-Urteil in BFHE 187, 39, BStBl II 1999, 133).
- FG Niedersachsen, 25.01.2016 - 3 K 38/15
Betreuung von Kindern als steuerfreie Einnahme gem. § 3 Nr. 11 EStG - unübliches …
Die Erziehung als "planmäßige Tätigkeit zur körperlichen, geistigen und sittlichen Formung junger Menschen" fördern in diesem Sinne alle Bestrebungen, Vorgänge und Tätigkeiten, die den Entwicklungsvorgang beeinflussen (BFH Urteil vom 23. September 1998 XI R 9/98, BFH/NV 1999, 600).Öffentlich-rechtliche Beihilfen i.S. des § 3 Nr. 11 EStG sind allerdings nur uneigennützig gewährte Unterstützungsleistungen (BFH Urteil vom 23. September 1998 XI R 9/98, BStBl. II 1999, 133).
Leistungen, die im Rahmen eines entgeltlichen Austauschgeschäfts erbracht werden, können danach nicht als Beihilfe qualifiziert werden (BFH Urteil vom 23. September 1998 XI R 9/98, BFH/NV 1999, 600).
- BFH, 05.11.2014 - VIII R 30/11
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 5. November 2014 VIII R 29/11 - …
Die Erziehung im Sinne der Vorschrift als "planmäßige Tätigkeit zur körperlichen, geistigen und sittlichen Formung junger Menschen" erfasst alle Bestrebungen, Vorgänge und Tätigkeiten, die den Entwicklungsvorgang beeinflussen (vgl. BFH-Urteile vom 19. Juni 1997 IV R 26/96, BFHE 183, 488, BStBl II 1997, 652; vom 23. September 1998 XI R 9/98, BFH/NV 1999, 600; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 3 Nr. 11 EStG Rz 16 "Erziehung").Leistungen, die im Rahmen eines entgeltlichen Austauschgeschäfts erbracht werden, können danach nicht als Beihilfe qualifiziert werden (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 600).
Danach sind öffentliche Zuwendungen für die Übernahme der Heimerziehung keine Beihilfen i.S. des § 3 Nr. 11 EStG, wenn die dafür gezahlten Beträge --pauschal-- die tatsächlichen Kosten in angemessenem Umfang nach Maßgabe der zugrunde gelegten Pflegesätze hinsichtlich der Personal- und Sachkosten umfassen (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 600, m.w.N. mit dem Hinweis, dass die unterschiedliche Behandlung von Pflegegeldern und Pflegesatzzahlungen --vor allem im Hinblick auf ihre Unterschiede in der Organisation und Finanzierung-- mit Art. 3 des Grundgesetzes vereinbar ist; ebenso BFH-Urteil in BFHE 187, 39, BStBl II 1999, 133).
- BFH, 05.11.2014 - VIII R 9/12
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 5. November 2014 VIII R 29/11 - …
Die Erziehung im Sinne der Vorschrift als "planmäßige Tätigkeit zur körperlichen, geistigen und sittlichen Formung junger Menschen" erfasst alle Bestrebungen, Vorgänge und Tätigkeiten, die den Entwicklungsvorgang beeinflussen (vgl. BFH-Urteile vom 19. Juni 1997 IV R 26/96, BFHE 183, 488, BStBl II 1997, 652; vom 23. September 1998 XI R 9/98, BFH/NV 1999, 600; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 3 Nr. 11 EStG Rz 7 "Erziehung").Leistungen, die im Rahmen eines entgeltlichen Austauschgeschäfts erbracht werden, können danach nicht als Beihilfe qualifiziert werden (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 600).
Danach sind öffentliche Zuwendungen für die Übernahme der Heimerziehung keine Beihilfen i.S. des § 3 Nr. 11 EStG, wenn die dafür gezahlten Beträge --pauschal-- die tatsächlichen Kosten in angemessenem Umfang nach Maßgabe der zugrunde gelegten Pflegesätze hinsichtlich der Personal- und Sachkosten umfassen (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 600, m.w.N. mit dem Hinweis, dass die unterschiedliche Behandlung von Pflegegeldern und Pflegesatzzahlungen --vor allem im Hinblick auf ihre Unterschiede in der Organisation und Finanzierung-- mit Art. 3 des Grundgesetzes vereinbar ist; ebenso BFH-Urteil in BFHE 187, 39, BStBl II 1999, 133).
- FG Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 11 K 3207/17
Zahlungen eines Jugendwerks an eine staatlich anerkannte Jugenderzieherin und …
Leistungen, die im Rahmen eines entgeltlichen Austauschgeschäfts erbracht werden, können dagegen nicht als Beihilfe qualifiziert werden (BFH-Urteile vom 23. September 1998 - XI R 9/98 unter II. 1., BFH/NV 1999, 600 und vom 5. November 2014 - VIII R 29/11 unter II. 2. c, BFHE 249, 1, BStBl II 2017, 432).Dagegen seien Zahlungen an Personen, die Kinder nur des Erwerbs wegen in ihren Haushalt aufgenommen haben, als steuerpflichtige Einnahmen anzusehen (BFH-Urteil vom 23. September 1998 - XI R 9/98 unter II. 1. jeweils m.w.N., BFH/NV 1999, 600).Öffentliche Zuwendungen für die Übernahme der Heimerziehung sind danach keine Beihilfen im Sinne des § 3 Nr. 11 EStG, wenn die dafür gezahlten Beträge - pauschal - die tatsächlichen Kosten in angemessenem Umfang nach Maßgabe der zugrunde gelegten Pflegesätze hinsichtlich der Personal- und Sachkosten umfassen (BFH-Urteile vom 5. November 2014 - VIII R 29/11 unter II 2. c bb, BFHE 249, 1, BStBl II 2017, 432 und vom 23. September 1998 - XI R 9/98 unter II. 1. jeweils m.w.N., BFH/NV 1999, 600 m.w.N.).
Die Zahlungen des Jugendwerks decken vielmehr pauschal die tatsächlichen Kosten in angemessenem Umfang nach Maßgabe der zugrunde gelegten Pflegesätze hinsichtlich der Personal- und Sachkosten ab und sind als solche gerade nicht nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei (vgl. BFH-Urteile vom 5. November 2014 - VIII R 29/11 unter II 2. c bb, BFHE 249, 1, BStBl II 2017, 432 und vom 23. September 1998 - XI R 9/98 unter II. 1. jeweils m.w.N., BFH/NV 1999, 600 m.w.N.).
Damit handelt es sich bei den Zahlungen des Jugendwerks aber nicht mehr um Beihilfen im Sinne des § 3 Nr. 11 EStG, sondern um Zahlungen an Personen, die Kinder und Jugendliche des Erwerbs wegen aufgenommen haben, also um steuerpflichtige Einnahmen (vgl. zur Abgrenzung die BFH-Urteile vom 5. November 2014 - VIII R 29/11 unter II 2. c bb, BFHE 249, 1, BStBl II 2017, 432 und vom 23. September 1998 XI R 9/98 unter II. 1., BFH/NV 1999, 600, jeweils m.w.N.).
- FG Münster, 10.10.2019 - 6 K 3334/17
Zahlungen von Jugendämtern an eine Tagesmutter sind steuerpflichtig
Die Erziehung im Sinne der Vorschrift als "planmäßige Tätigkeit zur körperlichen, geistigen und sittlichen Formung junger Menschen" erfasst alle Bestrebungen, Vorgänge und Tätigkeiten, die den Entwicklungsvorgang beeinflussen (z.B. BFH in BFHE 249, 1, BStBl II 2017, 432; vgl. BFH-Urteile vom 19.06.1997 IV R 26/96, BFHE 183, 488, BStBl II 1997, 652; vom 23.09.1998 XI R 9/98, BFH/NV 1999, 600).Leistungen, die im Rahmen eines entgeltlichen Austauschgeschäfts erbracht werden, können danach nicht als Beihilfe qualifiziert werden (BFH in BFHE 249, 1, BStBl II 2017, 432 m.w.N; BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 600).
Danach sind öffentliche Zuwendungen für die Übernahme der Heimerziehung keine Beihilfen i.S. des § 3 Nr. 11 EStG, wenn die dafür gezahlten Beträge - pauschal - die tatsächlichen Kosten in angemessenem Umfang nach Maßgabe der zugrunde gelegten Pflegesätze hinsichtlich der Personal- und Sachkosten umfassen (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 600, m.w.N. mit dem Hinweis, dass die unterschiedliche Behandlung von Pflegegeldern und Pflegesatzzahlungen -vor allem im Hinblick auf ihre Unterschiede in der Organisation und Finanzierung- mit Art. 3 des Grundgesetzes vereinbar ist; ebenso BFH-Urteil in BFHE 187, 39, BStBl II 1999, 133).
- BFH, 10.12.2019 - VIII S 12/19
Zahlungen aus öffentlichen Mitteln gemäß § 3 Nr. 11 Satz 1 EStG bei Auszahlung …
Auf dieser Grundlage hat der BFH Pflegesatzzahlungen, die für die Unterbringung von Kindern in Einrichtungen i.S. des § 34 SGB VIII gezahlt werden, nicht als steuerfreie Beihilfen i.S. des § 3 Nr. 11 EStG beurteilt (BFH-Urteil vom 23.09.1998 - XI R 9/98, BFH/NV 1999, 600). - FG Köln, 30.06.2011 - 10 K 1229/09
Betriebseinnahmen einer Betreuerin eines Kindes wegen Honorar- und Sachkosten …
Der BFH hat mit Urteil vom 23.09.1998 (XI R 9/98, BFH/NV 1999, 600) entschieden, dass Pflegesätze, die für eine Unterbringung von Kindern in einer Einrichtung nach § 34 SGB VIII gezahlt werden, keine steuerfreien Beihilfen i. S. des § 3 Nr. 11 EStG darstellen. - FG Niedersachsen, 31.05.2011 - 13 K 144/11
Steuerfreiheit der Pflegeeltern gezahlten Erziehungsgelder bzw. Pflegegelder
- FG Köln, 22.09.2010 - 4 K 478/07
Steuerfreie Beihilfen i. S. des § 3 Nr. 11 EStG
- FG Niedersachsen, 14.04.2020 - 9 K 21/19
Keine Steuerfreiheit der Einnahmen aus einer sozialpädagogischen nachmittäglichen …
- FG Köln, 30.06.2011 - 10 K 1122/09
Betriebseinnahmen einer Betreuerin eines Kindes wegen Honorar- und Sachkosten …
- FG Düsseldorf, 05.02.2009 - 16 K 5446/05
Definition des Merkmals "Wohnzwecken dienen" i.R.e. Nutzung als Kinderheim; …