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   BFH, 23.09.2008 - I R 47/07   

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https://dejure.org/2008,2351
BFH, 23.09.2008 - I R 47/07 (https://dejure.org/2008,2351)
BFH, Entscheidung vom 23.09.2008 - I R 47/07 (https://dejure.org/2008,2351)
BFH, Entscheidung vom 23. September 2008 - I R 47/07 (https://dejure.org/2008,2351)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    EStG 1990/1997 i. d. F. vor dem StSenkG § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Satz 2

  • openjur.de

    Abschreibungsdauer von Musterhäusern eines Fertighausherstellers; Abgrenzung von Gebäuden zu Betriebsvorrichtungen; Ortsfeste Bauwerke; Kürzere Nutzungsdauer wegen wirtschaftlicher Abnutzung

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    % jährliche Abschreibung über 25 Jahre bei als Gebäude zu beurteilenden Musterfertighäusern

  • Betriebs-Berater

    Abschreibungsdauer von betrieblichen Immobilien

  • Judicialis

    EStG § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1; ; EStG § 7 Abs. 4 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschreibung von Musterhäusern nach den für Gebäude geltenden Regeln

  • datenbank.nwb.de

    Abschreibungsdauer von Musterhäusern eines Fertighausherstellers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschreibungsdauer von Musterhäusern eines Fertighausherstellers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abschreibungsdauer für Musterhäuser eines Fertigbauunternehmens ? Musterhäuser sind Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und Gebäude i. S. von § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG 1990/1997 ? Zweckbestimmung eines Musterhauses ? Technische Nutzungsdauer der Musterhäuser ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschreibung bei Musterhäusern

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterliegen von Musterhäusern eines Fertighausherstellers der in § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) für Wirtschaftsgebäude bestimmten Abschreibungsrate; Bemessung der tatsächlichen Nutzungsdauer bei Musterhäusern auch bei Errichtung auf fremden Grund ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Musterhäuser eines Fertighausherstellers

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Abschreibungsdauer von Musterhäusern eines Fertighausherstellers

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Musterhäuser im Betriebsvermögen sind seit 2001 mit jährlich 3% abzuschreiben! (IBR 2009, 241)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 1, EStG § 7 Abs 4 S 1, EStG § 7 Abs 4 S 2
    Abschreibungszeitraum; Absetzung für Abnutzung; Musterhaus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 223, 56
  • BB 2009, 492
  • DB 2009, 259
  • BStBl II 2009, 986
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 19.11.1997 - X R 78/94

    Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

    Auszug aus BFH, 23.09.2008 - I R 47/07
    Sofern die wirtschaftliche Nutzungsdauer kürzer als die technische Nutzungsdauer ist, kann sich der Steuerpflichtige hierauf berufen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 19. November 1997 X R 78/94, BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59; vom 18. September 2003 X R 54/01, BFH/NV 2004, 474; vom 4. März 2008 IX R 16/07, BFH/NV 2008, 1310).

    Ein wirtschaftlicher Verbrauch ist nur anzunehmen, wenn die Möglichkeit einer wirtschaftlich sinnvollen (anderweitigen) Nutzung oder Verwertung endgültig entfallen ist (BFH-Urteile in BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59; in BFH/NV 2008, 1310).

    Denn ein Wirtschaftsgut ist, wenn es zwar für den Veräußerer nicht mehr entsprechend der ursprünglichen Zweckbestimmung nutzbar ist, es aber wegen seiner Nutzbarkeit für andere noch einen erheblichen Verkaufswert hat, auch aus Sicht des Veräußerers noch nicht als verbraucht anzusehen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59 zur Veräußerung von Mietfahrzeugen eines Autovermieters; Blümich/Brandis, a.a.O., § 7 EStG Rz 342).

  • BFH, 24.05.2007 - II R 68/05

    Bewertung eines Toilettenhäuschens als Gebäude

    Auszug aus BFH, 23.09.2008 - I R 47/07
    Als Gebäude ist ein Bauwerk auf eigenem oder fremdem Grund anzusehen, das durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden sowie von einiger Beständigkeit und standfest ist (BFH-Urteile in BFHE 210, 52, BStBl II 2005, 688; in BFH/NV 2006, 1812; vom 24. Mai 2007 II R 68/05, BFHE 217, 168, BStBl II 2008, 12; gleich lautender Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder zur Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen --Ländererlass-- vom 15. März 2006, BStBl I 2006, 314, Tz. 2.2).

    Alle Bauwerke, die sämtliche dieser Begriffsmerkmale aufweisen, sind ausnahmslos als Gebäude zu behandeln (BFH-Urteile vom 28. Mai 2003 II R 41/01, BFHE 202, 376, BStBl II 2003, 693; in BFHE 217, 168, BStBl II 2008, 12).

    Darüber hinaus reicht für einen nicht nur vorübergehenden Aufenthalt bereits eine wenige Minuten übersteigende Anwesenheit aus (vgl. BFH-Urteil in BFHE 217, 168, BStBl II 2008, 12 zu einem Toilettenhäuschen); diese Grenze wird bei den Aufenthalten der Kunden und Kundenbetreuer in den Musterhäusern zum Zwecke von Besichtigungen und Vertragsgesprächen überschritten.

  • BFH, 14.03.2006 - I R 109/04

    Nutzungsrecht als immaterielles Wirtschaftsgut zu aktivieren

    Auszug aus BFH, 23.09.2008 - I R 47/07
    Bei der Abgrenzung des Gebäudes von den Betriebsvorrichtungen ist zunächst zu prüfen, ob das Bauwerk ein Gebäude ist; liegen alle Merkmale des Gebäudebegriffs vor, kann das Bauwerk keine Betriebsvorrichtung sein (BFH-Urteil vom 15. Juni 2005 II R 67/04, BFHE 210, 52, BStBl II 2005, 688; Senatsurteil vom 14. März 2006 I R 109/04, BFH/NV 2006, 1812).

    Als Gebäude ist ein Bauwerk auf eigenem oder fremdem Grund anzusehen, das durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden sowie von einiger Beständigkeit und standfest ist (BFH-Urteile in BFHE 210, 52, BStBl II 2005, 688; in BFH/NV 2006, 1812; vom 24. Mai 2007 II R 68/05, BFHE 217, 168, BStBl II 2008, 12; gleich lautender Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder zur Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen --Ländererlass-- vom 15. März 2006, BStBl I 2006, 314, Tz. 2.2).

    Bestätigt wird die Einordnung unter § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG 1990/1997 schließlich durch die in diesem Zusammenhang zu beachtende Verkehrsanschauung (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2006, 1812, m.w.N.), nach der Musterhäuser unter die Kategorie der Gebäude fallen.

  • BFH, 15.06.2005 - II R 67/04

    Gebäude trotz Überschreitens des Grenzwerts für den Lärmpegel nach der ArbStättV

    Auszug aus BFH, 23.09.2008 - I R 47/07
    Bei der Abgrenzung des Gebäudes von den Betriebsvorrichtungen ist zunächst zu prüfen, ob das Bauwerk ein Gebäude ist; liegen alle Merkmale des Gebäudebegriffs vor, kann das Bauwerk keine Betriebsvorrichtung sein (BFH-Urteil vom 15. Juni 2005 II R 67/04, BFHE 210, 52, BStBl II 2005, 688; Senatsurteil vom 14. März 2006 I R 109/04, BFH/NV 2006, 1812).

    Als Gebäude ist ein Bauwerk auf eigenem oder fremdem Grund anzusehen, das durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden sowie von einiger Beständigkeit und standfest ist (BFH-Urteile in BFHE 210, 52, BStBl II 2005, 688; in BFH/NV 2006, 1812; vom 24. Mai 2007 II R 68/05, BFHE 217, 168, BStBl II 2008, 12; gleich lautender Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder zur Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen --Ländererlass-- vom 15. März 2006, BStBl I 2006, 314, Tz. 2.2).

    Denn es ist für die "Gestattung" des Aufenthalts nicht erforderlich, dass das Bauwerk zum Aufenthalt von Menschen auch bestimmt ist (BFH-Urteil in BFHE 210, 52, BStBl II 2005, 688; Ländererlass in BStBl I 2006, 314, Tz. 2.4).

  • BFH, 04.03.2008 - IX R 16/07

    Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden

    Auszug aus BFH, 23.09.2008 - I R 47/07
    Sofern die wirtschaftliche Nutzungsdauer kürzer als die technische Nutzungsdauer ist, kann sich der Steuerpflichtige hierauf berufen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 19. November 1997 X R 78/94, BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59; vom 18. September 2003 X R 54/01, BFH/NV 2004, 474; vom 4. März 2008 IX R 16/07, BFH/NV 2008, 1310).

    Ein wirtschaftlicher Verbrauch ist nur anzunehmen, wenn die Möglichkeit einer wirtschaftlich sinnvollen (anderweitigen) Nutzung oder Verwertung endgültig entfallen ist (BFH-Urteile in BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59; in BFH/NV 2008, 1310).

  • FG Niedersachsen, 22.10.2002 - 6 K 34/01

    Nichteinbeziehung von Verlustvorträgen bei der Tantiemeberechnung

    Auszug aus BFH, 23.09.2008 - I R 47/07
    Für Musterhäuser galt in den Streitjahren grundsätzlich die durch § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG 1990/1997 für Wirtschaftsgebäude festgelegte allgemeine jährliche Abschreibungsrate von 4 v.H. Es war infolge der Funktion als Musterhaus nicht generell eine 25 Jahre unterschreitende tatsächliche Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG 1990/1997) der Gebäude zu veranschlagen (vgl. auch OFD Frankfurt a.M., StEK EStG § 7 Nr. 376; OFD Kiel, DB 2003, 416; Blümich/Brandis, a.a.O., § 7 EStG Rz 522).

    Nach diesen Maßstäben kommt bei den Musterhäusern der Klägerin die von dieser erstrebte durchgängige Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch die AfA auf den Zeitraum der voraussichtlichen Verwendbarkeit als Musterhaus in ihrem Betrieb nicht in Betracht (im Ergebnis ebenso OFD Frankfurt a.M., StEK EStG § 7 Nr. 376, Tz. 2; OFD Kiel, DB 2003, 416).

  • BFH, 19.12.2007 - I R 66/06

    Besteuerungsrecht für die im Gewinnanteil aus der Beteiligung an einer

    Auszug aus BFH, 23.09.2008 - I R 47/07
    Bei Zurückweisung der Revision gegen ein Zwischenurteil ist eine endgültige Kostenentscheidung zu treffen (Senatsurteil vom 19. Dezember 2007 I R 66/06, BFHE 220, 173, BStBl II 2008, 510, m.w.N.).
  • BFH, 18.09.2003 - X R 54/01

    Wirtschaftliches Eigentum; Nutzungsdauer eines Gebäudes

    Auszug aus BFH, 23.09.2008 - I R 47/07
    Sofern die wirtschaftliche Nutzungsdauer kürzer als die technische Nutzungsdauer ist, kann sich der Steuerpflichtige hierauf berufen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 19. November 1997 X R 78/94, BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59; vom 18. September 2003 X R 54/01, BFH/NV 2004, 474; vom 4. März 2008 IX R 16/07, BFH/NV 2008, 1310).
  • BFH, 02.02.1990 - III R 165/85

    Keine Investitionszulage für Wirtschaftsgüter, die an Kunden mit dem Ziel der

    Auszug aus BFH, 23.09.2008 - I R 47/07
    Aus dem BFH-Urteil vom 2. Februar 1990 III R 165/85, BFHE 160, 361, BStBl II 1990, 706 lässt sich (entgegen Stobbe in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, § 6 EStG Rz 265 "Ausstellungsgegenstände") nichts Gegenteiliges ableiten.
  • BFH, 23.09.1988 - III R 67/85

    Auch ein ohne Fundament aufgestellter Container ist ein Gebäude, wenn er auf

    Auszug aus BFH, 23.09.2008 - I R 47/07
    Soweit der BFH im Zusammenhang mit der festen Verbindung mitunter auch auf die individuelle Zweckbestimmung für eine dauerhafte Nutzung angestellt hat, betraf das Fälle, in denen die betreffenden Objekte nicht mit Fundamenten verbunden waren (z.B. auf lose verlegten Kanthölzern ruhende Bürocontainer --BFH-Urteil vom 23. September 1988 III R 67/85, BFHE 155, 228, BStBl II 1989, 113--) und aus diesem Grund andere Anhaltspunkte für die Annahme einer festen Verbindung erforderlich waren.
  • BFH, 31.03.1977 - V R 44/73

    Musterhäuser eines Fertighausherstellers unterliegen als Wirtschaftsgüter des

  • FG Hessen, 14.05.2007 - 4 K 1716/04

    Abschreibungsdauer der Musterhäuser eines Fertigbauunternehmens

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

  • BFH, 25.04.1996 - III R 47/93

    Bürocontainer, die auf festen Fundamenten ruhen, sind bewertungs- und

  • BFH, 24.01.1952 - III 110/50 S

    Zulässigkeit der Wertfortschreibung eines Einheitswertes - Einordnung von kleinen

  • BFH, 28.05.2003 - II R 41/01

    Abgrenzung Gebäude/Betriebsvorrichtung

  • BFH, 28.07.2021 - IX R 25/19

    Keine Verengung der Gutachtenmethodik auf Bausubstanzgutachten zum Nachweis einer

    Die Würdigung der insoweit von Klägern dargelegten Umstände obliegt dann im Klageverfahren dem FG als Tatsacheninstanz (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 28.10.2008 - IX R 16/08, BFH/NV 2009, 899, und in BFH/NV 2008, 1310, jeweils m.w.N.; BFH-Beschluss vom 22.04.2013 - IX B 181/12, BFH/NV 2013, 1267; s.a. Hessisches FG, Zwischenurteil vom 14.05.2007 - 4 K 1716/04, EFG 2008, 202, bestätigt durch BFH-Urteil vom 23.09.2008 - I R 47/07, BFHE 223, 56, BStBl II 2009, 986).
  • FG Köln, 23.03.2022 - 6 K 923/20

    Darlegung der verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer eines zur Einkünfteerzielung

    Die Würdigung der insoweit von Klägern dargelegten Umstände obliegt dann im Klageverfahren dem FG als Tatsacheninstanz (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 28.10.2008 - IX R 16/08, BFH/NV 2009, 899, und in BFH/NV 2008, 1310, jeweils m.w.N.; BFH-Beschluss vom 22.04.2013 - IX B 181/12, BFH/NV 2013, 1267; s.a. Hessisches FG, Zwischenurteil vom 14.05.2007 - 4 K 1716/04, EFG 2008, 202, bestätigt durch BFH-Urteil vom 23.09.2008 - I R 47/07, BFHE 223, 56, BStBl II 2009, 986).
  • BFH, 29.04.2009 - I R 74/08

    Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern

    Dementsprechend mindert sich die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nicht dadurch, dass der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut vor Beendigung seines technischen oder wirtschaftlichen Wertverzehrs veräußert (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. September 2003 X R 54/01, BFH/NV 2004, 474, m.w.N.; vgl. auch Senatsurteil vom 23. September 2008 I R 47/07, BFHE 223, 56, dort zur tatsächlichen Nutzungsdauer und Nutzbarkeit eines zunächst als Musterhaus genutzten Gebäudes nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb).
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