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   BFH, 23.09.2009 - II R 20/08   

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https://dejure.org/2009,2724
BFH, 23.09.2009 - II R 20/08 (https://dejure.org/2009,2724)
BFH, Entscheidung vom 23.09.2009 - II R 20/08 (https://dejure.org/2009,2724)
BFH, Entscheidung vom 23. September 2009 - II R 20/08 (https://dejure.org/2009,2724)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Notare Bayern PDF, S. 79 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    GrEStG §§ 8 Abs. 1, 9 Ab s. 1 Nr. 1
    Grunderwerbsteuer auf im Kaufpreis enthaltene Kosten für Erschließung und Naturschutz-Ausgleichsmaßnahmen

  • lexetius.com

    GrEStG § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1
    Im Kaufpreis enthaltene Kosten für Erschließung und Naturschutz-Ausgleichsmaßnahmen als Teil der grunderwerbsteuerpflichtigen Gegenleistung

  • openjur.de

    Im Kaufpreis enthaltene Kosten für Erschließung und Naturschutz-Ausgleichsmaßnahmen als Teil der grunderwerbsteuerpflichtigen Gegenleistung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GrEStG §§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 1
    Grunderwerbsteuer auf im Kaufpreis enthaltene Kosten für Erschließung und Naturschutz-Ausgleichsmaßnahmen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Im Kaufpreis enthaltene Kosten für Erschließung und Naturschutz-Ausgleichsmaßnahmen als Teil der grunderwerbsteuerpflichtigen Gegenleistung

  • Betriebs-Berater

    Im Kaufpreis enthaltene Kosten als Teil der grunderwerbsteuerpflichtigen Gegenleistung

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Im Kaufpreis enthaltene Kosten für Erschließung und Naturschutz-Ausgleichsmaßnahmen als Teil der grunderwerbsteuerpflichtigen Gegenleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei im Kaufpreis enthaltenen Kosten für die Erschließung sowie für durchgeführte Ausgleichsmaßnahmen

  • datenbank.nwb.de

    Im Kaufpreis enthaltene Kosten für Erschließung und Naturschutz-Ausgleichsmaßnahmen als Teil der grunderwerbsteuerpflichtigen Gegenleistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch Kaufpreisanteil für Erschließung unterliegt Grunderwerbsteuer!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Im Kaufpreis enthaltene Kosten für Erschließung und Naturschutz-Ausgleichsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grunderwerbsteuer auf die Erschließungskosten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei im Kaufpreis enthaltenen Kosten für die Erschließung sowie für durchgeführte Ausgleichsmaßnahmen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Grunderwerbsteuer auf Erschließungskosten und Ausgleichsmaßnahme

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kosten für Erschließung und Naturschutz-Ausgleichsmaßnahmen

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Leitsatz)

    Auch die Kosten für eine Naturschutzausgleichsmaßnahme, die im Kaufpreis enthalten sind, sind Teil der grunderwerbsteuerpflichtigen Gegenleistung

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Grunderwerbsteuer und Erschließungskosten

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Im Kaufpreis enthaltene Kosten für die Erschließung und Naturschutz-Ausgleichsmaßnahmen als Teil der grunderwerbsteuerpflichtigen Gegenleistung

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 79 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    GrEStG §§ 8 Abs. 1, 9 Ab s. 1 Nr. 1
    Grunderwerbsteuer auf im Kaufpreis enthaltene Kosten für Erschließung und Naturschutz-Ausgleichsmaßnahmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch Kaufpreisanteil für Erschließung unterliegt Grunderwerbsteuer! (IMR 2010, 210)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 8 Abs 1, GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1
    Bemessungsgrundlage; Erschließungskosten; Gegenleistung; Grunderwerbsteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 227, 379
  • BB 2010, 341
  • DB 2010, 261
  • BStBl II 2010, 495
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 03.08.1988 - II R 210/85

    Grunderwerb - Sanierungsgebiet - Besteuerungsgrundlage - Gesonderte Ausweisung -

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - II R 20/08
    Zum Kaufpreis gehört alles, was der Käufer vereinbarungsgemäß an den Verkäufer leisten muss, um den Kaufgegenstand zu erhalten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. August 1988 II R 210/85, BFHE 154, 158, BStBl II 1988, 900).
  • BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 29.82

    Beitragspflicht - Grundstück - Bebaubarkeit - Gemeinde

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - II R 20/08
    Das gilt auch, wenn der Erwerber ein erschlossenes Grundstück von einer Gemeinde kauft, der Kaufpreis Kosten für die Erschließung enthält und insoweit eine öffentlich-rechtliche Beitragspflicht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1983 8 C 29/82, Deutsches Verwaltungsblatt 1984, 188) erst dann entsteht, wenn sich das Grundstück nicht mehr im Eigentum der zur Beitragserhebung berechtigten Gemeinde befindet.
  • BFH, 21.03.2007 - II R 67/05

    Das vom Erwerber zu zahlende Entgelt für die künftige Erschließung eines

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - II R 20/08
    Für den Umfang der Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne ist entscheidend darauf abzustellen, in welchem Zustand die Vertragsbeteiligten das Grundstück zum Gegenstand des Erwerbs gemacht haben (vgl. BFH-Urteile vom 15. März 2001 II R 39/99, BFHE 194, 452, BStBl II 2002, 93, m. w. N.; vom 21. März 2007 II R 67/05, BFHE 215, 301, BStBl II 2007, 614).
  • BFH, 15.03.2001 - II R 39/99

    Grunderwerbsteuer auf Erschließungskosten

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - II R 20/08
    Für den Umfang der Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne ist entscheidend darauf abzustellen, in welchem Zustand die Vertragsbeteiligten das Grundstück zum Gegenstand des Erwerbs gemacht haben (vgl. BFH-Urteile vom 15. März 2001 II R 39/99, BFHE 194, 452, BStBl II 2002, 93, m. w. N.; vom 21. März 2007 II R 67/05, BFHE 215, 301, BStBl II 2007, 614).
  • BFH, 30.01.1985 - II R 6/83

    Vorauszahlungen auf den Erschließungsbeitrag

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - II R 20/08
    Das BFH-Urteil vom 30. Januar 1985 II R 6/83 (BFHE 143, 161, BStBl II 1985, 373), das zu Vorauszahlungen auf den Erschließungsbeitrag ergangen ist, ist im Streitfall ebenfalls nicht einschlägig.
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 44.88

    Zulässigkeit der Ablösung von Erschließungsbeiträgen; Voraussetzungen für die

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - II R 20/08
    b) Der Kaufvertrag enthält auch keine Vereinbarungen über eine Ablösung künftig entstehender Erschließungskosten und der Kostenerstattungsbeträge für Ausgleichsmaßnahmen (vgl. hierzu BVerwG-Urteil vom 1. Dezember 1989 8 C 44/88, BVerwGE 84, 183).
  • BFH, 11.02.2004 - II R 31/02

    Grunderwerbsteuer bei Übernahme der Erschließungskosten

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - II R 20/08
    Aus dem BFH-Urteil vom 11. Februar 2004 II R 31/02 (BFHE 204, 489, BStBl II 2004, 521) können keine anderen Schlussfolgerungen gezogen werden.
  • FG Rheinland-Pfalz, 06.03.2008 - 4 K 2637/04

    Bemessungsgrundlage für die Festsetzung von Grunderwerbsteuer; Ermittlung von

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - II R 20/08
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1653 veröffentlicht.
  • BFH, 28.09.2022 - II R 32/20

    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Grundstückskauf von

    Für den Umfang der Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne ist entscheidend, in welchem Zustand die Vertragsbeteiligten das Grundstück zum Gegenstand des Erwerbsvorgangs gemacht haben (ständige Rechtsprechung, u.a. BFH-Urteile vom 21.03.2007 - II R 67/05, BFHE 215, 301, BStBl II 2007, 614, unter II.1.; vom 23.09.2009 - II R 20/08, BFHE 227, 379, BStBl II 2010, 495, sowie II R 21/08, BFH/NV 2010, 679, beide unter II.1.a).

    In diesem Fall gehören die im Kaufvertrag ausgewiesenen Kosten für die Erschließung grundsätzlich auch dann zur Gegenleistung, wenn Veräußerer eine Gemeinde ist (BFH-Urteile in BFHE 215, 301, BStBl II 2007, 614, unter II.1.b; in BFHE 227, 379, BStBl II 2010, 495, sowie in BFH/NV 2010, 679, beide unter II.1.b).

  • FG Münster, 18.03.2021 - 8 K 1438/19

    Höhe der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer

    Ist ein Grundstück im Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrags bereits tatsächlich erschlossen, kann Gegenstand eines solchen Vertrages nur das erschlossene Grundstück sein; der zur Abgeltung der Erschließung neben dem eigentlichen Grundstückskaufpreis gesondert ausgewiesene Betrag gehört in diesem Fall zur Gegenleistung (s. BFH Urteil vom 23.09.2009 II R 20/08, BStBl II 2010, 495).
  • BFH, 28.09.2022 - II R 31/20

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28.09.2022 - II R 32/20 - Bemessungsgrundlage

    Für den Umfang der Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne ist entscheidend, in welchem Zustand die Vertragsbeteiligten das Grundstück zum Gegenstand des Erwerbsvorgangs gemacht haben (ständige Rechtsprechung, u.a. BFH-Urteile vom 21.03.2007 - II R 67/05, BFHE 215, 301, BStBl II 2007, 614, unter II.1.; vom 23.09.2009 - II R 20/08, BFHE 227, 379, BStBl II 2010, 495, sowie II R 21/08, BFH/NV 2010, 679, beide unter II.1.a).

    In diesem Fall gehören die im Kaufvertrag ausgewiesenen Kosten für die Erschließung grundsätzlich auch dann zur Gegenleistung, wenn Veräußerer eine Gemeinde ist (BFH-Urteile in BFHE 215, 301, BStBl II 2007, 614, unter II.1.b; in BFHE 227, 379, BStBl II 2010, 495, sowie in BFH/NV 2010, 679, beide unter II.1.b).

  • BFH, 23.02.2022 - II R 9/21

    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei noch zu erschließendem Grundstück

    Für den Umfang der Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne ist entscheidend, in welchem Zustand die Vertragsbeteiligten das Grundstück zum Gegenstand des Erwerbsvorgangs gemacht haben (ständige Rechtsprechung, u.a. BFH-Urteile vom 21.03.2007 - II R 67/05, BFHE 215, 301, BStBl II 2007, 614, unter II.1.; vom 23.09.2009 - II R 20/08, BFHE 227, 379, BStBl II 2010, 495, sowie II R 21/08, BFH/NV 2010, 679, beide unter II.1.a).

    In diesem Fall gehören die im Kaufvertrag ausgewiesenen Kosten für die Erschließung zur Gegenleistung (BFH-Urteile in BFHE 215, 301, BStBl II 2007, 614, unter II.1.b; in BFHE 227, 379, BStBl II 2010, 495, sowie in BFH/NV 2010, 679, beide unter II.1.b).

  • BFH, 10.05.2017 - II R 16/14

    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Grundstücks zur

    Zum Kaufpreis gehört alles, was der Käufer vereinbarungsgemäß an den Verkäufer leisten muss, um den Kaufgegenstand zu erhalten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. September 2009 II R 20/08, BFHE 227, 379, BStBl II 2010, 495, Rz 11, m.w.N.).
  • FG Hessen, 24.08.2020 - 5 K 1373/19

    Einbeziehen des auf die Erschließungskosten entfallenden Kaufpreisanteils in die

    Ist Gegenstand eines Kaufvertrages (der zivilrechtlichen Übereignungsverpflichtung) ein erschlossenes Grundstück, gehören die im Kaufvertrag ausgewiesenen Kosten für die Erschließung grundsätzlich auch dann zur Gegenleistung, wenn ein Erwerber ein erschlossenes Grundstück von einer Gemeinde kauft, der Kaufpreis Kosten für die Erschließung enthält und insofern eine öffentlich-rechtliche Beitragspflicht erst dann entsteht, wenn das Grundstück nicht mehr im Eigentum der Gemeinde steht (vgl. BFH-Urteil vom 23. September 2009 II R 20/08, BStBl II 2010, 495).
  • FG Hessen, 24.08.2020 - 5 K 1394/19

    Einbeziehen des auf die Erschließungskosten entfallenden Kaufpreisanteils in die

    Ist Gegenstand eines Kaufvertrages (der zivilrechtlichen Übereignungsverpflichtung) ein erschlossenes Grundstück, gehören die im Kaufvertrag ausgewiesenen Kosten für die Erschließung grundsätzlich auch dann zur Gegenleistung, wenn ein Erwerber ein erschlossenes Grundstück von einer Gemeinde kauft, der Kaufpreis Kosten für die Erschließung enthält und insofern eine öffentlich-rechtliche Beitragspflicht erst dann entsteht, wenn das Grundstück nicht mehr im Eigentum der Gemeinde steht (vgl. BFH-Urteil vom 23. September 2009 II R 20/08, BStBl II 2010, 495).
  • FG München, 24.10.2012 - 4 K 691/10

    Städtebaulicher Folgekostenbeitrag als Gegenleistung

    Entscheidend für den Umfang der Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne ist, in welchem Zustand die Vertragsbeteiligten das Grundstück zum Gegenstand des Erwerbs gemacht haben (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH- z. B. Urteil vom 23. September 2009 II R 20/08, BFHE 227, 379, BStBl II 2010, 495, m. w. N.).
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