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   BFH, 23.09.2009 - VII R 44/08   

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https://dejure.org/2009,2855
BFH, 23.09.2009 - VII R 44/08 (https://dejure.org/2009,2855)
BFH, Entscheidung vom 23.09.2009 - VII R 44/08 (https://dejure.org/2009,2855)
BFH, Entscheidung vom 23. September 2009 - VII R 44/08 (https://dejure.org/2009,2855)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    AO § 233a; UStG § 21 Abs. 2; ZK Art. 232 Abs. 1 Buchst. b, Art. 241

  • openjur.de

    Keine Verzinsung vor Fälligkeit für Einfuhrumsatzsteuer; Einfuhrumsatzsteuer als besondere Art der Umsatzsteuer

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Keine Verzinsung vor Fälligkeit für Einfuhrumsatzsteuer

  • Judicialis

    AO § 233a

  • streifler.de

    Keine Verzinsung vor Fälligkeit für Einfuhrumsatzsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit der sinngemäß geltenden Vorschriften für Zölle auf die Einfuhrumsatzsteuer als Einfuhrabgabe; Verzinsung eines sich bei der Festsetzung von Einfuhrumsatzsteuer ergebenden Unterschiedsbetrags

  • datenbank.nwb.de

    Keine Vorfälligkeitszinsen für Einfuhrumsatzsteuer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine ?Vollverzinsung? von EUSt ? EUSt als besondere Art der USt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Verzinsung vor Fälligkeit für Einfuhrumsatzsteuer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendbarkeit der sinngemäß geltenden Vorschriften für Zölle auf die Einfuhrumsatzsteuer als Einfuhrabgabe; Verzinsung eines sich bei der Festsetzung von Einfuhrumsatzsteuer ergebenden Unterschiedsbetrags

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Verzinsung der Einfuhrumsatzsteuer nach § 233a AO

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Keine Verzinsung von Einfuhrumsatzsteuer-Guthaben

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 233a, UStG § 1 Abs 1 Nr 4
    Einfuhrumsatzsteuer; Erstattung; Zinsen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 205
  • BB 2009, 2619
  • DB 2009, 2695
  • BStBl II 2010, 334
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 09.05.1996 - V R 62/94

    Die Umsatzsteuer für das Kalenderjahr (Jahressteuer) entsteht i. S. des § 233a

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - VII R 44/08
    Während nämlich die Jahresumsatzsteuer am Ende des Kalenderjahres entsteht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. Mai 1996 V R 62/94, BFHE 181, 188, BStBl II 1996, 662) und ggf. erst weitaus später festgesetzt wird, entsteht die Einfuhrumsatzsteuer gemäß § 13 Abs. 2, § 21 Abs. 2 UStG i.V.m. Art. 201 Abs. 1 Buchst. a, Abs. 2 ZK mit der Annahme der Zollanmeldung für die Überführung der Ware in den freien Verkehr (vgl. Roger Schwarz in Plückebaum/Malitzky/Widmann, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, § 21 Rz 6).
  • BFH, 06.05.2008 - VII R 30/07

    Einfuhrumsatzsteuer für vorschriftswidrig über einen anderen Mitgliedstaat nach

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - VII R 44/08
    Mit der durch Art. 10 Abs. 3 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. 1 145/1) angeordneten engen Verknüpfung des Einfuhrumsatzsteuerrechts mit dem Zollrecht (jetzt Art. 71 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. 1 347/1) und der dementsprechend nach § 21 Abs. 2 UStG vorgeschriebenen sinngemäßen Anwendung der Zollvorschriften auf die Einfuhrumsatzsteuer soll insbesondere sichergestellt werden, dass die bei der Einfuhr zu erhebenden Abgaben von ein und derselben Behörde in einem Bescheid nach dem gleichen Verfahren aufgrund einheitlich getroffener Feststellungen einfach und zweckmäßig erhoben werden (Senatsurteil vom 6. Mai 2008 VII R 30/07, BFHE 221, 325, ZfZ 2008, 301, m.w.N.).
  • FG Bremen, 28.04.1992 - II 143/87
    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - VII R 44/08
    Der maßgebende Unterschied ist allerdings nicht in dem Umstand zu sehen, dass die Einfuhrumsatzsteuer nach der Definition des § 21 Abs. 1 UStG eine Verbrauchsteuer i.S. der AO ist (anders FG Bremen, Urteil vom 28. April 1992 II 143/87 K, Entscheidungen der Finanzgerichte 1992, 503), denn die kurze für Verbrauchsteuern geltende einjährige Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO), deretwegen diese Steuern von § 233a AO nicht erfasst werden (vgl. Heuermann in HHSp, § 233a AO, Rz 23; Klein/Rüsken, a.a.O., Rz 6; Schwarz in Schwarz, a.a.O., Rz 1), gilt nicht für die Einfuhrumsatzsteuer, die nach dem gemäß § 21 Abs. 2 UStG sinngemäß anzuwendenden Art. 221 Abs. 3 des Zollkodex (ZK) einer dreijährigen Festsetzungsfrist unterliegt.
  • BFH, 16.06.2015 - XI R 17/13

    Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer i. S. des § 3 Abs. 8 UStG; direkte Vertretung

    Mit der Annahme der Zollanmeldung für die Überführung der Ware in den freien Verkehr entsteht die Einfuhrumsatzsteuer (vgl. BFH-Urteil vom 23. September 2009 VII R 44/08, BFHE 226, 205, BStBl II 2010, 334, unter II.2.a; s. dazu auch Jatzke in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 21 Rz 62); dies gilt auch bei einer vereinfachten Zollanmeldung (vgl. Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung, Z 09 01, Abs. 7).
  • BFH, 23.10.2019 - VII B 40/19

    Keine Prozesszinsen auf einen Steuererstattungsanspruch bei fehlender

    § 233a AO regelt die sog. "Vollverzinsung" oder auch "Verzinsung vor Fälligkeit" von Steuerforderungen im Bereich bestimmter, in Abs. 1 der Vorschrift aufgezählter Steuerarten, bei denen der zeitliche Abstand zwischen Entstehung und Fälligkeit der Steuer oftmals groß ist, und erfasst daher nicht Steuerarten, bei denen die Festsetzung typischerweise zeitnah nach Steuerentstehung erfolgt, wie dies z.B. bei Zöllen und besonderen Verbrauchsteuern der Fall ist (vgl. Senatsurteil vom 23.09.2009 - VII R 44/08, BFHE 226, 205, BStBl II 2010, 334; Heuermann in HHSp, § 233a AO Rz 5, 17; Klein/Rüsken, a.a.O., § 233a Rz 1, 6, 8; Schwarz in Schwarz/Pahlke, a.a.O., § 233a Rz 1).
  • FG Köln, 30.05.2018 - 3 K 2086/17

    Prüfung der Rechtswidrigkeit eines Einkommensteuerbescheids; Prüfung der

    Ein Kläger müsse daher konkrete Umstände darlegen, warum die Finanzbehörde ein entsprechendes Urteil nicht befolgen würde (BFH, Urteile vom 16.7.1980 VII R 24/77, BStBl II 1980, 632; vom 13.7.1989 IV B 44/88, BFH/NV 1990, 247; vom 23.9.2009 VII R 44/08, BStBl II 2010, 334 und zuletzt vom 19.3.2013 VII R 15/11; kritisch dazu Brandis in Tipke/Kruse, § 100 FGO Rn. 55, Stand Oktober 2014).
  • FG Köln, 17.01.2011 - 9 K 308/10

    Lieferzeitpunkt und Lieferort in Verkaufskommissionsfällen

    Insoweit werde auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 23. September 2009 (VII R 44/08, BStBl II 2010, 334) verwiesen.
  • FG Köln, 28.04.2010 - 2 K 1564/08

    Erstattung an ausländische Muttergesellschaft

    Hinsichtlich der Verzinsung eines Erstattungsbetrages ist das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis demnach ausnahmsweise nur dann gegeben, wenn die Finanzbehörde zuvor eine Zinsfestsetzung abgelehnt hat (vgl. BFH-Urteil vom 23. September 2009, VII R 44/08, BStBl II 2010, 334, BFHE 226, 205; BFH-Beschluss vom 13. Juli 1989 IV B 44/88, BFH/NV 1990, 247; Gräber/von Groll, FGO, § 100 Rz. 66 m.w.N.).
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