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   BFH, 23.10.1992 - VI R 14/92   

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https://dejure.org/1992,16767
BFH, 23.10.1992 - VI R 14/92 (https://dejure.org/1992,16767)
BFH, Entscheidung vom 23.10.1992 - VI R 14/92 (https://dejure.org/1992,16767)
BFH, Entscheidung vom 23. Oktober 1992 - VI R 14/92 (https://dejure.org/1992,16767)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Revision wegen Nichtzulassung und nicht vorgebrachtem Verfahrensmangel, der zu einer Revision ohne Zulassung führen könnte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 18.08.1992 - VIII R 9/92

    Wahl von ehrenamtlichen Richtern am Finanzgericht

    Auszug aus BFH, 23.10.1992 - VI R 14/92
    Der VIII.Senat des BFH hat mit Beschluß vom 18. August 1992 VIII R 9/92, BFHE 168, 508, BStBl II 1993, 55, entschieden, daß das FG Berlin nicht wegen der im Dezember 1990 für eine Amtsperiode von vier Jahren durchgeführten Wahl der ehrenamtlichen Richter als solcher nicht vorschriftsmäßig besetzt ist.
  • FG Berlin, 08.05.1991 - VI 552/89
    Auszug aus BFH, 23.10.1992 - VI R 14/92
    Der Kläger macht geltend, mit dem Urteil des FG Berlin vom 8. Mai 1991 VI 552/89 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1991, 555) sei die Ordnungsmäßigkeit der Gerichtsbesetzung jedenfalls für eine Übergangszeit zu bejahen, um einen Stillstand der Rechtspflege zu vermeiden.
  • BFH, 21.08.1996 - X R 78/93

    Entnahme eines Betriebsgrundstücks

    Der Vortrag der Klägerin, an der im Jahre 1992 ergangenen Entscheidung des FG hätten als ehrenamtliche Richter nur solche aus dem Westteil von Berlin mitgewirkt, enthält keine Tatsachen, die einen Verfahrensfehler i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 1, § 119 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) schlüssig belegen würden (vgl. die zur Besetzung des FG im Jahre 1991 ergangenen BFH-Beschlüsse vom 18. August 1992 VIII R 9/92, BFHE 168, 508, BStBl II 1993, 55; vom 23. Oktober 1992 VI R 14/92, BFH/NV 1993, 257, und vom 10. November 1992 VII R 51/91, BFH/NV 1994, 27).
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