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   BFH, 23.10.2013 - IX B 68/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,34497
BFH, 23.10.2013 - IX B 68/13 (https://dejure.org/2013,34497)
BFH, Entscheidung vom 23.10.2013 - IX B 68/13 (https://dejure.org/2013,34497)
BFH, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - IX B 68/13 (https://dejure.org/2013,34497)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    NZB: Grundsätzliche Bedeutung; Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festsgestellten Tatbestands und der Sitzungsniederschrift

  • openjur.de

    NZB: Grundsätzliche Bedeutung; Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festsgestellten Tatbestands und der Sitzungsniederschrift

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 94, FGO § 108, FGO § 115 Abs 1 Nr 1, FGO § 115 Abs 1 Nr 2, FGO § 115 Abs 1 Nr 3, ZPO § 164, EStG § 21, EStG VZ 2009
    NZB: Grundsätzliche Bedeutung; Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festsgestellten Tatbestands und der Sitzungsniederschrift

  • Bundesfinanzhof

    NZB: Grundsätzliche Bedeutung; Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festsgestellten Tatbestands und der Sitzungsniederschrift

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 94 FGO, § 108 FGO, § 115 Abs 1 Nr 1 FGO, § 115 Abs 1 Nr 2 FGO, § 115 Abs 1 Nr 3 FGO
    NZB: Grundsätzliche Bedeutung; Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festsgestellten Tatbestands und der Sitzungsniederschrift

  • rewis.io

    NZB: Grundsätzliche Bedeutung; Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festsgestellten Tatbestands und der Sitzungsniederschrift

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 21
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Aufnahme der Einkünfteerzielungsabsicht bei vorher selbst genutzten Wohnimmobilien mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an eine Aufnahme der Einkünfteerzielungsabsicht bei vorher selbst genutzten Wohnimmobilien sind geklärt; Antrag auf Tatbestandsberichtigung; Einwendungen gegen die Richtigkeit der Sitzungsniederschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07

    Zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer

    Auszug aus BFH, 23.10.2013 - IX B 68/13
    Die Rechtssache ist nicht grundsätzlich bedeutsam i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO); denn die grundsätzlichen Rechtsfragen über die Anforderungen an eine Aufnahme der Einkünfteerzielungsabsicht bei vorher selbst genutzten Wohnimmobilien sind höchstrichterlich geklärt (s. etwa Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BFHE 223, 186, BStBl II 2009, 848; vom 9. Juli 2013 IX R 21/12, nicht amtlich veröffentlicht, juris).
  • BFH, 23.09.1998 - I B 53/98

    Beschränkte Steuerpflicht; Dienstverhältnis bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen

    Auszug aus BFH, 23.10.2013 - IX B 68/13
    Soweit die Kläger überdies die Richtigkeit der Sitzungsniederschrift in Zweifel ziehen, hätten sie im Rahmen ihrer Beschwerde dartun müssen, weshalb von der Möglichkeit der Protokollberichtigung (§ 94 FGO i.V.m. § 164 der Zivilprozessordnung) kein Gebrauch gemacht wurde (BFH-Beschluss vom 23. September 1998 I B 53/98, BFH/NV 1999, 458).
  • BFH, 12.10.2012 - III B 212/11

    Darlegungsanforderungen an die Sachaufklärungsrüge bei Nichterhebung eines

    Auszug aus BFH, 23.10.2013 - IX B 68/13
    Soweit die Kläger Einwendungen gegen die Richtigkeit des im angefochtenen Urteil festgestellten Sachverhalts erheben, können diese grundsätzlich nicht als Verfahrensmängel im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden, sondern nur mit dem Antrag auf Tatbestandsberichtigung gemäß § 108 FGO beim Finanzgericht (BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2012 III B 212/11, BFH/NV 2013, 78, m.w.N.).
  • BFH, 09.07.2013 - IX R 21/12

    Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 23.10.2013 - IX B 68/13
    Die Rechtssache ist nicht grundsätzlich bedeutsam i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO); denn die grundsätzlichen Rechtsfragen über die Anforderungen an eine Aufnahme der Einkünfteerzielungsabsicht bei vorher selbst genutzten Wohnimmobilien sind höchstrichterlich geklärt (s. etwa Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BFHE 223, 186, BStBl II 2009, 848; vom 9. Juli 2013 IX R 21/12, nicht amtlich veröffentlicht, juris).
  • BFH, 15.04.2014 - V S 5/14

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes bei

    Unrichtigkeiten des Tatbestands sind nach § 108 FGO im Tatbestandsberichtigungsverfahren geltend zu machen (BFH-Beschluss vom 23. Oktober 2013 IX B 68/13, BFH/NV 2014, 174).
  • BFH, 05.01.2015 - IX B 126/14

    Einkünfteerzielungsabsicht: Anforderungen an die Vermietungsbemühungen bei lang

    Soweit der Kläger des Weiteren die Richtigkeit der Sitzungsniederschrift in Zweifel zieht, weil darin eine Zeugenaussage fehlerhaft protokolliert sei und falsche Angaben zu Zahl und Reichweite der geschalteten Immobilienanzeigen aufgenommen worden seien, hat er im Rahmen seiner Beschwerde nicht dargetan, weshalb von der Möglichkeit der Protokollberichtigung (§ 94 FGO i.V.m. § 164 der Zivilprozessordnung) kein Gebrauch gemacht worden ist (BFH-Beschluss vom 23. Oktober 2013 IX B 68/13, BFH/NV 2014, 174, m.w.N.).
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