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   BFH, 23.10.2019 - IX B 42/19   

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https://dejure.org/2019,46357
BFH, 23.10.2019 - IX B 42/19 (https://dejure.org/2019,46357)
BFH, Entscheidung vom 23.10.2019 - IX B 42/19 (https://dejure.org/2019,46357)
BFH, Entscheidung vom 23. Oktober 2019 - IX B 42/19 (https://dejure.org/2019,46357)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 96 Abs 2 FGO, Art 103 Abs 1 GG
    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), Art. ... 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), § 96 Abs. 2, § 119 Nr. 3 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO, § 79 Abs. 2, § 155 FGO, § 273 Abs. 4 der Zivilprozessordnung, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren; Zulässigkeit der Verwertung von Feststellungen des Strafgerichts in einem von den Beteiligten umfassend in Bezug genommenen Strafurteil

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 10.09.2014 - IX S 10/14

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 23.10.2019 - IX B 42/19
    Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 10.09.2014 - IX S 10/14, BFH/NV 2015, 47, und vom 23.03.2016 - IX B 22/16, BFH/NV 2016, 1013).
  • BFH, 26.07.2012 - IX B 164/11

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit der Beiziehung von

    Auszug aus BFH, 23.10.2019 - IX B 42/19
    Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) hat in diesem Zusammenhang zunächst zutreffend darauf hingewiesen, dass vorliegend keine Beiziehung der Strafakten erfolgt ist, so dass es keines entsprechenden Hinweises an die Beteiligten (§ 79 Abs. 2, § 155 FGO i.V.m. § 273 Abs. 4 der Zivilprozessordnung; dazu BFH-Beschluss vom 26.07.2012 - IX B 164/11, BFH/NV 2012, 1643, Rz 3) bedurfte.
  • BFH, 23.02.2017 - IX B 2/17

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BFH, 23.10.2019 - IX B 42/19
    Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn ein entscheidungserheblicher Umstand vom FG erst mit dem Endurteil in das Verfahren eingebracht wird (z.B. Senatsbeschluss vom 23.02.2017 - IX B 2/17, juris, Rz 15, m.w.N.).
  • BFH, 23.03.2016 - IX B 22/16

    Steuerbarkeit einer Prämie für "Whistleblowing" als sonstige Leistung

    Auszug aus BFH, 23.10.2019 - IX B 42/19
    Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 10.09.2014 - IX S 10/14, BFH/NV 2015, 47, und vom 23.03.2016 - IX B 22/16, BFH/NV 2016, 1013).
  • BFH, 12.01.2016 - VII B 148/15

    Zur Verwertung von Feststellungen im Strafurteil im finanzgerichtliche Verfahren

    Auszug aus BFH, 23.10.2019 - IX B 42/19
    Dementsprechend konnte die --grundsätzlich zulässige (s. BFH-Beschlüsse vom 24.09.2013 - XI B 75/12, BFH/NV 2014, 164, Rz 13; vom 12.01.2016 - VII B 148/15, BFH/NV 2016, 762, Rz 6)-- Bezugnahme auf die Feststellungen des Landgerichts ... im Tatbestand und in den Entscheidungsgründen des angefochtenen FG-Urteils den Kläger nicht überraschen.
  • BFH, 11.05.2011 - V B 113/10

    Unzulässigkeit der vor Einlegung eines Einspruchs erhobenen Klage - Gewährung

    Auszug aus BFH, 23.10.2019 - IX B 42/19
    Dabei ist das Gericht naturgemäß nicht verpflichtet, der tatsächlichen Würdigung oder der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11.05.2011 - V B 113/10, BFH/NV 2011, 1523).
  • BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07

    Barschel-Buch darf vorerst nicht veröffentlicht werden

    Auszug aus BFH, 23.10.2019 - IX B 42/19
    Dabei ist das Gericht naturgemäß nicht verpflichtet, der tatsächlichen Würdigung oder der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11.05.2011 - V B 113/10, BFH/NV 2011, 1523).
  • BFH, 24.09.2013 - XI B 75/12

    Verwertung von strafgerichtlichen Feststellungen durch das FG - vorweggenommene

    Auszug aus BFH, 23.10.2019 - IX B 42/19
    Dementsprechend konnte die --grundsätzlich zulässige (s. BFH-Beschlüsse vom 24.09.2013 - XI B 75/12, BFH/NV 2014, 164, Rz 13; vom 12.01.2016 - VII B 148/15, BFH/NV 2016, 762, Rz 6)-- Bezugnahme auf die Feststellungen des Landgerichts ... im Tatbestand und in den Entscheidungsgründen des angefochtenen FG-Urteils den Kläger nicht überraschen.
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