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   BFH, 23.11.1993 - IX R 94/93   

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https://dejure.org/1993,13212
BFH, 23.11.1993 - IX R 94/93 (https://dejure.org/1993,13212)
BFH, Entscheidung vom 23.11.1993 - IX R 94/93 (https://dejure.org/1993,13212)
BFH, Entscheidung vom 23. November 1993 - IX R 94/93 (https://dejure.org/1993,13212)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.11.1987 - VIII R 397/83

    Anforderungen an die Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden

    Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 94/93
    Die Klägerin ist zur Einlegung der Revision schon deshalb befugt, weil das finanzgerichtliche Urteil ihr gegenüber ergangen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. November 1987 VIII R 397/83, BFH/NV 1989, 560 m.w.N.).

    In der Einspruchsentscheidung kann nicht die Festsetzung von Stundungszinsen gegenüber der Klägerin gesehen werden; eine solche Festsetzung ergibt sich weder aus dem Tenor noch aus der Begründung (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1989, 560).

    Die Revision ist danach als unbegründet zurückzuweisen mit der Maßgabe, daß die Klage als unzulässig abgewiesen wird (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1989, 560; vom 10. August 1989 V R 36/84, BFH/NV 1990, 386).

  • BFH, 27.07.1983 - II R 21/83

    Kirchensteuerschuld - Eheleute

    Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 94/93
    Daß die Klägerin durch den Zinsbescheid als Ehefrau des Klägers wirtschaftlich betroffen sein kann, begründet nicht die Klagebefugnis (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juli 1983 II R 21/83, BFHE 138, 531, BStBl II 1983, 645; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 40 Anm. 56).
  • BFH, 10.08.1989 - V R 36/84

    Unzureichende Vertretung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts durch nur

    Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 94/93
    Die Revision ist danach als unbegründet zurückzuweisen mit der Maßgabe, daß die Klage als unzulässig abgewiesen wird (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1989, 560; vom 10. August 1989 V R 36/84, BFH/NV 1990, 386).
  • BFH, 20.04.1988 - I R 67/84

    Empfängerbenennung - Verwaltungsakt - Vorbereitungshandlung - Rechtmäßigkeit -

    Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 94/93
    Das angefochtene Urteil ist aber trotz dieses Rechtsfehlers nicht aufzuheben, weil die Entscheidungsformel richtig ist (BFH-Urteil vom 20. April 1988 I R 67/84, unter 1., BFHE 154, 5, BStBl II 1988, 927).
  • BFH, 23.11.1993 - IX R 28/89

    Herabsetzung von Stundungszinsen (§ 234 AO )

    Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 94/93
    Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) und ihr Ehemann, der Kläger und Revisionskläger (Kläger) im Verfahren IX R 28/89, sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Ehegatten.
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