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   BFH, 23.11.2010 - V B 133/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18772
BFH, 23.11.2010 - V B 133/09 (https://dejure.org/2010,18772)
BFH, Entscheidung vom 23.11.2010 - V B 133/09 (https://dejure.org/2010,18772)
BFH, Entscheidung vom 23. November 2010 - V B 133/09 (https://dejure.org/2010,18772)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Fehlerhafte Beurteilung der Sachurteilsvoraussetzungen als Verfahrensfehler; Klagebefugnis bei GmbH in Liquidation; Abtretung von Geschäftsanteilen während der Liquidation

  • openjur.de

    Fehlerhafte Beurteilung der Sachurteilsvoraussetzungen als Verfahrensfehler; Klagebefugnis bei GmbH in Liquidation; Abtretung von Geschäftsanteilen während der Liquidation

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 3, GmbHG § 39, GmbHG § 66, GmbHG § 70
    Fehlerhafte Beurteilung der Sachurteilsvoraussetzungen als Verfahrensfehler; Klagebefugnis bei GmbH in Liquidation; Abtretung von Geschäftsanteilen während der Liquidation

  • Bundesfinanzhof

    Fehlerhafte Beurteilung der Sachurteilsvoraussetzungen als Verfahrensfehler; Klagebefugnis bei GmbH in Liquidation; Abtretung von Geschäftsanteilen während der Liquidation

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 39 GmbHG, § 66 GmbHG, § 70 GmbHG
    Fehlerhafte Beurteilung der Sachurteilsvoraussetzungen als Verfahrensfehler; Klagebefugnis bei GmbH in Liquidation; Abtretung von Geschäftsanteilen während der Liquidation

  • rewis.io

    Fehlerhafte Beurteilung der Sachurteilsvoraussetzungen als Verfahrensfehler; Klagebefugnis bei GmbH in Liquidation; Abtretung von Geschäftsanteilen während der Liquidation

  • ra.de
  • rewis.io

    Fehlerhafte Beurteilung der Sachurteilsvoraussetzungen als Verfahrensfehler; Klagebefugnis bei GmbH in Liquidation; Abtretung von Geschäftsanteilen während der Liquidation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 39; GmbHG § 70 S. 1
    Vertretungsberechtigung einer anderen Person als des Geschäftsführers und Liquidators einer aufgelösten GmbH nach Niederlegung der Geschäftsführung i.R.d. Erteilung einer Prozessvollmacht

  • datenbank.nwb.de

    Fehlerhafte Beurteilung der Sachurteilsvoraussetzungen als Verfahrensfehler; Eintragung der Geschäftsführungsbefugnis sowie der Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Handelsregister nur deklaratorische Wirkung; Abtretung von Geschäftsanteilen an einer GmbH während der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.04.2001 - I B 130/00

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen; Prozessfähigkeit einer wegen Satzungsmängel

    Auszug aus BFH, 23.11.2010 - V B 133/09
    Das FG hat die Klage verfahrensfehlerhaft zu Unrecht als unzulässig mit der Begründung abgewiesen, der als Liquidator der Klägerin aufgetretene B sei nicht vertretungsbefugt gewesen, weil seit deren Auflösung am 13. Oktober 1999 Frau D als Liquidatorin im Handelsregister eingetragen sei und eine nach den Grundsätzen des BFH-Beschlusses vom 11. April 2001 I B 130/00 (BFH/NV 2001, 1284) erforderliche Änderung der Bestellung nicht vorliege.

    c) Unerheblich ist, dass die Bestellung vom B zum Geschäftsführer sowie die Übertragung der Gesellschaftsanteile entgegen § 39 GmbHG nicht im Handelsregister eingetragen wurde, da die Eintragung im Handelsregister insoweit nur deklaratorisch und nicht konstitutiv ist (Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. März 2006  8 U 87/05, juris; zum Liquidator vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 1284; Schneider in Scholz, a.a.O., § 39 Rz 13).

  • BFH, 05.11.2007 - IV B 166/06

    Keine Bindung an geltend gemachten Zulassungsgrund bei Vorliegen eines

    Auszug aus BFH, 23.11.2010 - V B 133/09
    Da keine Bindung an den geltend gemachten Zulassungsgrund besteht, wenn der Beschwerdeführer sein tatsächliches Vorbringen einem Zulassungsgrund unzutreffend zuordnet, ist dies unschädlich (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. November 2007 IV B 166/06, BFH/NV 2008, 248).
  • BFH, 19.03.2002 - IV B 112/01

    Verfahrenfehler; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 23.11.2010 - V B 133/09
    In einer unzutreffenden Abweisung einer Klage als unzulässig aufgrund einer fehlerhaften Beurteilung der Sachurteilsvoraussetzungen --hier: der fehlenden Prozessführungsbefugnis des B-- liegt auch ein Verfahrensfehler und nicht nur ein materiell-rechtlicher Fehler (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Februar 2009 X B 211/08, BFH/NV 2009, 782, und vom 19. März 2002 IV B 112/01, BFH/NV 2002, 1042).
  • BFH, 10.02.2009 - X B 211/08

    Nachweis der Bevollmächtigung - Ausschlussfrist - Gehörsverletzung durch

    Auszug aus BFH, 23.11.2010 - V B 133/09
    In einer unzutreffenden Abweisung einer Klage als unzulässig aufgrund einer fehlerhaften Beurteilung der Sachurteilsvoraussetzungen --hier: der fehlenden Prozessführungsbefugnis des B-- liegt auch ein Verfahrensfehler und nicht nur ein materiell-rechtlicher Fehler (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Februar 2009 X B 211/08, BFH/NV 2009, 782, und vom 19. März 2002 IV B 112/01, BFH/NV 2002, 1042).
  • OLG Hamm, 06.03.2006 - 8 U 87/05

    Bestellung eines Geschäftsführers ohne Eintragung ins Handelsregister

    Auszug aus BFH, 23.11.2010 - V B 133/09
    c) Unerheblich ist, dass die Bestellung vom B zum Geschäftsführer sowie die Übertragung der Gesellschaftsanteile entgegen § 39 GmbHG nicht im Handelsregister eingetragen wurde, da die Eintragung im Handelsregister insoweit nur deklaratorisch und nicht konstitutiv ist (Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. März 2006  8 U 87/05, juris; zum Liquidator vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 1284; Schneider in Scholz, a.a.O., § 39 Rz 13).
  • BFH, 20.02.2018 - XI B 110/17

    Keine Beteiligung des Insolvenzverwalters am finanzgerichtlichen Verfahren

    Bei der vom FG zu beurteilenden gesetzlichen Prozessführungsbefugnis (Beteiligtenstellung) handelt es sich um eine Sachurteilsvoraussetzung, deren fehlerhafte Beurteilung einen Verfahrensmangel darstellt (BFH-Beschlüsse vom 15. März 2002 VII B 120/01, BFH/NV 2002, 943; vom 23. November 2010 V B 133/09, BFH/NV 2011, 612, Rz 5; jeweils m.w.N.).
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