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BFH, 23.11.2011 - III S 28/10 (PKH) |
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Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Vermögenseinsatz zur Prozessfinanzierung
- openjur.de
Vermögenseinsatz zur Prozessfinanzierung
- Bundesfinanzhof
FGO § 142, ZPO § 115 Abs 3 S 1, ZPO § 115 Abs 3 S 2, ZPO § 118 Abs 2 S 4, SGB 12 § 90 Abs 2
Vermögenseinsatz zur Prozessfinanzierung
- Bundesfinanzhof
Vermögenseinsatz zur Prozessfinanzierung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 142 FGO, § 115 Abs 3 S 1 ZPO, § 115 Abs 3 S 2 ZPO, § 118 Abs 2 S 4 ZPO, § 90 Abs 2 SGB 12
Vermögenseinsatz zur Prozessfinanzierung - IWW
- rewis.io
Vermögenseinsatz zur Prozessfinanzierung
- ra.de
- rewis.io
Vermögenseinsatz zur Prozessfinanzierung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 142 Abs. 1; ZPO § 115 Abs. 3 S. 1
Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Vorliegen von landwirtschaftlichem Grundvermögen - datenbank.nwb.de
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 20.01.2000 - III B 68/99
PKH; Zumutbarkeit des Einsatzes eigenen Vermögens
Auszug aus BFH, 23.11.2011 - III S 28/10
Offen bleibt insbesondere die Frage, ob es sich angesichts voraussichtlicher Kosten der Prozessführung von lediglich 880 EUR bei dem Grundvermögen in vollem Umfang um einen zur Fortsetzung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit unentbehrlichen Gegenstand handelt und wenn nein, ob dann nicht zumindest eine Beleihung (hierzu Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 20. Januar 2000 III B 68/99, BFH/NV 2000, 862) in Betracht kommt.
- BFH, 21.09.2017 - XI S 3/17
Ablehnung von PKH bei Nichtbeantwortung von Fragen zum Vermögen
Weder kann beurteilt werden, ob es sich angesichts voraussichtlicher Kosten der Prozessführung von lediglich 385 EUR bei dem Grundvermögen in vollem Umfang um einen zur Fortsetzung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit unentbehrlichen Gegenstand handelt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. November 2011 III S 28/10 (PKH), BFH/NV 2012, 429) noch kann beurteilt werden, ob dann nicht zumindest eine Beleihung (…hierzu BFH-Beschluss vom 20. Januar 2000 III B 68/99, BFH/NV 2000, 862) in Betracht kommt.