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BFH, 23.11.2011 - III S 46/10 (PKH) |
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Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Vermögenseinsatz zur Prozessfinanzierung
- openjur.de
Vermögenseinsatz zur Prozessfinanzierung
- Bundesfinanzhof
FGO § 142, ZPO § 115 Abs 3 S 1, ZPO § 115 Abs 3 S 2, ZPO § 118 Abs 2 S 4, SGB 12 § 90 Abs 2 Nr 8
Vermögenseinsatz zur Prozessfinanzierung
- Bundesfinanzhof
Vermögenseinsatz zur Prozessfinanzierung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 142 FGO, § 115 Abs 3 S 1 ZPO, § 115 Abs 3 S 2 ZPO, § 118 Abs 2 S 4 ZPO, § 90 Abs 2 Nr 8 SGB 12
Vermögenseinsatz zur Prozessfinanzierung - rewis.io
Vermögenseinsatz zur Prozessfinanzierung
- ra.de
- rewis.io
Vermögenseinsatz zur Prozessfinanzierung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Revision bei vorhandenem Grundvermögen in Form eines Einfamilienhauses
- datenbank.nwb.de
Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht vom Einsatz sog. Schonvermögens abhängig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 20.01.2000 - III B 68/99
PKH; Zumutbarkeit des Einsatzes eigenen Vermögens
Auszug aus BFH, 23.11.2011 - III S 46/10
Sollte der Kläger Eigentümer eines Hauses und eines weiteren 5000 m² großen Grundstücks sein, so wäre die letztgenannte Vermögensposition im Rahmen des Zumutbaren grundsätzlich zum Zwecke der Prozessfinanzierung einzusetzen, ggf. im Wege der Beleihung (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 20. Januar 2000 III B 68/99, BFH/NV 2000, 862).