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   BFH, 23.12.2005 - XI B 98/04   

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https://dejure.org/2005,11943
BFH, 23.12.2005 - XI B 98/04 (https://dejure.org/2005,11943)
BFH, Entscheidung vom 23.12.2005 - XI B 98/04 (https://dejure.org/2005,11943)
BFH, Entscheidung vom 23. Dezember 2005 - XI B 98/04 (https://dejure.org/2005,11943)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 32c; ; FGO § 68; ; FGO § 74; ; FGO § 116 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 3; FGO § 68 § 74 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Vorläufigkeitsvermerk im Klageverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis einer Klage bei Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 912/03

    Aufgrund Rspr des BVerfG (BVerfGE 105, 73) und gesetzlicher Neuregelung der

    Auszug aus BFH, 23.12.2005 - XI B 98/04
    Das Verfahren hätte aber --nach Fixierung des Klagebegehrens-- entweder gemäß § 74 FGO ausgesetzt werden müssen, wenn die beim BVerfG anhängigen Verfahren 2 BvR 274/03 und 2 BvR 912/03 zur Frage des beschränkten Vorsorgeaufwands mit dem Streitfall vergleichbare Sachverhaltsgestaltungen betreffen sollten (vgl. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 74 Rz. 12, § 115 Rz. 80 und § 118 Rz. 69; Klein/Rüsken, Abgabenordnung, 8. Aufl., § 165 Rz. 24), oder das FG hätte, wenn es --wie zunächst das FA-- der Meinung sein sollte, die anhängigen Musterverfahren beträfen nicht den im Streitfall gegebenen Sachverhalt, in der Sache selbst entscheiden müssen.
  • BFH, 14.05.2003 - XI R 21/02

    Vorläufigkeitsvermerk nach Erledigung des Rechtsstreits

    Auszug aus BFH, 23.12.2005 - XI B 98/04
    Die Aufnahme des Vorläufigkeitsvermerks stellt sich zwar als Änderungsbescheid dar (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 2003 XI R 21/02, BFHE 202, 228, BStBl II 2003, 888), der gemäß § 68 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zum Gegenstand des Klageverfahrens geworden war.
  • BFH, 17.09.1997 - X R 87/94

    Revision gegen ein fehlerhaft erlassenen Prozessurteil

    Auszug aus BFH, 23.12.2005 - XI B 98/04
    Darin, dass dies nicht geschehen ist, liegt ein grundlegender Verfahrensverstoß (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 17. September 1997 X R 87/94, BFH/NV 1998, 560; vom 17. Dezember 2003 XI R 4/03, juris Nr: STRE200450463; BFH-Beschluss vom 10. Februar 1995 III B 73/94, BFHE 176, 435, BStBl II 1995, 415, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.03.2005 - VI B 166/04

    Entfernungspauschale - Verfassungsmäßigkeit; Übertragung des Rechtsstreits auf

    Auszug aus BFH, 23.12.2005 - XI B 98/04
    Die Übertragung der Entscheidung auf den Einzelrichter ist nicht zu beanstanden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. März 2005 VI B 166/04, BFH/NV 2005, 1089).
  • BFH, 17.12.2003 - XI R 4/03

    Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks beschränkt die Bestandskraft des Bescheides

    Auszug aus BFH, 23.12.2005 - XI B 98/04
    Darin, dass dies nicht geschehen ist, liegt ein grundlegender Verfahrensverstoß (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 17. September 1997 X R 87/94, BFH/NV 1998, 560; vom 17. Dezember 2003 XI R 4/03, juris Nr: STRE200450463; BFH-Beschluss vom 10. Februar 1995 III B 73/94, BFHE 176, 435, BStBl II 1995, 415, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 01.03.2001 - IV R 90/99

    Einkommensteuer - Zusammenveranlagung - Ehegatten - Steuerberater -

    Auszug aus BFH, 23.12.2005 - XI B 98/04
    Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) begehrten im Einspruchsverfahren, den Ausgang des beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Revisionsverfahrens IV R 90/99 abzuwarten, in dem es darum gehe, ob Vorsorgeaufwendungen zum Existenzminimum hinzuzurechnen seien.
  • BFH, 10.02.1995 - III B 73/94

    Klage wegen Kinderlastenausgleich für Eltern mit einem Kind im Jahr 1986: -1.

    Auszug aus BFH, 23.12.2005 - XI B 98/04
    Darin, dass dies nicht geschehen ist, liegt ein grundlegender Verfahrensverstoß (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 17. September 1997 X R 87/94, BFH/NV 1998, 560; vom 17. Dezember 2003 XI R 4/03, juris Nr: STRE200450463; BFH-Beschluss vom 10. Februar 1995 III B 73/94, BFHE 176, 435, BStBl II 1995, 415, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 23.12.2005 - XI B 98/04
    Soweit § 32c EStG streitig sei, könne das beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängige Verfahren 2 BvL 2/99 für die Kläger keine Bedeutung haben; selbst wenn das BVerfG die Regelung des § 32c EStG für verfassungswidrig halten sollte, sei es so gut wie ausgeschlossen, dass der Gesetzgeber rückwirkend eine allgemeine Tarifsenkung vornehmen werde, in deren Genuss auch die Kläger kommen könnten.
  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 274/03

    Mangelnde Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde zur Höhe der maximal

    Auszug aus BFH, 23.12.2005 - XI B 98/04
    Das Verfahren hätte aber --nach Fixierung des Klagebegehrens-- entweder gemäß § 74 FGO ausgesetzt werden müssen, wenn die beim BVerfG anhängigen Verfahren 2 BvR 274/03 und 2 BvR 912/03 zur Frage des beschränkten Vorsorgeaufwands mit dem Streitfall vergleichbare Sachverhaltsgestaltungen betreffen sollten (vgl. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 74 Rz. 12, § 115 Rz. 80 und § 118 Rz. 69; Klein/Rüsken, Abgabenordnung, 8. Aufl., § 165 Rz. 24), oder das FG hätte, wenn es --wie zunächst das FA-- der Meinung sein sollte, die anhängigen Musterverfahren beträfen nicht den im Streitfall gegebenen Sachverhalt, in der Sache selbst entscheiden müssen.
  • FG Köln, 19.03.2015 - 13 K 2768/10

    Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 d bis f GewStG

    Darüber hinaus hat der BFH in mehreren Verfahren entschieden, dass allein die Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks im Klageverfahren im Hinblick auf die durch dieses Verfahren aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Streitpunkte das Rechtsschutzinteresse nicht entfallen lässt (vgl. BFH-Beschluss vom 18. September 1992 III B 43/92, BStBl. II 1993, 123; BFH-Beschluss vom 10. Februar 1995 III B 73/94, BStBl. II 1995, 415; BFH Beschluss vom 23. Dezember 2005 XI B 98/04, BFH/NV 2006, 952).
  • BFH, 15.10.2008 - X B 60/07

    Nichtaufhebung des FG-Urteils trotz Änderungsbescheids im Beschwerdeverfahren -

    Dies gilt jedoch nicht, wenn das FA erst während eines Klageverfahrens --hier: des Beschwerdeverfahrens-- den angefochtenen Bescheid für vorläufig erklärt (BFH-Beschluss vom 23. Dezember 2005 XI B 98/04, BFH/NV 2006, 952).
  • FG Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 6 K 1130/12

    Verfassungsmäßigkeit des Sonderausgabenabzugs für Arbeitnehmerbeiträge zur

    Das Urteil wurde mit Beschluss des BFH vom 23. Dezember 2005 XI B 98/04, BFH/NV 2006, 952 aufgehoben und an das FG zurückverwiesen, da die Klage im Streitpunkt des beschränkten Abzugs der Vorsorgeaufwendungen nicht mangels Rechtsschutzinteresses als unzulässig hätte abgewiesen werden dürfen.
  • FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 25/09

    Berechtigtes Interesse an der isolierten Aufhebung einer Einspruchsentscheidung

    Ein Rechtsschutzbedürfnis entfällt nicht allein deshalb, weil das Finanzamt erst während eines Klageverfahrens den angefochtenen Bescheid für vorläufig erklärt (BFH-Beschlüsse vom 23.12.2005 XI B 98/04, BFH/NV 2006, 952; vom 15.10.2008 X B 60/07, BFH/NV 2009, 205; BFH-Urteile vom 17.12.2003 XI R 4/03, [...]; vom 13.04.2000 XI R 3/99, XI R 4/99, BFH/NV 2001, 41).
  • FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2007 - 1 K 115/06

    Verteilung der Feststellungslast für den Inhalt vorgenommener Buchungen;

    Soweit der BFH mit Urteil vom 17. September 1997 (X R 87/94, BFH/NV 1998, 560) sowiemit Beschluss vom 23. Dezember 2005 (XI B 98/04, BFH/NV 2006, 952) die Auffassung zu vertreten scheint, ein während des Klageverfahrens aufgenommener Vorläufigkeitsvermerk lasse das Rechtsschutzbedürfnis nicht entfallen, versteht der Senat dies nicht und geht davon aus, dass er diese Entscheidungen missverstanden hat.
  • FG Niedersachsen, 04.03.2014 - 1 K 13/14

    Begründen einer Verfahrensaussetzung bei einem Einheitswertbescheid auf den

    Das Rechtsschutzinteresse für eine Klage entfällt nicht allein dadurch, dass das Finanzamt (erst) im Klageverfahren den angefochtenen Bescheid für vorläufig erklärt (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Dezember 2005 XI B 98/04, BFH/NV 2006, 952).
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