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   BFH, 24.01.1973 - I R 156/71   

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BFH, 24.01.1973 - I R 156/71 (https://dejure.org/1973,650)
BFH, Entscheidung vom 24.01.1973 - I R 156/71 (https://dejure.org/1973,650)
BFH, Entscheidung vom 24. Januar 1973 - I R 156/71 (https://dejure.org/1973,650)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 108, 111
  • DB 1973, 649
  • BStBl II 1973, 219
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.01.1966 - IV 76/63
    Auszug aus BFH, 24.01.1973 - I R 156/71
    Der Beklagte und Revisionskläger (das FA) lehnte es bei der einheitlichen Gewinnfeststellung der Partenreederei für 1967 ab, den o. a. Gewinn -- soweit er auf die GmbH und die Kläger entfiel -- als Veräußerungsgewinn im Sinne der §§ 16, 34 EStG festzustellen, Es begründete seinen Standpunkt damit, daß außer der GmbH und Co. KG alle ehemaligen Partenreeder weiterhin in der Seeschiffahrt tätig seien (die Kläger im Rahmen der A-Gesellschaft), und nach dem Urteil des BFH vom 13. Januar 1966 IV 76/63 (BFHE 84, 461, BStBl III 1966, 168) eine Betriebsfortführung anzunehmen sei.

    Das BFH-Urteil IV 76/63 stehe dieser Auffassung nicht entgegen; der BFH habe, anders als im vorliegenden Fall, zu beurteilen gehabt, ob die Veräußerung des einzigen Schiffes eines Einzelunternehmers eine Betriebsveräußerung sei.

    Das BFH-Urteil IV 76/63 steht nicht im Widerspruch zu der Auffassung des erkennenden Senats.

    Sie verwandten den auf sie entfallenden Veräußerungserlös -- anders als im Falle IV 76/63 -- nicht dazu, ihre Beteiligung an der A-Gesellschaft zu erwerben.

  • BFH, 29.09.1971 - I R 161/68

    Veräußerungsgewinn - Personengesellschaft - Feststellung für Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 24.01.1973 - I R 156/71
    Zutreffend ist das FG davon ausgegangen, daß die Frage, ob ein steuerbegünstigter Veräußerungsgewinn im Sinne der §§ 16, 34 EStG vorliegt, die einzelnen Mitunternehmer (Mitreeder) angeht (BFH-Urteil vom 29. September 1971 I R 161/68, BFHE 103, 177, BStBl II 1972, 118).
  • BFH, 26.10.1972 - I R 229/70

    Gewinnfeststellungsbescheid - Gesamtgewinn - Außerordentliche Einkünfte -

    Auszug aus BFH, 24.01.1973 - I R 156/71
    Die von den Klägern begehrte Feststellung außerordentlicher Einkünfte unter entsprechender Kürzung ihres Anteils am laufenden Gewinn ist eine selbständige Nebenentscheidung, die zum Gegenstand eines besonderen Anfechtungsverfahrens gemacht werden kann (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1972 I R 229/70, BFHE 107, 265, BStBl II 1973 121).
  • BFH, 24.03.1987 - I R 202/83

    Verdeckte Einlage eines Firmen- oder Geschäftswerts, der bei Veräußerung eines

    Eine Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs ist anzunehmen, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang entgeltlich auf einen Erwerber übertragen werden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Januar 1973 I R 156/71, BFHE 108, 111, BStBl II 1973, 219; vom 24. Juni 1976 IV R 199/72, BFHE 119, 425, BStBl II 1976, 670).
  • BFH, 04.02.1982 - IV R 150/78

    Keine Tarifbegünstigung, wenn eine für den Gewinn aus der Veräußerung eines

    Für eine KG, deren Zweck in dem Betrieb eines einzigen Seeschiffs bestehe, könne insoweit nichts anderes gelten als für eine Partenreederei (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Januar 1973 I R 156/71, BFHE 108, 111, BStBl II 1973, 219).

    Eine Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs i. S. von § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG liegt vor, wenn ein Gewerbetreibender alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang entgeltlich auf einen Erwerber überträgt (z.B. BFH-Urteile in BFHE 108, 111, 113, BStBl II 1973, 219; vom 24. Juni 1976 IV R 199/72, BFHE 119, 425, 427, BStBl II 1976, 670).

    Dabei ist unerheblich, ob die Gesellschafter gleichzeitig die Auflösung der Personengesellschaft beschließen (vgl. § 131 Nr. 2 des Handelsgesetzbuches - HGB -) oder ob unabhängig von einem ausdrücklichen Auflösungsbeschluß der Gesellschafter die Veräußerung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen gesellschaftsrechtlich notwendig die Auflösung der Gesellschaft nach sich zieht, wie dies z.B. bei einer Partenreederei der Fall ist (dazu Urteil in BFHE 108, 111, 113, BStBl II 1973, 219).

  • BFH, 07.11.1991 - IV R 50/90

    Zu den Voraussetzungen einer Betriebsveräußerung bei einer Partenreederei

    Bei einer PR, die sich nach § 489 des Handelsgesetzbuches (HGB) stets nur auf ein Schiff erstrecken kann, bilden das Schiff und das Schiffszubehör den Kernbestandteil des Reedereivermögens und demzufolge die wesentlichen Betriebsgrundlagen, so daß deren Veräußerung eine Betriebsveräußerung i. S. der §§ 16, § 34 EStG ist (BFH-Urteile vom 24. Januar 1973 I R 156/71, BFHE 108, 111, BStBl II 1973, 219; vom 5. November 1985 VIII R 257/80, BFHE 145, 58, BStBl II 1986, 53).

    Dieses Urteil beruht, wie der BFH bereits im Urteil in BFHE 108, 111, BStBl II 1973, 219 ausgeführt hat, auf der Erwägung, daß § 16 Abs. 1 EStG nicht anwendbar sei, wenn ein Unternehmer zwar die wesentlichen Betriebsgrundlagen, z. B. das einzige Schiff seines Schiffahrtsbetriebs veräußert, jedoch im zeitlichen Zusammenhang damit einen gleichartigen Betrieb - wenn auch in anderer Rechtsform - neu aufbaue, z. B. durch Erwerb und Betrieb eines größeren Schiffes im Rahmen einer PR; in diesem Falle werde das bisherige Unternehmen nicht beendet, sondern lediglich auf eine neue Grundlage gestellt.

  • BFH, 28.03.1985 - IV R 88/81

    Zurückbehalten eines Grundstücks bei Betriebsveräußerung

    Wesentlich ist allein, daß das Eigentum an allen wesentlichen Betriebsgrundlagen übergeht (BFH-Urteile vom 24. Januar 1973 I R 156/71, BFHE 108, 111, BStBl II 1973, 219; vom 24. Juni 1976 IV R 199/72, BFHE 119, 425, BStBl II 1976, 670) und es dem Erwerber möglich ist, den Betrieb fortzuführen; unerheblich ist es, ob er dies tatsächlich tut.
  • BFH, 05.11.1985 - VIII R 257/80

    Verkauf des Schiffes einer Partenreederei als Betriebsveräußerung im ganzen

    Dem stehe das Urteil des BFH vom 24. Januar 1973 I R 156/71 (BFHE 108, 111, BStBl II 1973, 219) nicht entgegen.

    Schiff und Zubehör sind "Kernbestandteil" des Reedereivermögens, während als übriges Reedereivermögen vor allem Kassenbestände, Bankguthaben und Forderungen - also die Reederei nicht charakterisierende Wirtschaftsgüter - in Betracht kommen (vgl. Wüstendorfer, Neuzeitliches Seehandelsrecht, 2. Aufl., S. 149, sowie BFHE 108, 111, BStBl II 1973, 219).

  • BFH, 24.06.1976 - IV R 199/72

    Zur Frage der tarifbegünstigten Betriebsaufgabe bei Schiffahrtsunternehmen

    Bleibt der bisherige Betriebsinhaber weiterhin gewerblich tätig, so liegt keine Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe vor, wenn sich der alte und der neue Betrieb bei wirtschaftlicher Betrachtung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung nach den Verhältnissen des Einzelfalls als wirtschaftlich identisch darstellen (z. B. weil die Betriebsmittel oder das Wirkungsfeld oder die Kundschaft unverändert geblieben sind) und demgemäß eine Fortführung des bisherigen Unternehmens, eventuell unter Änderung der innerbetrieblichen Struktur oder der Rechtsform anzunehmen ist (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 13. Januar 1966 IV 76/63, vom 19. April 1966 I 221/63, BFHE 85, 445, BStBl III 1966, 459; siehe auch BFH-Urteil vom 24. Januar 1973 I R 156/71, BFHE 108, 111, BStBl II 1973, 219).
  • FG Schleswig-Holstein, 12.10.2010 - 5 K 136/06

    Tonnagebesteuerung ist bei kurzzeitigem Einsatz eines Seeschiffes zur

    Sieht der Gesellschaftszweck dagegen nur allgemein den Betrieb von Seeschiffen vor, der mit verschiedenen Seeschiffen ausgeübt werden kann, so führt die Veräußerung des zu diesem Zweck eingesetzten alleinigen Seeschiffes nicht zu einer Betriebsveräußerung, wenn an dessen Stelle ein neues Seeschiff erworben wird (BFH-Urteile vom 13. Januar 1966 IV 76/63, BStBl III 1966, 168, unter 1.; vom 24. Januar 1973 I R 156/71, BStBl II 1973, 219, unter 3.; vom 24. Juni 1976 IV R 199/72, BStBl II 1976, 670, unter 1.; FG Hamburg, Urteil vom 13. November 2006 2 K 16/05, juris).
  • BFH, 23.10.1986 - IV R 319/84

    Hinzurechnung der Anteile am Verlust einer Partenreederei zur Ermittlung des

    Im Falle der Klägerin würde sich hierbei ihr Anteil am Verlust der Partenreederei auswirken, die zu den in § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG erwähnten "anderen Gesellschaften" gehört, bei denen der Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen ist (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Januar 1973 I R 156/71, BFHE 108, 111, BStBl II 1973, 219; vom 10. Juli 1980 IV R 12/80, BFHE 131, 324, 328, BStBl II 1981, 90).
  • FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 16/05

    Abgabenordnung/Einkommensteuer: Rechtsmissbrauch im Zusammenhang mit einer

    BFH, Urteile vom 01.12.1960, IV 356/59U, BStBl III 1961, 274 und Urteil vom 13.01.1966, IV 76/63, BStBl III 1966, 168, jeweils für den Fall der Fortführung des inhaltlich gleichartigen Betriebs mit einem neuen Betriebsmittel; zu diesen Urteilen, die Würdigung offen lassend / nicht kopiert / BFH, Urteil vom 24.01.1973, I R 156/71, BStBl II 1973, 219 und BFH, Urteil vom 07.11.1991, IV R 50/90, BStBl II 1992, 380; s.a. BFH, Urteil vom 21.02.1973, IV R 168/69, BStBl II 1973, 361 zur Veräußerung eines von mehreren gleichartigen Betriebsmitteln; demgegenüber für § 16 EStG BFH, Urteil vom 24.06.1976, IV R 199/72, BStBl II 1976, 670 mit der Begründung fehlender wirtschaftlicher Identität des veräußerten mit dem fortgeführten Betrieb).
  • BFH, 11.12.1986 - IV R 334/84

    Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des

    Bei dieser Sachlage konnte auch von einer Beiladung der vermögenslosen, voll beendeten X-KG abgesehen werden (hierzu BFH-Urteile vom 24. Januar 1973 I R 156/71, BFHE 108, 111, BStBl II 1973, 219; vom 30. März 1978 IV R 72/74, BFHE 125, 116, BStBl II 1978, 503, und vom 6. November 1980 IV R 52/77, BFHE 132, 9, BStBl II 1981, 186).
  • BFH, 19.01.1984 - IV R 26/81

    Wechselschulden einer Partenreederei für Anzahlungen auf Schiffsbauvertrag als

  • BFH, 01.04.1996 - I B 143/94

    Wesentliche Betriebsgrundlagen bei gewerblicher Verpachtung

  • Bundesfinanzhof München, 24.06.1976 - IV R 199/72
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