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   BFH, 24.01.2002 - III R 5/01   

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https://dejure.org/2002,4204
BFH, 24.01.2002 - III R 5/01 (https://dejure.org/2002,4204)
BFH, Entscheidung vom 24.01.2002 - III R 5/01 (https://dejure.org/2002,4204)
BFH, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - III R 5/01 (https://dejure.org/2002,4204)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Gemeinsame Veranlagung - Rechtsanwaltskosten - Wiederaufnahmeverfahren - Außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG

  • Judicialis

    StPO §§ 359 ff.; ; FGO § 120 Abs. 1; ; EStG § 33; ; EStG § 33 Abs. 1; ; EStG § 33 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 33 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung; überlange Postlaufzeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33 Abs 2, StPO § 359, FGO § 56
    Strafverteidigung; Wiederaufnahme

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 27.02.1987 - III R 209/81

    Aufwendungen für die Anschaffung eines PKW für den körperbehinderten Sohn keine

    Auszug aus BFH, 24.01.2002 - III R 5/01
    Davon ist auszugehen, wenn die aufgeführten Gründe der Zwangsläufigkeit von außen, d.h. vom Willen der Steuerpflichtigen unabhängig, auf ihre Entschließung in einer Weise einwirken, dass sie ihnen nicht auszuweichen vermögen (vgl. BFH-Urteile vom 18. Juli 1986 III R 178/80, BFHE 147, 171, BStBl II 1986, 745; vom 27. Februar 1987 III R 209/81, BFHE 149, 240, BStBl II 1987, 432, und vom 27. Oktober 1989 III R 205/82, BFHE 158, 431, BStBl II 1990, 294, m.w.N.).

    Hierbei ist auf die Gesamtumstände des Einzelfalles abzustellen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 149, 240, BStBl II 1987, 432, 433, unter 3. a).

  • BFH, 13.12.1994 - VIII R 34/93

    Kosten eines Wiederaufnahmeverfahrens nach strafrechtlicher Verurteilung mit

    Auszug aus BFH, 24.01.2002 - III R 5/01
    Kosten für ein Wiederaufnahmeverfahren beim Steuerpflichtigen selbst stellen keine außergewöhnliche Belastung dar (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1994 VIII R 34/93, BFHE 176, 564, BStBl II 1995, 457).
  • BFH, 29.11.1991 - III R 192/90

    Zwangsläufigkeit der Übernahme der Kosten der Strafverteidigung für einen

    Auszug aus BFH, 24.01.2002 - III R 5/01
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 29. November 1991 III R 192/90 (BFH/NV 1992, 457) entschieden, dass es keine Erwartungshaltung der Gesellschaft gibt, einem entfernteren Verwandten in der Seitenlinie im Strafprozess finanziell beizustehen.
  • BFH, 23.05.1990 - III R 145/85

    Strafverteidigung - Besuchsfahrten - Eltern

    Auszug aus BFH, 24.01.2002 - III R 5/01
    Auch wenn für die Beurteilung, ob Aufwendungen zugunsten eines Dritten für einen Steuerpflichtigen aus sittlichen Gründen unabdingbar sind, das Verhalten des Unterstützten nicht von ausschlaggebender Bedeutung ist (vgl. BFH-Urteil vom 23. Mai 1990 III R 145/85, BFHE 161, 73, BStBl II 1990, 895, unter II. 1. c), so kann die "Freiwilligkeit" eines Wiederaufnahmeverfahrens bei der Wertung, ob die Kostenübernahme aus sittlichen Gründen zwangsläufig war, aber nicht allein deshalb völlig außer Betracht bleiben, weil ein Dritter die Kosten getragen hat.
  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 24.01.2002 - III R 5/01
    Werden diese Postlaufzeiten überschritten, darf das dem Bürger, der hierauf keinen Einfluss hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (BVerfG-Beschluss vom 4. Mai 1977 2 BvR 616/75, BVerfGE 44, 302).
  • BFH, 23.10.1987 - III R 219/83

    Erbausgleich - Nichteheliches Kind - Aufwendungen

    Auszug aus BFH, 24.01.2002 - III R 5/01
    Eine Zwangsläufigkeit aus rechtlichen Gründen ist nach ständiger Rechtsprechung nur zu bejahen, wenn die Aufwendungen nicht in Erfüllung selbst gesetzter Rechtspflichten, sondern aufgrund unmittelbar aus dem Gesetz folgender Ansprüche geleistet werden (vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 1987 III R 219/83, BFHE 152, 70, BStBl II 1988, 332, m.w.N.).
  • BFH, 24.07.1987 - III R 208/82

    Zwangsläufigkeit i. S. von § 33 Abs. 2 EStG bei Aufwendungen des Erben zur

    Auszug aus BFH, 24.01.2002 - III R 5/01
    Die sittlichen Motive müssen vielmehr so stark sein, dass eine andere Entscheidung kaum möglich erscheint, d.h. der Steuerpflichtige muss bei Unterlassung der Leistung nicht nur vor sich selbst, sondern auch vor seinen Mitbürgern als "unsittlich" oder "unanständig" gelten (vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 24. Juli 1987 III R 208/82, BFHE 150, 351, BStBl II 1987, 715, m.w.N.).
  • BFH, 27.10.1989 - III R 205/82

    1. Unterhaltsleistungen an den Partner in eheähnlicher Lebensgemeinschaft nicht

    Auszug aus BFH, 24.01.2002 - III R 5/01
    Davon ist auszugehen, wenn die aufgeführten Gründe der Zwangsläufigkeit von außen, d.h. vom Willen der Steuerpflichtigen unabhängig, auf ihre Entschließung in einer Weise einwirken, dass sie ihnen nicht auszuweichen vermögen (vgl. BFH-Urteile vom 18. Juli 1986 III R 178/80, BFHE 147, 171, BStBl II 1986, 745; vom 27. Februar 1987 III R 209/81, BFHE 149, 240, BStBl II 1987, 432, und vom 27. Oktober 1989 III R 205/82, BFHE 158, 431, BStBl II 1990, 294, m.w.N.).
  • BFH, 22.10.1996 - III R 265/94

    Aufwendungen zur Betreuung kranker Angehöriger als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 24.01.2002 - III R 5/01
    Eine Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen zur Übernahme von Verpflichtungen ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 22. Oktober 1996 III R 265/94, BFHE 182, 352, BStBl II 1997, 558) nur dann anzunehmen, wenn nach dem Urteil der Mehrzahl billig und gerecht denkender Mitbürger ein Steuerpflichtiger sich zu einem solchen Verhalten verpflichtet sehen kann.
  • BFH, 20.01.1999 - IV R 52/98

    Verfahrensmängel; fehlende Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 24.01.2002 - III R 5/01
    Zwar trägt der Revisionsführer das Risiko des rechtzeitigen Eingangs, wenn eine Revision fälschlich an den BFH gerichtet und von diesem unverzüglich an das FG weitergeleitet wird (BFH-Beschluss vom 20. Januar 1999 IV R 52/98, BFH/NV 1999, 1100).
  • BFH, 18.07.1986 - III R 178/80

    Zahlungen in Erfüllung rechtsgeschäftlicher Verpflichtungen und Kosten eines

  • BFH, 15.01.1973 - VIII R 14/72

    Revision - Wirksame Einlegung - Bestellung eines Bevollmächtigten - Handlung des

  • BFH, 19.10.1995 - II B 69/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

  • BFH, 12.09.1996 - III B 70/96

    Krankheitskosten: Nachweis der medizinischen Notwendigkeit

  • BFH, 04.06.1992 - IV R 123/91

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Abgabe durch den BFH

  • FG Münster, 15.11.2000 - 13 K 7953/97

    Sind Strafverteidigungskosten für ein Wiederaufnahmeverfahren betreffend den

  • BFH, 28.10.2008 - VIII R 36/04

    Zufluss von "(Schein-)Renditen" bei Schneeballsystem

    Versagen sie, so darf ihnen das, da sie darauf keinen Einfluss haben, im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BFH-Urteile vom 24. Juni 1988 III R 177/85, BFH/NV 1989, 351; vom 24. Januar 2002 III R 5/01, BFH/NV 2002, 778; Senatsurteil vom 11. Juli 2006 VIII R 10/05, BFHE 214, 18, BStBl II 2007, 96, jeweils m.w.N.).
  • FG Berlin, 26.08.2004 - 1 K 1107/02

    Abzugsfähigkeit von Strafprozesskosten als außergewöhnliche Belastung; Bejahung

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  • BFH, 30.10.2003 - III R 23/02

    Strafverteidigungskosten für Kind als außergewöhnliche Belastung

    aa) Eine Zwangsläufigkeit aus rechtlichen Gründen ist nur zu bejahen, wenn die Aufwendungen aufgrund unmittelbar aus dem Gesetz folgender Verpflichtungen geleistet werden (BFH-Urteil vom 24. Januar 2002 III R 5/01, BFH/NV 2002, 778).

    Allein das Bestehen eines nahen Verwandtschaftsverhältnisses reicht für die Annahme eines sittlichen Zwangs nicht aus (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 778, m.w.N.).

    Eine die Zwangsläufigkeit begründende sittliche Pflicht ist jedoch nur anzunehmen, wenn sie ähnlich einer Rechtspflicht von außen her als eine Forderung oder doch zumindest Erwartung der Gesellschaft derart auf den Steuerpflichtigen einwirkt, dass ihre Erfüllung als selbstverständliche Handlung erwartet und die Missachtung dieser Erwartung als moralisch anstößig angesehen wird (vgl. BFH-Urteile in BFHE 161, 73, BStBl II 1990, 895, und in BFH/NV 2002, 778).

  • BFH, 15.05.2019 - XI R 14/17

    Zum Beweiswert eines "Freistempler"-Aufdrucks mit Datumsanzeige

    Werden sie überschritten, darf dem Steuerpflichtigen dieser Umstand, da er darauf keinen Einfluss hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BFH-Urteile vom 24. Juni 1988 III R 177/85, BFH/NV 1989, 351; vom 24. Januar 2002 III R 5/01, BFH/NV 2002, 778; vom 11. Juli 2006 VIII R 10/05, BFHE 214, 18, BStBl II 2007, 96, jeweils m.w.N.; vom 28. Oktober 2008 VIII R 36/04, BFHE 223, 166, BStBl II 2009, 190, unter B.I.2., Rz 31).
  • FG Rheinland-Pfalz, 03.11.2009 - 6 K 1358/08

    Schulden eines erwachsenen Kindes keine außergewöhnliche Belastungen für die

    Eine Zwangsläufigkeit aus rechtlichen Gründen ist nur zu bejahen, wenn die Aufwendungen aufgrund unmittelbar aus dem Gesetz folgender Verpflichtungen geleistet werden (BFH-Urteil vom 24. Januar 2002 III R 5/01, BFH/NV 2002, 778).

    Allein das Bestehen eines nahen Verwandtschaftsverhältnisses reicht für die Annahme eines sittlichen Zwangs nicht aus (vgl. BFH-Urteil vom 30.10.2003, III R 23/02, BFH/NV 2004, 402; BFH-Urteil vom 24.01.2002, III R 5/01, BFH/NV 2002, 778, m.w.N.).

    Eine die Zwangsläufigkeit begründende sittliche Pflicht ist nur anzunehmen, wenn sie ähnlich einer Rechtspflicht von außen her als eine Forderung oder doch zumindest Erwartung der Gesellschaft derart auf den Steuerpflichtigen einwirkt, dass ihre Erfüllung als selbstverständliche Handlung erwartet und die Missachtung dieser Erwartung als moralisch anstößig angesehen wird (vgl. BFH-Urteil vom 24.01.2002, III R 5/01 a.a.O.).

  • BFH, 17.01.2007 - XI R 50/04

    Wiedereinsetzung; Einlegung des Rechtsmittels beim FG; verspätete Weiterleitung

    Sollte die Verzögerung erst auf dem Postweg eingetreten sein, träfe das FA ebenfalls kein Verschulden, denn es durfte auf normale Postlaufzeiten vertrauen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 24. Januar 2002 III R 5/01, BFH/NV 2002, 778).
  • FG München, 29.07.2002 - 11 K 5564/00

    Kosten der Strafverteidigung des Sohnes nicht als außergewöhnliche Belastung

    Davon ist auszugehen, wenn die aufgeführten Gründe der Zwangsläufigkeit von außen, d. h. vom Willen der Steuerpflichtigen unabhängig, auf ihre Entschließung in einer Weise einwirken, dass sie ihnen nicht auszuweichen vermögen (Bundesfinanzhof -BFH-Urteil vom 24. Januar 2002 III R 5/01, BFH/NV 2002, 778 , m.w.N.).

    aa) Eine Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen zur Übernahme von Verpflichtungen ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH (Urteil in BFH/NV 2002, 778 , m.w.N.) nur dann anzunehmen, wenn nach dem Urteil der Mehrzahl billig und gerecht denkender Mitbürger ein Steuerpflichtiger sich zu einem solchen Verhalten verpflichtet sehen kann.

  • BFH, 08.05.2006 - VII B 219/05

    Wiedereinsetzung; Auslieferungszeitpunkt von Postsendungen

    Versagen sie, so darf ihnen das, da sie darauf keinen Einfluss haben, im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BFH-Urteile vom 24. Juni 1988 III R 177/85, BFH/NV 1989, 351; vom 24. Januar 2002 III R 5/01, BFH/NV 2002, 778, jeweils m.w.N.).
  • FG München, 09.12.2008 - 6 K 1473/07

    Keine Abzugsfähigkeit von Unterstützungsleistungen an eine schwerbehinderte

    Allein das Bestehen eines nahen Verwandtschaftsverhältnisses reicht für die Annahme eines sittlichen Zwangs nicht aus (BFH-Urteil vom 24. Januar 2002 III R 5/01, BFH/NV 2002, 778).
  • BFH, 22.04.2004 - VII B 369/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Dabei kann als gerichtsbekannt unterstellt werden, dass ein Schriftstück spätestens innerhalb von drei Tagen nach der Aufgabe zur Post beim Empfänger eingeht (vgl. BFH-Entscheidung vom 24. Januar 2002 III R 5/01, BFH/NV 2002, 778).
  • FG München, 04.12.2006 - 13 K 4085/04

    Übertragung eines Grundstücks unter Vorbehalt eines Nießbrauchs als

  • BFH, 28.02.2005 - III S 3/05

    Prozesskosten von Eltern für strafrechtlich verurteilten Sohn

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