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BFH, 24.01.2002 - IX B 120/01 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Steuerberater - Verschuldenszurechnung - Klärungsbedürftigkeit - Geschäftsbesorgungsvertrag
- Judicialis
FGO § 105 Abs. 5; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- FG Baden-Württemberg, 22.02.2012 - 2 K 677/11
Keine Änderung eines formell bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids aufgrund …
Dieses grob schulhafte Verhalten ihres Steuerberaters muss sich die Klägerin zurechnen lassen (…BFH-Urteile vom 24. März 1987 X R 66/81, BFH/NV 1988, 411 und vom 24. Januar 2002 IX B 120/01, juris; Urteil des Senats vom 21. September 2005 2 K 396/02, juris). - FG Münster, 17.08.2006 - 8 K 1219/04
"Grobes Verschulden" i.S.d. § 173 AO
Somit sei zu prüfen, ob den Berater ein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden der steuermindernden Tatsache treffe, denn der Steuerpflichtige habe ein grobes Verschulden seines steuerlichen Beraters in gleicher Weise zu vertreten, wie das Verschulden eines Bevollmächtigten (Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 03.02.1983 IV R 153/80, BStBl. II 1983, 324 und vom 24.01.2002 IX B 120/01, Juris).