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   BFH, 24.01.2012 - IX R 62/10   

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https://dejure.org/2012,8349
BFH, 24.01.2012 - IX R 62/10 (https://dejure.org/2012,8349)
BFH, Entscheidung vom 24.01.2012 - IX R 62/10 (https://dejure.org/2012,8349)
BFH, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - IX R 62/10 (https://dejure.org/2012,8349)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft in Fremdwährung; Goldgeschäfte

  • openjur.de

    Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft in Fremdwährung; Goldgeschäfte

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 17 Abs 1, EStG § 17 Abs 2, EStG § 17 Abs 4, EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 2
    Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft in Fremdwährung; Goldgeschäfte

  • Bundesfinanzhof

    Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft in Fremdwährung; Goldgeschäfte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 1 EStG 1997, § 17 Abs 2 EStG 1997, § 17 Abs 4 EStG 1997, § 23 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2002
    Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft in Fremdwährung; Goldgeschäfte

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Beteiligung an ausländischer Kapitalgesellschaft in ausländischer Währung

  • rewis.io

    Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft in Fremdwährung; Goldgeschäfte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Auflösungsgewinns aus einer in ausländischer Währung angeschafften und veräußerten Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft; Auslegung von Vereinbarungen über die Lieferung von Gold (Goldunzen/Goldmünzen)

  • datenbank.nwb.de

    Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft in Fremdwährung; Goldgeschäfte

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft in Fremdwährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Goldgeschäfte

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berechnung des Auflösungsgewinns aus einer in ausländischer Währung angeschafften und veräußerten Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft; Auslegung von Vereinbarungen über die Lieferung von Gold (Goldunzen/Goldmünzen)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Steuererklärung von Auslandsbeteiligungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beteiligung an ausländischer Kapitalgesellschaft in ausländischer Währung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft in Fremdwährung

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Beteiligung: fremd gerechnet

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft in Fremdwährung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Auflösungsgewinn bei Beteiligung in ausländischer Währung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 236, 362
  • BB 2012, 1057
  • DB 2012, 834
  • BStBl II 2012, 564
  • NZG 2012, 518
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 02.04.2008 - IX R 73/04

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung in Fremdwährung - Aufwendungen für

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 62/10
    Dies ist auch der maßgebliche Zeitpunkt für die Bewertung des Veräußerungspreises (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. April 2008 IX R 73/04, BFH/NV 2008, 1658) bzw. die Ermittlung des gemeinen Werts des dem Steuerpflichtigen zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens der Kapitalgesellschaft i.S. von § 17 Abs. 4 Satz 2 EStG.

    Maßgeblich ist grundsätzlich der amtliche Umrechnungskurs im Bewertungszeitpunkt (BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 1658; vom 19. Januar 1978 IV R 61/73, BFHE 124, 327, BStBl II 1978, 295).

  • BFH, 30.11.2010 - VIII R 58/07

    Unbeachtlichkeit von Währungskursschwankungen bei der Aufnahme und Tilgung von

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 62/10
    Währungskursschwankungen im Privatvermögen gehören zwar bis zur Einführung der Abgeltungsteuer zum nichtsteuerbaren Bereich, dies jedoch nur, wenn sie nicht unter einen steuerbaren Veräußerungstatbestand, insbesondere § 23 EStG, fallen (BFH-Urteil vom 30. November 2010 VIII R 58/07, BFHE 232, 337, BStBl II 2011, 491).

    a) § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG (a.F.) erfasst Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von anderen als den in Nr. 1 genannten Wirtschaftsgütern, insbesondere Forderungen im Privatvermögen, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt (dazu nur BFH-Urteile in BFHE 232, 337, BStBl II 2011, 491, unter II. 2., sowie vom 22. April 2008 IX R 29/06, BFHE 221, 97, BStBl II 2009, 296; Kube in Kirchhof, a.a.O., § 23 Rz 7 ).

  • BFH, 19.01.1978 - IV R 61/73

    Ansatz des gemeinen Werts für gestundete Kaufpreisforderung bei

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 62/10
    Maßgeblich ist grundsätzlich der amtliche Umrechnungskurs im Bewertungszeitpunkt (BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 1658; vom 19. Januar 1978 IV R 61/73, BFHE 124, 327, BStBl II 1978, 295).
  • BFH, 02.05.2000 - IX R 73/98

    Spekulationsgeschäfte bei Festgeldanlage in Fremdwährung

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 62/10
    Zweck des § 23 EStG ist es, innerhalb der genannten Frist realisierte Werterhöhungen eines bestimmten Wirtschaftsgutes im Privatvermögen der Einkommensteuer zu unterwerfen (vgl. BFH-Urteil vom 2. Mai 2000 IX R 73/98, BFHE 192, 435, BStBl II 2000, 614).
  • BFH, 22.04.2008 - IX R 29/06

    Gebrauchtwagenverkauf innerhalb eines Jahres nach Anschaffung steuerbar

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 62/10
    a) § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG (a.F.) erfasst Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von anderen als den in Nr. 1 genannten Wirtschaftsgütern, insbesondere Forderungen im Privatvermögen, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt (dazu nur BFH-Urteile in BFHE 232, 337, BStBl II 2011, 491, unter II. 2., sowie vom 22. April 2008 IX R 29/06, BFHE 221, 97, BStBl II 2009, 296; Kube in Kirchhof, a.a.O., § 23 Rz 7 ).
  • FG Düsseldorf, 30.09.2010 - 8 K 2608/09

    Auflösungsgewinn aus Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft;

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 62/10
    Das Finanzgericht (FG) folgte mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 440 veröffentlichten Urteil der Ermittlung des Gewinns aus der Auflösung der A. Ltd. seitens des FA.
  • BFH, 21.01.2014 - IX R 11/13

    Fremdwährungsgeschäfte

    Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. Januar 2012 IX R 62/10 (BFHE 236, 362, BStBl II 2012, 564) habe Einkünfte i.S. des § 17 EStG zum Gegenstand.

    Abzustellen sei auf das BFH-Urteil in BFHE 236, 362, BStBl II 2012, 564, in dem der BFH sich für den Bereich des § 17 EStG für das Zeitbezugsverfahren entschieden habe.

    b) Diese Lösung des Streitfalls entspricht der Rechtsprechung des Senats zu § 17 EStG, wonach zur Berechnung des Auflösungsgewinns aus einer in ausländischer Währung angeschafften und veräußerten Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft sowohl die Anschaffungskosten als auch der Veräußerungspreis zum Zeitpunkt ihres jeweiligen Entstehens in EUR umzurechnen sind und nicht lediglich der Saldo des in ausländischer Währung errechneten Veräußerungsgewinns/Veräußerungsverlustes zum Zeitpunkt der Veräußerung (BFH-Urteil in BFHE 236, 362, BStBl II 2012, 564).

  • BFH, 12.05.2015 - VIII R 4/15

    Besteuerung des Gewinns aus der Einlösung von Xetra-Gold

    Die Rückgabe der Inhaberschuldverschreibung und die Lieferung des Goldes könnten danach allenfalls zu einer Besteuerung nach § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG führen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 2012 IX R 62/10, BFHE 236, 362, BStBl II 2012, 564).
  • BFH, 12.05.2015 - VIII R 35/14

    Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von Xetra-Gold

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat derartige "Goldgeschäfte" im Geltungsbereich der Vorgängerregelung stets als private Veräußerungsgeschäfte i.S. von § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG angesehen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 2012 IX R 62/10, BFHE 236, 362, BStBl II 2012, 564; Hamacher/Dahm in Korn, § 20 EStG Rz 280; Jochum, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, a.a.O., § 20 Rz C/7 98; HHR/Buge, § 20 EStG Rz 295, Stichwort: Lieferschuldverschreibungen mit physischer Deckung; Blümich/Ratschow, § 20 EStG Rz 308).
  • BFH, 06.02.2018 - IX R 33/17

    Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen ist nicht steuerbar

    bb) Eine andere Beurteilung folgt nicht aus dem Urteil des Senats vom 24. Januar 2012 IX R 62/10 (BFHE 236, 362, BStBl II 2012, 564).
  • BFH, 16.06.2015 - IX R 28/14

    Zivilrechtliche Folgen der Auflösung einer GmbH - Berechnung des

    Dies ist auch der maßgebliche Zeitpunkt für die Bewertung des Veräußerungspreises bzw. die Ermittlung des gemeinen Werts des dem Steuerpflichtigen zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens der Kapitalgesellschaft i.S. des § 17 Abs. 4 Satz 2 EStG (BFH-Urteil vom 24. Januar 2012 IX R 62/10, BFHE 236, 362, BStBl II 2012, 564).
  • FG Hamburg, 19.05.2016 - 2 K 158/15

    Einbeziehung von Wechselkursgewinnen in die Berechnung des Gewinns aus der

    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. Januar 2012 (IX R 62/10, BStBl. II 2010, 654) und die des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 7. März 2013 (13 K 2217/10, EFG 2013, 779) beträfen andere Sachverhalte und seien deshalb nicht einschlägig.

    Auch im Rahmen des § 17 EStG seien Währungsgewinne einzubeziehen, ohne dass der BFH darin einen Verstoß gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip sehe (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 2012 IX R 62/10, BStBl. II 2010, 654).

    Deshalb sind etwa - ohne dass es ausdrücklich gesetzlich geregelt ist - für die Ermittlung eines Veräußerungsgewinns oder -verlustes im Sinne von § 17 EStG sowohl die Anschaffungskosten aus auch der Veräußerungspreis zum Zeitpunkt ihres jeweiligen Entstehens in Euro umzurechnen (vgl. BFH v. 24. Januar 2012 IX R 62/10, BStBl. II 2010, 654; Gosch in Kirchhof, EStG, 15. Aufl. 2016, § 17 EStG Rz. 71); entsprechendes gilt für Einkünfte aus § 23 EStG, auch dort sind Währungskursschwankungen im Privatvermögen steuerbar (vgl. BFH-Urteile vom 30. November 2010 VIII R 58/07, BStBl. II 2011, 491; vom 21. Januar 2014 IX R 11/13, BStBl. II 2014, 385).

    Dies verlangt die Umrechnung des Veräußerungspreises stichtagsbezogen im Zeitpunkt des Entstehens der Veräußerungsgewinns, also mit der Erfüllung des Besteuerungstatbestandes (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 2012 IX R 62/10, BStBl. II 2010, 654, zu § 17 EStG).

  • BFH, 18.11.2014 - IX R 30/13

    Veräußerungszeitpunkt i. S. des § 17 EStG - Berücksichtigung von realisierten

    Für eine in Fremdwährung veräußerte Beteiligung i.S. von § 17 EStG ist der Veräußerungspreis im Zeitpunkt der Veräußerung in DM/EUR umzurechnen (BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 1658; vom 24. Januar 2012 IX R 62/10, BFHE 236, 362, BStBl II 2012, 564, m.w.N.).

    Maßgeblich ist grundsätzlich der amtliche Umrechnungskurs im Bewertungszeitpunkt (BFH-Urteile vom 19. Januar 1978 IV R 61/73, BFHE 124, 327, BStBl II 1978, 295; in BFH/NV 2008, 1658; in BFHE 236, 362, BStBl II 2012, 564).

  • FG Baden-Württemberg, 07.03.2013 - 13 K 2217/10

    Ermittlung von in fremder Währung erzielten Spekulationseinkünften: Abgrenzung

    Zudem habe der BFH in seinem Urteil vom 24. Januar 2012 (IX R 62/10, BStBl II 2012, 564) bei der Prüfung des Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen des § 17 EStG entschieden, dass zur Berechnung des Auflösungsgewinns aus einer in ausländischer Währung angeschafften und veräußerten Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft sowohl die Anschaffungskosten als auch der Veräußerungspreis zum Zeitpunkt ihres jeweiligen Bestehens in Euro umzurechnen seien.

    Zweck des § 23 EStG ist es, innerhalb der genannten Frist realisierte Werterhöhungen eines bestimmten Wirtschaftsgutes im Privatvermögen der Einkommensteuer zu unterwerfen (vgl. BFH-Urteile vom 2. Mai 2000 IX R 73/98, BFHE 192, 435, BStBl II 2000, 614; vom 24. Januar 2012 IX R 62/10, BFHE 236, 362, BStBl II 2012, 564).

    Mit weiterem Urteil vom 24. Januar 2012 (IX R 62/10, BFHE 236, 362, BStBl II 2012, 564) hat der BFH für die Berechnung eines Beteiligungsgewinns nach § 17 EStG das Zeitbezugsverfahren als maßgeblich erachtet.

  • FG Schleswig-Holstein, 06.09.2017 - 5 K 152/16

    Kein Veräußerungsgewinn bei Erwerb von Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen

    Eine Besteuerung nach §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sei auch nicht unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 24. Januar 2012 (IX R 62/10, BFHE 236, 362, BStBl II 2012, 564) gegeben.

    Der Beklagte bezieht sich insoweit auf das Urteil des BFH vom 12. Mai 2015 VIII R 4/156, worin der BFH, unter Hinweis auf sein Urteil vom 24. Januar 2012 (BStBl II 2012, S. 564), ausdrücklich betont habe, dass die Rückgabe der Inhaberschuldverschreibung und die Aushändigung des Goldes zu einer Besteuerung nach §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG führe, wenn zwischen Erwerb und Aushändigung nicht mehr als ein Jahr liege.

    Das zur Stützung der Auffassung des BFH herangezogene Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. Januar 2012 (Aktenzeichen IX R 62/10, BFHE 236, 362, BStBl. II 2012, 564) kann jedoch nach Auffassung des Senats in Bezug auf die hier vorliegende Fallkonstellation, in der es lediglich um die Geltendmachung des Lieferungsanspruches und die Lieferung des physischen Goldes geht, nicht dazu herangezogen werden, dass auch die Rückgabe der Inhaberschuldverschreibung und die bloße Lieferung des Goldes als privates Veräußerungsgeschäft anzusehen ist.

  • BFH, 06.11.2015 - IX B 54/15

    Privates Veräußerungsgeschäft bei einer im Ausland belegenden Immobilie

    Entsprechend dem Normzweck des § 23 EStG, den aufgrund der Veräußerung der in der Vorschrift aufgezählten Wirtschaftsgüter eintretenden Zuwachs an finanzieller Leistungsfähigkeit zu erfassen, sind Währungskursänderungen im Zeitpunkt der späteren Veräußerung bei der Ermittlung des steuerbaren Veräußerungsgewinns i.S. des § 23 Abs. 3 EStG zu berücksichtigen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 21. Januar 2014 IX R 11/13, BFHE 244, 44, BStBl II 2014, 385, unter II.2.b, sowie --zu § 17 EStG-- vom 24. Januar 2012 IX R 62/10, BFHE 236, 362, BStBl II 2012, 564, und vom 18. November 2014 IX R 30/13, BFH/NV 2015, 489, unter II.1.c).
  • FG Baden-Württemberg, 23.06.2014 - 9 K 4022/12

    Veräußerung von Xetra-Gold-Wertpapieren führt nicht zu Einkünften aus

  • FG Münster, 14.03.2014 - 12 K 3284/13

    Einlösung von Xetra Gold Inhaberschuldverschreibungen ist nicht steuerbar

  • FG Hessen, 26.10.2023 - 7 K 854/20
  • BFH, 12.05.2015 - VIII R 19/14

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12.5.2015 VIII R 35/14 - Besteuerung des Gewinns

  • FG Münster, 10.12.2014 - 10 K 2030/13

    Einlösung einer "Xetra-Gold"-Inhaberschuldverschreibung nicht steuerbar

  • FG Köln, 27.03.2019 - 3 K 769/16

    Berücksichtigung der Wechselkursschwankungen für Besteuerung von

  • FG Sachsen, 27.03.2014 - 1 K 1406/13

    Auf die Lieferung von Gold gerichtetes, börsengehandeltes Wertpapier ohne feste

  • FG Münster, 22.09.2020 - 2 K 1232/10

    Einkommensteuer - Zur Auslegung des Begriffs "Grundsatz der Risikomischung" nach

  • FG Baden-Württemberg, 26.02.2015 - 3 K 1479/13

    Die Rückzahlung von Beträgen aus dem steuerlichen Einlagekonto i.S. des § 27 KStG

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