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   BFH, 24.02.1981 - VII B 66/80   

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https://dejure.org/1981,1827
BFH, 24.02.1981 - VII B 66/80 (https://dejure.org/1981,1827)
BFH, Entscheidung vom 24.02.1981 - VII B 66/80 (https://dejure.org/1981,1827)
BFH, Entscheidung vom 24. Februar 1981 - VII B 66/80 (https://dejure.org/1981,1827)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    AO (1977) § 262 Abs. 1 Satz 1

Papierfundstellen

  • BFHE 132, 405
  • ZIP 1981, 776
  • BStBl II 1981, 348
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 27.03.1979 - VII R 106/75

    Zulässigkeit des Finanzrechtswegs - Beitreibung einer Hypothekenforderung -

    Auszug aus BFH, 24.02.1981 - VII B 66/80
    Bei der Prüfung der Frage, ob der Finanzrechtsweg gegeben ist, ist auf die Rechtsnatur des Klagebegehrens abzustellen, wie sie sich aus dem dem Klageantrag zugrunde liegenden Sachverhalt ergibt (Urteil des erkennenden Senats vom 27. März 1979 VII R 106/75, BFHE 127, 314, 317, BStBl II 1979, 442, mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Stuttgart, 20.08.2009 - 6 W 44/09

    Prozesskostenhilfeverfahren: Verweisung an das sachlich zuständige Gericht im

    Dies entspricht auch im Bereich des § 771 ZPO der überwiegenden Meinung, weswegen z.B. bei auf zivilrechtliche Einwendungen gestützten Drittwiderspruchsklagen gegen arbeitsrechtlich titulierte Ansprüche die Zivilgerichte genauso zuständig sind (LAG Berlin MDR 1989, 572) wie - aufgrund besonderer Regelungen - bei solchen gegen Titel der Finanzbehörden (BFHE 132, 405, 406) oder gegen im Rahmen der StPO ausgebrachte Arrestpfändungen (BGH NJW 2006, 65).
  • BGH, 22.09.2005 - IX ZB 265/04

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Drittwiderspruchsklage

    So sieht § 262 Abs. 1 Satz 1 AO die Klage vor den ordentlichen Gerichten vor, wenn ein Dritter sich mit der Behauptung, dass ihm am Gegenstand der Vollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht zustehe, gegen einen Vollstreckungsakt der Finanzämter oder Hauptzollämter gemäß §§ 249 ff AO wendet (BFHE 132, 405, 406; Münzberg in Stein/Jonas, ZPO 22. Aufl. § 771 Rn. 11, 51).
  • OVG Sachsen, 09.05.2014 - 5 E 32/14
    Das Amtsgericht Leipzig ist deshalb gemäß § 262 Abs. 2 AO i. V. m. den §§ 769, 770 ZPO auch für den Erlass der von der Antragstellerin begehrten einstweiligen Anordnung zuständig (vgl. auch BFH, Beschl. v. 24. Februar 1981 - VII B 66/80 -, juris Rn. 2 und 12 ff.).
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