Rechtsprechung
BFH, 24.02.2005 - IV R 39/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § ... 4 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1; ; EStG § 34e; ; EStG § 52 Abs. 15 a.F.; ; EStG § 52 Abs. 15 Satz 4 a.F.; ; EStG § 52 Abs. 15 Satz 6 a.F.; ; EStG § 52 Abs. 15 Satz 7 a.F.; ; FGO § 120 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 120 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 13 Abs. 2 Nr. 2 § 52 Abs. 15 S. 4, 7
Abwahl der Nutzungswertbesteuerung, keine steuerpflichtige Entnahme - datenbank.nwb.de
Keine Zwangsentnahme von unzutreffend in die Abwahl der Nutzungswertbesteuerung einbezogenen landwirtschaftlichen Flächen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Steuerfreie Überführung eines landwirtschaftlich genutzten Wohnhauses mit dazugehörigem Hausgarten in Privatvermögen; Ermittlung des Gewinns eines Inhabers aus einem landwirtschaftlichen Betrieb durch einen Betriebsvermögensausgleich; Wirksamkeit des Widerrufs eines ...
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG München, 29.07.2003 - 13 K 5360/99
- BFH, 24.02.2005 - IV R 39/03
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 20.11.2003 - IV R 21/03
Entnahme bei Wegfall der Nutzungswertbesteuerung
Auszug aus BFH, 24.02.2005 - IV R 39/03
Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 20. November 2003 IV R 21/03 (BFHE 204, 169, BStBl II 2004, 272, unter 2. der Entscheidungsgründe) entschieden und weiter ausgeführt, dass die rückwirkende Ausbuchung dieser Fläche (hier zum 30. Juni 1993) gegenstandslos ist, aber auch eine Entnahme zum Zeitpunkt der Abgabe der die Abwahl der Nutzungswertbesteuerung betreffenden Erklärung (im Streitfall dem 30. Mai 1994) mangels eines entsprechenden Entnahmewillens ausscheidet.Die unzutreffend in die Abwahl der Nutzungswertbesteuerung einbezogene Fläche bleibt daher bis zu ihrer Veräußerung oder Entnahme land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen (Senatsurteil in BFHE 204, 169, BStBl II 2004, 272, m.w.N., unter 2.a der Entscheidungsgründe).
- BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 6.89
Rücknahme der Revision - Eingeschränkter Revisionsantrag - Bösgläubigkeit bei …
Auszug aus BFH, 24.02.2005 - IV R 39/03
Eine Revisionsschrift, die --wie im Streitfall-- diesen Antrag und die weiteren Bestandteile des § 120 Abs. 3 FGO nicht enthält, kann nicht als umfassende Anfechtung des gesamten FG-Urteils gewertet werden (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 20. Juni 1991 3 C 6/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 703). - BFH, 26.09.2001 - IV R 22/00
Abwahl der Nutzungswertbesteuerung bei Landwirten
Auszug aus BFH, 24.02.2005 - IV R 39/03
Denn nach der Rechtsprechung des Senats sind für die Bestimmung des zur Wohnung gehörenden Grund und Bodens, der bei der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung gemäß § 52 Abs. 15 EStG a.F. steuerfrei entnommen werden kann, die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse zum Entnahmezeitpunkt und die zukünftige mögliche Nutzung maßgebend, wobei die steuerfreie Entnahme nicht auf eine (zusätzliche) Gartenfläche von 1 000 qm beschränkt sein muss (ständige Rechtsprechung seit dem Senatsurteil vom 26. September 2001 IV R 22/00, BFHE 196, 559, BStBl II 2001, 762; zuletzt Urteil vom 11. Dezember 2003 IV R 7/02, BFHE 204, 206, BStBl II 2004, 277).
- BFH, 11.12.2003 - IV R 7/02
Wohnungsentnahme und Wegfall der Nutzungswertbesteuerung
Auszug aus BFH, 24.02.2005 - IV R 39/03
Denn nach der Rechtsprechung des Senats sind für die Bestimmung des zur Wohnung gehörenden Grund und Bodens, der bei der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung gemäß § 52 Abs. 15 EStG a.F. steuerfrei entnommen werden kann, die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse zum Entnahmezeitpunkt und die zukünftige mögliche Nutzung maßgebend, wobei die steuerfreie Entnahme nicht auf eine (zusätzliche) Gartenfläche von 1 000 qm beschränkt sein muss (ständige Rechtsprechung seit dem Senatsurteil vom 26. September 2001 IV R 22/00, BFHE 196, 559, BStBl II 2001, 762; zuletzt Urteil vom 11. Dezember 2003 IV R 7/02, BFHE 204, 206, BStBl II 2004, 277). - BFH, 15.10.1998 - IV R 8/98
Rückstellung wegen Bürgschaft
Auszug aus BFH, 24.02.2005 - IV R 39/03
Ungeachtet des Umstands, dass der Kläger die Revision zunächst ohne Einschränkung eingelegt hat, führt die Beschränkung des Revisionsantrags in der Revisionsbegründungsschrift auf die Einkommensteuer 1993 ohne weiteres dazu, dass das Urteil des FG hinsichtlich des nicht angefochtenen Teils rechtskräftig geworden ist (Senatsurteil vom 15. Oktober 1998 IV R 8/98, BFHE 187, 201, BStBl II 1999, 333, unter 3. der Entscheidungsgründe). - FG München, 29.07.2003 - 13 K 5360/99
Zur Wohnung gehörender Grund und Boden bei Abwahl der Nutzungswertbesteuerung; …
Auszug aus BFH, 24.02.2005 - IV R 39/03
Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 28 veröffentlicht.
- BFH, 24.04.2008 - IV R 30/05
Umfang der steuerfreien Entnahme des zur Wohnung gehörenden Grund und Bodens bei …
An dieser grundlegenden Auslegung hat der Senat auch in mehreren Folgeentscheidungen festgehalten und sie teilweise fortentwickelt (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 26. September 2001 IV R 22/00, BFHE 196, 559, BStBl II 2001, 762, sowie IV R 31/00, BFHE 197, 37, BStBl II 2002, 78; vom 12. September 2002 IV R 66/00, BFHE 199, 572, BStBl II 2002, 815;… vom 23. Januar 2003 IV R 64/01, BFH/NV 2003, 904; vom 11. Dezember 2003 IV R 7/02, BFHE 204, 206, BStBl II 2004, 277, und vom 24. Februar 2005 IV R 39/03, BFH/NV 2005, 1273).c) Zur Bestimmung des Umfangs der Flächen, die noch in den Nutzungs- und Funktionszusammenhang einzubeziehen sind, hat der Senat jedoch nicht nur auf deren tatsächliche Nutzung im Entnahmezeitpunkt, sondern daneben auch auf die tatsächlichen gegendüblichen Verhältnisse landwirtschaftlicher Hausgärten abgestellt (vgl. u.a. Senatsurteile in BFHE 196, 559, BStBl II 2001, 762; in BFH/NV 2005, 1273, und in BFHE 204, 206, BStBl II 2004, 277, unter 2. der Gründe).
Eine Begrenzung der steuerfreien Entnahme auf eine Gartenfläche von 1 000 qm (zusätzlich zu der bebauten Fläche) in Anlehnung an die bewertungsrechtliche Regelung in § 40 Abs. 3 Satz 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) hat der Senat daher abgelehnt (Senatsurteil in BFH/NV 2005, 1273, m.w.N. zur Rechtsprechung).
- BFH, 09.12.2014 - X R 4/11
Zur nachträglichen Beschränkung des Revisionsantrags; Spendenabzug
In der danach zulässigen Beschränkung des Revisionsantrags liegt weder eine Teilrücknahme des Rechtsmittels noch ein Rechtsmittelverzicht (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juli 2013 I R 57/11, BFHE 243, 102, und vom 24. Februar 2005 IV R 39/03, BFH/NV 2005, 1273; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 7). - BFH, 26.02.2008 - VIII B 194/06
Zur Steuerpflicht der Entgelte für Dolmetschertätigkeit beim Europarat - Vorlage …
Die diese Jahre umfassende Bezeichnung im Rubrum der Beschwerdeschrift wie auch im Begründungsschriftsatz ist unbeachtlich; maßgeblich ist die Konkretisierung des Begehrens durch den --ggf. aus der Begründung zu entnehmenden-- Antrag (…vgl. zur Revision Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 7, m.w.N.; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Februar 2005 IV R 39/03, BFH/NV 2005, 1273).