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   BFH, 24.02.2009 - I S 1/09   

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https://dejure.org/2009,18166
BFH, 24.02.2009 - I S 1/09 (https://dejure.org/2009,18166)
BFH, Entscheidung vom 24.02.2009 - I S 1/09 (https://dejure.org/2009,18166)
BFH, Entscheidung vom 24. Februar 2009 - I S 1/09 (https://dejure.org/2009,18166)
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    Kein Finanzrechtsweg bei Verweigerung der Einsichtnahme in die Akten eines abgeschlossenen finanzgerichtlichen Verfahrens; kein Akteneinsichtsrecht für am Rechtsstreit nicht Beteiligte

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.11.2008 - I B 107/08

    Zurückweisung von Bevollmächtigten - Zeitpunkt der Zurückweisung - Vorübergehende

    Auszug aus BFH, 24.02.2009 - I S 1/09
    Die Rügeführer haben gegen den Senatsbeschluss vom 11. November 2008 I B 107/08, mit dem eine unter Hinweis auf einen Verfahrensfehler erhobene Beschwerde gegen die Zurückweisung als Bevollmächtigte (§ 62 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung --i.d.F. vor dem Inkrafttreten der Änderungen durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12. Dezember 2007, BGBl. I 2007, 2840--) zurückgewiesen wurde, Anhörungsrüge erhoben.

    Dass der erkennende Senat im Verfahren I B 107/08 den Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat, wird von den Rügeführern nicht dargelegt.

  • BFH, 09.06.2008 - V S 40/07

    Zu den Anforderungen an eine Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 24.02.2009 - I S 1/09
    Das Verfahren einer Anhörungsrüge kann nicht dazu dienen, weiter gehenden Tatsachen- oder Rechtsstoff in ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren einzuführen oder dem Gericht vorzuhalten, in der Sache fehlerhaft entschieden zu haben (BFH-Beschluss vom 9. Juni 2008 V S 40/07, BFH/NV 2008, 1854).
  • BFH, 14.11.2008 - II S 9/08

    Gegenvorstellung: Verletzung des gesetzlichen Richters bei unterbliebener

    Auszug aus BFH, 24.02.2009 - I S 1/09
    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass dem Gericht für die Entscheidung, ob ein Verfahren dem EuGH gemäß Art. 234 Abs. 3 EG vorgelegt wird, ein Beurteilungsrahmen zusteht - Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist erst dann verletzt, wenn dieser Beurteilungsrahmen überschritten ist (z.B. Senatsbeschluss vom 2. April 2008 I S 5/08, [...]; BFH-Beschluss vom 14. November 2008 II S 9/08, BFH/NV 2009, 211).
  • BFH, 02.04.2008 - I S 5/08

    Keine Aussetzung des Verfahrens über Gegenvorstellung trotz anhängigem Verfahren

    Auszug aus BFH, 24.02.2009 - I S 1/09
    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass dem Gericht für die Entscheidung, ob ein Verfahren dem EuGH gemäß Art. 234 Abs. 3 EG vorgelegt wird, ein Beurteilungsrahmen zusteht - Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist erst dann verletzt, wenn dieser Beurteilungsrahmen überschritten ist (z.B. Senatsbeschluss vom 2. April 2008 I S 5/08, [...]; BFH-Beschluss vom 14. November 2008 II S 9/08, BFH/NV 2009, 211).
  • BFH, 12.11.2008 - X B 8/08

    Zurückweisung eines nicht im Inland ansässigen Prozessbevollmächtigten ohne

    Auszug aus BFH, 24.02.2009 - I S 1/09
    Davon kann im Streitfall nicht die Rede sein (s. auch in einem Parallelfall BFH-Beschluss vom 12. November 2008 X B 8/08, BFH/NV 2009, 221, zu II.3. der Gründe).
  • BFH, 01.09.2016 - V S 24/16

    Zur Anhörungsrüge beim Verstoß des BFH gegen die Verpflichtung zur Vorlage an den

    Die Rüge der Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist im Rahmen einer Anhörungsrüge nach § 133a FGO aber nicht statthaft (BFH-Beschlüsse vom 24. Februar 2009 I S 1/09, nicht veröffentlicht, Rz 4; vom 11. Mai 2007 V S 6/07, BFHE 217, 230, BStBl II 2007, 653, Rz 9; vgl. auch Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 133a, Rz 3; Bergkemper in Hübschmann/Hepp/Spitaler, FGO, § 133a Rz 5).
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