Rechtsprechung
BFH, 24.02.2009 - I S 1/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Anhörungsrüge; Zurückweisung als Bevollmächtigter
- cpm-steuerberater.de
- Judicialis
EGV Art. 49; ; EGV Art. 50; ; Vertrag von Nizza Art. 234 Abs. 3; ; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Kein Finanzrechtsweg bei Verweigerung der Einsichtnahme in die Akten eines abgeschlossenen finanzgerichtlichen Verfahrens; kein Akteneinsichtsrecht für am Rechtsstreit nicht Beteiligte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 11.11.2008 - I B 107/08
Zurückweisung von Bevollmächtigten - Zeitpunkt der Zurückweisung - Vorübergehende …
Auszug aus BFH, 24.02.2009 - I S 1/09
Die Rügeführer haben gegen den Senatsbeschluss vom 11. November 2008 I B 107/08, mit dem eine unter Hinweis auf einen Verfahrensfehler erhobene Beschwerde gegen die Zurückweisung als Bevollmächtigte (§ 62 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung --i.d.F. vor dem Inkrafttreten der Änderungen durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12. Dezember 2007, BGBl. I 2007, 2840--) zurückgewiesen wurde, Anhörungsrüge erhoben.Dass der erkennende Senat im Verfahren I B 107/08 den Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat, wird von den Rügeführern nicht dargelegt.
- BFH, 09.06.2008 - V S 40/07
Zu den Anforderungen an eine Anhörungsrüge
Auszug aus BFH, 24.02.2009 - I S 1/09
Das Verfahren einer Anhörungsrüge kann nicht dazu dienen, weiter gehenden Tatsachen- oder Rechtsstoff in ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren einzuführen oder dem Gericht vorzuhalten, in der Sache fehlerhaft entschieden zu haben (BFH-Beschluss vom 9. Juni 2008 V S 40/07, BFH/NV 2008, 1854). - BFH, 14.11.2008 - II S 9/08
Gegenvorstellung: Verletzung des gesetzlichen Richters bei unterbliebener …
Auszug aus BFH, 24.02.2009 - I S 1/09
Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass dem Gericht für die Entscheidung, ob ein Verfahren dem EuGH gemäß Art. 234 Abs. 3 EG vorgelegt wird, ein Beurteilungsrahmen zusteht - Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist erst dann verletzt, wenn dieser Beurteilungsrahmen überschritten ist (z.B. Senatsbeschluss vom 2. April 2008 I S 5/08, [...]; BFH-Beschluss vom 14. November 2008 II S 9/08, BFH/NV 2009, 211). - BFH, 02.04.2008 - I S 5/08
Keine Aussetzung des Verfahrens über Gegenvorstellung trotz anhängigem Verfahren …
Auszug aus BFH, 24.02.2009 - I S 1/09
Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass dem Gericht für die Entscheidung, ob ein Verfahren dem EuGH gemäß Art. 234 Abs. 3 EG vorgelegt wird, ein Beurteilungsrahmen zusteht - Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist erst dann verletzt, wenn dieser Beurteilungsrahmen überschritten ist (z.B. Senatsbeschluss vom 2. April 2008 I S 5/08, [...];… BFH-Beschluss vom 14. November 2008 II S 9/08, BFH/NV 2009, 211). - BFH, 12.11.2008 - X B 8/08
Zurückweisung eines nicht im Inland ansässigen Prozessbevollmächtigten ohne …
Auszug aus BFH, 24.02.2009 - I S 1/09
Davon kann im Streitfall nicht die Rede sein (s. auch in einem Parallelfall BFH-Beschluss vom 12. November 2008 X B 8/08, BFH/NV 2009, 221, zu II.3. der Gründe).
- BFH, 01.09.2016 - V S 24/16
Zur Anhörungsrüge beim Verstoß des BFH gegen die Verpflichtung zur Vorlage an den …
Die Rüge der Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist im Rahmen einer Anhörungsrüge nach § 133a FGO aber nicht statthaft (BFH-Beschlüsse vom 24. Februar 2009 I S 1/09, nicht veröffentlicht, Rz 4; vom 11. Mai 2007 V S 6/07, BFHE 217, 230, BStBl II 2007, 653, Rz 9; vgl. auch Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 133a, Rz 3; Bergkemper in Hübschmann/Hepp/Spitaler, FGO, § 133a Rz 5).