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   BFH, 24.02.2010 - III R 83/07   

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https://dejure.org/2010,5062
BFH, 24.02.2010 - III R 83/07 (https://dejure.org/2010,5062)
BFH, Entscheidung vom 24.02.2010 - III R 83/07 (https://dejure.org/2010,5062)
BFH, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - III R 83/07 (https://dejure.org/2010,5062)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Nachrangige Zulagenberechnung im Falle der Anschaffung modernisierter Mietwohngebäude - Normzweck des § 3 Abs. 1 Satz 3 InvZulG 1999

  • openjur.de

    Nachrangige Zulagenberechnung im Falle der Anschaffung modernisierter Mietwohngebäude; Normzweck des § 3 Abs. 1 Satz 3 InvZulG 1999

  • Bundesfinanzhof

    InvZulG § 3 Abs 1 S 1 Nr 1, InvZulG § 3 Abs 1 S 1 Nr 2, InvZulG § 3 Abs 1 S 3, InvZulG § 5, BGB § 137, InvZulG § 3 Abs 1 S 1 Nr 4
    Nachrangige Zulagenberechnung im Falle der Anschaffung modernisierter Mietwohngebäude - Normzweck des § 3 Abs. 1 Satz 3 InvZulG 1999

  • Bundesfinanzhof

    Nachrangige Zulagenberechnung im Falle der Anschaffung modernisierter Mietwohngebäude - Normzweck des § 3 Abs. 1 Satz 3 InvZulG 1999

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 S 1 Nr 1 InvZulG 1999, § 3 Abs 1 S 1 Nr 2 InvZulG 1999, § 3 Abs 1 S 3 InvZulG, § 5 InvZulG, § 137 BGB
    Nachrangige Zulagenberechnung im Falle der Anschaffung modernisierter Mietwohngebäude - Normzweck des § 3 Abs. 1 Satz 3 InvZulG 1999

  • rewis.io

    Nachrangige Zulagenberechnung im Falle der Anschaffung modernisierter Mietwohngebäude - Normzweck des § 3 Abs. 1 Satz 3 InvZulG 1999

  • rewis.io

    Nachrangige Zulagenberechnung im Falle der Anschaffung modernisierter Mietwohngebäude - Normzweck des § 3 Abs. 1 Satz 3 InvZulG 1999

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; EStDV § 15 Abs. 1
    Anspruch auf Investitionszulage bei einem Anschaffungsgeschäft und fehlendem maßgeblichen Einfluss auf das Baugeschehen

  • datenbank.nwb.de

    Anschaffungsgeschäft im Sinne des InvZulG; Normzweck des § 3 Abs. 1 Satz 3 InvZulG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Investitionszulage für nachträgliche Herstellungsarbeiten an Mietwohngebäuden; Anspruch auf Investitionszulage bei einem Anschaffungsgeschäft und fehlendem maßgeblichen Einfluss auf das Baugeschehen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 14.11.1989 - IX R 197/84

    Beteiligte an einem Bauherrenmodell sind im Regelfall Erwerber; die gesamten

    Auszug aus BFH, 24.02.2010 - III R 83/07
    Danach ist Bauherr bzw. Hersteller derjenige, der das Baugeschehen beherrscht und das Bauherrenrisiko trägt (BFH-Urteil vom 14. November 1989 IX R 197/84, BFHE 158, 546, BStBl II 1990, 299; BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 342).

    Da die X-KG das Bauvorhaben als --zumindest wirtschaftliche (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 der Abgabenordnung)-- Eigentümerin im eigenen Namen nicht für fremde --insbesondere nicht des Klägers-- Rechnung durchführte und zudem nach Maßgabe des § 4 des "Werklieferungsvertrags über WEG-Eigentum" die Gefahr trug, lastete auf dem Kläger auch kein Risiko, das über dasjenige eines Erwerbers hinausging (vgl. BFH-Urteil in BFHE 158, 546, BStBl II 1990, 299).

  • BFH, 30.10.2001 - X B 28/01

    Einkommensteuer - Beschwerde - Beschwerdegrund - Abzugsbetrag -

    Auszug aus BFH, 24.02.2010 - III R 83/07
    Dass die Wohnung bei Vertragsschluss noch nicht fertig gestellt war, steht der Annahme eines Anschaffungsgeschäfts nicht entgegen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 1996 IX R 47/95, BFHE 182, 178, BStBl II 1997, 348; BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 X B 28/01, BFH/NV 2002, 342).

    Danach ist Bauherr bzw. Hersteller derjenige, der das Baugeschehen beherrscht und das Bauherrenrisiko trägt (BFH-Urteil vom 14. November 1989 IX R 197/84, BFHE 158, 546, BStBl II 1990, 299; BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 342).

  • BFH, 24.08.2004 - IX R 28/02

    Zahlungszeitpunkt bei Überweisung

    Auszug aus BFH, 24.02.2010 - III R 83/07
    Dass die X-KG die Bauarbeiten nicht vollumfänglich vorfinanzierte, sondern vereinbarungsgemäß in Anlehnung an § 3 Abs. 2 der Makler- und Bauträgerverordnung dem Bautenstand entsprechend Kaufpreisraten beanspruchen konnte, ist nicht geeignet, den Kläger als Hersteller der Wohnung anzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 24. August 2004 IX R 28/02, BFH/NV 2005, 49).
  • BFH, 17.12.1996 - IX R 47/95

    Wann sind Umbau- und Modernisierungsaufwendungen Anschaffungskosten?

    Auszug aus BFH, 24.02.2010 - III R 83/07
    Dass die Wohnung bei Vertragsschluss noch nicht fertig gestellt war, steht der Annahme eines Anschaffungsgeschäfts nicht entgegen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 1996 IX R 47/95, BFHE 182, 178, BStBl II 1997, 348; BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 X B 28/01, BFH/NV 2002, 342).
  • BFH, 15.05.1997 - III R 143/93

    Herstellungskosten einer Kuh sind die Aufwendungen für das Jungtier von der

    Auszug aus BFH, 24.02.2010 - III R 83/07
    Die im Investitionszulagenrecht verwendeten Begriffe der Herstellung, der Herstellungsarbeiten bzw. der Herstellungskosten entsprechen der einkommensteuerrechtlichen Begriffsbestimmung (Senatsurteile vom 15. Mai 1997 III R 143/93, BFHE 182, 470, BStBl II 1997, 575; vom 20. Oktober 2005 III R 18/04, BFH/NV 2006, 815).
  • BFH, 20.10.2005 - III R 18/04

    InvZul für Modernisierung

    Auszug aus BFH, 24.02.2010 - III R 83/07
    Die im Investitionszulagenrecht verwendeten Begriffe der Herstellung, der Herstellungsarbeiten bzw. der Herstellungskosten entsprechen der einkommensteuerrechtlichen Begriffsbestimmung (Senatsurteile vom 15. Mai 1997 III R 143/93, BFHE 182, 470, BStBl II 1997, 575; vom 20. Oktober 2005 III R 18/04, BFH/NV 2006, 815).
  • FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 148/05

    Investitionszulagengesetz: Zulageberechtigung für nachträgliche

    Auszug aus BFH, 24.02.2010 - III R 83/07
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage durch Urteil vom 5. Juli 2006  1 K 148/05 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 59) ab.
  • BFH, 14.12.2006 - III R 27/03

    Ausschluss der Investitionszulage für den Investor bei Inanspruchnahme erhöhter

    Auszug aus BFH, 24.02.2010 - III R 83/07
    Die Investitionszulage für nachträgliche Herstellungsarbeiten an Mietwohngebäuden hängt nach der gesetzlichen Regelung, die die Förderung der Modernisierung und Sanierung des Altbaubestands bezweckt (BTDrucks 13/8059, S. 20 f.), eindeutig nicht von der Zugehörigkeit der Gebäude zum Anlagevermögen oder davon ab, wer die entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken verwirklicht (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2006 III R 27/03, BFHE 215, 442, BStBl II 2007, 332).
  • FG Berlin, 15.02.2006 - 2 K 2610/03

    Investitionszulage - Erwerb modernisierter Wohnungen nach Abschluss der

    Auszug aus BFH, 24.02.2010 - III R 83/07
    Aus der Vorschrift wird ohne weiteres ersichtlich, dass die Anschaffung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 4 InvZulG 1999 nicht zulagenbegünstigt ist, wenn ein anderer Anspruchsberechtigter i.S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 InvZulG 1999 Investitionszulage in Anspruch nimmt (Urteil des FG Berlin vom 15. Februar 2006  2 K 610/03, EFG 2006, 921; ebenso Blümich/Stuhrmann, § 3 InvZulG 1999 Rz 21; Masuch in Bordewin/Brandt, § 3 InvZulG Rz 31; Kaligin in Lademann, EStG, § 3 InvZulG 1999 Rz 29).
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