Rechtsprechung
BFH, 24.02.2010 - IX R 51/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Keine Eigenheimförderung für Anteile an einer Genossenschaft in Liquidation
- openjur.de
Keine Eigenheimförderung für Anteile an einer Genossenschaft in Liquidation
- Bundesfinanzhof
EigZulG § 17
Keine Eigenheimförderung für Anteile an einer Genossenschaft in Liquidation
- Bundesfinanzhof
Keine Eigenheimförderung für Anteile an einer Genossenschaft in Liquidation
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 EigZulG
Keine Eigenheimförderung für Anteile an einer Genossenschaft in Liquidation - rewis.io
Keine Eigenheimförderung für Anteile an einer Genossenschaft in Liquidation
- rewis.io
Keine Eigenheimförderung für Anteile an einer Genossenschaft in Liquidation
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EigZulG § 17
Begünstigung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen bei Liquidation der Genossenschaft - datenbank.nwb.de
Förderzeitraum der Genossenschaftsförderung nach § 17 EigZulG endet mit dem Ablauf des Jahres des Liquidationsbeschlusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Begünstigung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen bei Liquidation der Genossenschaft
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 15.10.2009 - 5 K 152/07
- BFH, 24.02.2010 - IX R 51/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 29.03.2007 - IX R 28/06
Eigenheimzulage; Beteiligung an Genossenschaft
Auszug aus BFH, 24.02.2010 - IX R 51/09
Wenn der Gesetzgeber mit der Begünstigung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen vermeiden wollte, genossenschaftliches Anteilseigentum gegenüber (Allein-)Eigentum an einer Wohnung zu diskriminieren (…Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung, BTDrucks 13/2476, S. 5, Tz. 13, zu Art. 1), so ist es nur der mitgliedernützige Zweck der genossenschaftlichen Vereinigungsform (§ 1 Abs. 1 des Genossenschaftsgesetzes --GenG--), der deren Begünstigung rechtfertigt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Januar 2002 IX R 55/00, BFHE 197, 507, BStBl II 2002, 274, unter II.4.a, und vom 29. März 2007 IX R 28/06, BFH/NV 2007, 1635). - BFH, 15.01.2002 - IX R 55/00
EigZulG § 17
Auszug aus BFH, 24.02.2010 - IX R 51/09
Wenn der Gesetzgeber mit der Begünstigung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen vermeiden wollte, genossenschaftliches Anteilseigentum gegenüber (Allein-)Eigentum an einer Wohnung zu diskriminieren (…Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung, BTDrucks 13/2476, S. 5, Tz. 13, zu Art. 1), so ist es nur der mitgliedernützige Zweck der genossenschaftlichen Vereinigungsform (§ 1 Abs. 1 des Genossenschaftsgesetzes --GenG--), der deren Begünstigung rechtfertigt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Januar 2002 IX R 55/00, BFHE 197, 507, BStBl II 2002, 274, unter II.4.a, …und vom 29. März 2007 IX R 28/06, BFH/NV 2007, 1635).
- FG Sachsen, 17.04.2012 - 3 K 1531/07
Zeitnahe Umsetzung des Satzungszwecks der Förderung des genossenschaftlichen …
Kann es deshalb nicht mehr dazu kommen, dass eine Genossenschaft Wohnungen für ihre Genossenschaftsmitglieder erwirbt, etwa weil sie liquidiert wird oder sie sich dem Bauträgergeschäft verschrieben hat, so ist eine Förderung nach § 17 EigZulG ausgeschlossen (vgl. BFH, Urteil vom 24. Februar 2010 - IX R 51/09 -, BFH/NV 1088;… Erhard, in: Blümich, EStG/KStG/GewStG/Ertragsteuerliche Nebengesetze, 113. Auflage, § 17 EigZulG Rn. 21 f.).