Rechtsprechung
BFH, 24.03.1995 - VIII B 62/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache und das Vorliegen einer Divergenz
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- BFH, 21.10.1996 - VIII B 4/96
Grundsätzliche Bedeutung der Auslegung der durch Prozessbevollmächtigte …
Dazu ist erforderlich, daß ausgehend von der Rechtsprechung des BFH in der Beschwerdeschrift dargelegt wird, welche neuen gewichtigen rechtlichen Gesichtspunkte zu der aufgezeigten Rechtsfrage in welcher Entscheidung der Finanzgerichte und/oder der Literatur vorgetragen werden, die bislang vom BFH noch nicht geprüft worden sein sollen (BFH-Beschluß vom 24. März 1995 VIII B 62/94, BFH/NV 1995, 1069, m. w. N.).Insbesondere entbehrt die Rüge jeglicher Voraussetzungen für die Annahme einer Divergenzrüge i. S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO (vgl. dazu BFH/NV 1995, 1069, 1070, m. w. N.).
- BFH, 04.11.1999 - X B 81/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Glaubhaftmachung
Demgemäß hat der BFH eine i.S. von § 56 FGO unverschuldete Versäumnis sowohl im Falle der wirksamen Kontrolle des Postausgangs aufgrund einer im Einzelfall erteilten ausdrücklichen und eindeutigen Weisung (BFH-Urteil in BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266) als auch dann angenommen, wenn nach dem glaubhaft gemachten Tatsachenvortrag mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, daß das Schriftstück nicht nur rechtzeitig bearbeitet, sondern auch rechtzeitig abgesandt worden ist (BFH-Beschluß vom 24. März 1995 VIII B 62/94, BFH/NV 1995, 1069). - BFH, 24.02.2000 - VII B 132/99
Geschäftsführer - Gesamtvollstreckung - Haftung - Wiedereinsetzung - …
Diese erfordert einen Tatsachenvortrag, nach dem mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass das Schriftstück nicht nur rechtzeitig bearbeitet, sondern auch rechtzeitig abgesandt worden ist (BFH-Beschluss vom 24. März 1995 VIII B 62/94, BFH/NV 1995, 1069).
- BFH, 09.04.1998 - VIII R 35/96
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Nichtursächlichkeit eines Mangels …
Demgemäß hat der BFH eine i. S. von § 56 FGO unverschuldete Versäumnis nicht nur im Falle der wirksamen Kontrolle des Postausgangs aufgrund einer im Einzelfall erteilten ausdrücklichen und eindeutigen Weisung (BFH-Urteil in BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266), sondern auch dann angenommen, wenn nach dem glaubhaft gemachten Tatsachenvortrag mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, daß das Schriftstück nicht nur rechtzeitig bearbeitet, sondern auch rechtzeitig abgesandt worden ist (BFH-Beschluß vom 24. März 1995 VIII B 62/94, BFH/NV 1995, 1069). - BFH, 16.12.1999 - II B 4/99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Hinweis auf anhängige …
Eine schlüssige Divergenzrüge hätte erfordert, tragende abstrakte Rechtssätze aus der Entscheidung des FG sowie den BFH-Entscheidungen derart gegenüberzustellen, dass daraus eine Abweichung erkennbar wird (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. September 1994 V B 14/94, BFH/NV 1995, 525, sowie vom 24. März 1995 VIII B 62/94, BFH/NV 1995, 1069). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2005 - 2 K 510/03
Auslegung eines Schreibens des Steuerberaters als Einspruch
Es fehlte aber unter anderem an einer lückenlosen Darstellung, welche Person zu welcher Zeit (Uhrzeit), in welcher Weise (Einwurf in einen bestimmten Briefkasten, den Hausbriefkasten des Finanzamtes oder Abgabe bei einem bestimmten Postamt) den Brief, in dem sich das Einspruchsschreiben befunden hat, aufgegeben hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. März 1995 VIII B 62/94, BFH/NV 1995, 1069;… vom 19. Juni 1996 I R 13/96, BFH/NV 1997, 120;… vom 26. November 1993 VIII R 53/93, BFH/NV 1994, 644, …und vom 5. November 1998 I R 90/97, BFH/NV 1999, 512, 513). - FG Hamburg, 14.03.2006 - I 108/05
Anforderungen an den Vortrag von Wiedereinsetzungsgründen bei einem nicht …
Erforderlich ist danach ein Tatsachenvortrag, nach dem mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass das Schriftstück nicht nur rechtzeitig bearbeitet, sondern auch rechtzeitig abgesandt worden ist (BFH-Beschluss vom 24. März 1995 - VIII B 62/94 - BFH/NV 1995, 1069). - FG Hamburg, 05.05.2006 - 2 K 92/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Erforderlich ist danach ein Tatsachenvortrag, nach dem mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass das Schriftstück nicht nur rechtzeitig bearbeitet, sondern auch rechtzeitig abgesandt worden ist (BFH-Beschluss vom 24. März 1995 - VIII B 62/94 - BFH/NV 1995, 1069).