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   BFH, 24.04.1985 - I R 65/80   

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https://dejure.org/1985,1569
BFH, 24.04.1985 - I R 65/80 (https://dejure.org/1985,1569)
BFH, Entscheidung vom 24.04.1985 - I R 65/80 (https://dejure.org/1985,1569)
BFH, Entscheidung vom 24. April 1985 - I R 65/80 (https://dejure.org/1985,1569)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG §§ 5, 6b; StAnpG § 4 Abs. 3 Nr. 2; AO 1977 § 175; AktG §§ 152, 154, 155, 157

  • Wolters Kluwer

    Steuervergünstigung - Entzug der Vergünstigung - Stille Reserve - Herabgesetzte Werte - Übernahme in die Handelsbilanz - Zuschreibungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 144, 14
  • BB 1985, 1641
  • BStBl II 1986, 324
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 19.06.1964 - BT-Drs IV/2400
    Auszug aus BFH, 24.04.1985 - I R 65/80
    § 6 b Abs. 3 letzter Satz EStG soll verhindern, daß der Gewinn, der mit der Veräußerung von Wirtschaftsgütern entstanden und im Veräußerungsjahr noch nicht auf ein neues Wirtschaftsgut übertragen worden ist, ausgeschüttet wird, so daß für die Anschaffung oder Herstellung neuer Wirtschaftsgüter keine Mittel mehr zur Verfügung stehen (Regierungsbegründung zum Steueränderungsgesetz 1964 - StÄndG - BT-Drucks. IV/2400 S. 64).

    Dadurch soll der Kaufmann dazu angereizt werden, nicht mehr benötigte Wirtschaftsgüter steuerunschädlich zu veräußern und betriebswirtschaftlich sinnvolle Rationalisierungsmaßnahmen durchzuführen (vgl. die Regierungsbegründung zum StÄndG 1964, BT-Drucks. IV/2400 S. 41).

  • BFH, 04.06.2008 - I R 84/07

    Folgen einer handelsrechtlichen Zuschreibung aus dem Volumen früherer

    Diese Regelung ließ auch Zuschreibungen aus dem Volumen früherer Sonderabschreibungen zu (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juni 2000, EFG 2000, 1375; ebenso Glanegger in Schmidt, EStG, 17. Aufl., § 6 Rz 51; Werndl in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 6 Rz B 432; Patt/Meurer in Herrmann/Heuer/Raupach, Steuerreform 1999/2000/2002, § 6 EStG Rz R 40; anders wiederum die davor bestehende Rechtslage, vgl. hierzu Senatsurteil vom 24. April 1985 I R 65/80, BFHE 144, 14, BStBl II 1986, 324 unter 3.).

    Unabhängig davon, dass dieser Gesichtspunkt nicht bei allen von der Regelung erfassten Rechtsformen zum Tragen kommen und namentlich für Personengesellschaften und Einzelunternehmer keine Rolle spielen kann (vgl. hierzu schon Senatsurteil in BFHE 144, 14, BStBl II 1986, 324 unter 4.c), lässt er für die im Streitfall in Rede stehende Konstellation keine zwingenden Schlussfolgerungen zu.

    Diese Entscheidung des Gesetzgebers könnte auf dem Gedanken beruhen, dass nach Vornahme der durch die Steuervergünstigung etwa geförderten Investition der Förderungszweck erreicht und ein Ausschüttungsverzicht demnach nicht mehr notwendig ist (vgl. hierzu schon Knobbe-Keuk, Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht, 9. Aufl., § 2 III.1., S. 32; Dziadkowski, BB 1986, 329, 332 f.; s. auch Senatsurteil in BFHE 144, 14, BStBl II 1985, 324 unter 4.a).

  • BFH, 29.06.1995 - VIII R 2/94

    Bei tauschweiser Hingabe eines betrieblichen Wirtschaftsguts setzt die

    Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften entfällt diese Bindung; der Maßgeblichkeitsgrundsatz hat kein Entnahmeverbot zur Folge (vgl. dazu näher BFH-Urteil vom 24. April 1985 I R 65/80, BFHE 144, 14, BStBl II 1986, 324, unter 4. a und c der Gründe).
  • FG Sachsen, 25.10.2007 - 2 K 399/07

    Rückgängigmachung steuerlicher Abschreibungen in der Handelsbilanz führt zur

    Das von der Klägerin zitierte Urteil des Bundesfinanzhofes (vom 24. April 1985 - I R 65/80, BStBl II 1986, 324) ist im Streitfall nicht einschlägig, da es zu einer anderen Gesetzeslage erging.
  • FG Düsseldorf, 12.12.1995 - 6 K 3310/92

    Steuerpflichtigkeit von Förderzinsen innerhalb der steuerpflichtigen

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  • BFH, 24.01.1990 - I R 17/89

    Die Inanspruchnahme der degressiven AfA-Methode setzt voraus, daß diese Methode

    Der Senat weicht mit seiner Entscheidung nicht von seinem Urteil vom 24. April 1985 I R 65/80 (BFHE 144, 14, BStBl II 1986, 324) ab.
  • FG Baden-Württemberg, 27.06.2000 - 9 K 339/98

    Wertaufholungswahlrecht bei Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen

    Dies verstoße gegen die Grundsätze des Bilanzzusammenhangs und der Bewertungsstetigkeit (Hinweis auf BFH - Urteil vom 24.04.1985, BStBl II 1986, 324 ) wonach die Methode der materiellen Bewertung beibehalten werden müsse, wenn ursprünglich ein gesetzliches Wahlrecht angewendet worden sei (Hinweis auf Märkle/Hiller, Die Besteuerung der Land- und Forstwirte, 7. Aufl., Tz. 97 a).
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