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   BFH, 24.04.2007 - I R 16/06   

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BFH, 24.04.2007 - I R 16/06 (https://dejure.org/2007,1212)
BFH, Entscheidung vom 24.04.2007 - I R 16/06 (https://dejure.org/2007,1212)
BFH, Entscheidung vom 24. April 2007 - I R 16/06 (https://dejure.org/2007,1212)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EStG 1997 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3, § 52 Abs. 16 Sätze 1 und 2; GG Art. 20 Abs. 3

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3, § 52 Abs. 16 Sätze 1 und 2; GG Art. 20 Abs. 3

  • IWW
  • Judicialis

    EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4; ; EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3; ; EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000... /2002 § 52 Abs. 16 Satz 1; ; EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 52 Abs. 16 Satz 2; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung einer Beteiligung in der Steuerbilanz ? Beachtung des steuerlichen Wertaufholungsgebots ab 1999 ? Wertaufholung bei Beteiligungswechsel als Surrogation ? Berücksichtigung der vor Inkrafttreten des Wertaufholungsgebots verwirklichten Teilwertsteigerungen möglich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung des Wertaufholungsgebots auf unter Buchwertfortführung getauschte Beteiligungen; Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung früherer Teilwertsteigerungen im Rahmen des Wertaufholungsgebots

  • datenbank.nwb.de

    Kein Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen nach vom Finanzamt zu vertretender überlanger Prüfungsdauer (zwei Jahre); schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und der Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Wertaufholung bei getauschten Beteiligungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wertaufholung bei getauschten Beteiligungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tausch einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gegen die Beteiligung an einer anderen Gesellschaft nach einer Teilwertabschreibung bei Fortführung des Buchwerts; Ansetzen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in der Steuerbilanz und der Handelsbilanz mit den ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Wertaufholung nach Teilwertabschreibung und Anteilstausch

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Behandlung der Wertsteigerung von im Wege des Tausches erworbenen Aktien in Steuerbilanzen ab 1999

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 6 Abs 1 Nr 1 S 4, EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 3
    Beteiligung; Identität; Teilwertabschreibung; Wertaufholungsgebot; Wirtschaftsgut

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 218, 102
  • BB 2007, 1728
  • BB 2007, 1947
  • BB 2008, 41
  • DB 2007, 1672
  • DB 2007, 308
  • BStBl II 2007, 707
  • BStBl II 2007, 707FG Düsseldorf
  • NZG 2007, 837
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BFH, 09.11.2017 - IV R 19/14

    Gewinnübertragung nach § 6b EStG: Veräußerung an Schwesterpersonengesellschaft,

    Teilwertabschreibungen aus den Vorjahren sind also durch eine Zuschreibung bis zur Obergrenze der Anschaffungskosten rückgängig zu machen, soweit nicht der Steuerpflichtige auch im jeweiligen Folgejahr einen niedrigeren Teilwert am Bilanzstichtag nachweisen kann (vgl. BFH-Urteile vom 24. April 2007 I R 16/06, BFHE 218, 102, BStBl II 2007, 707, unter II.1.; vom 21. Mai 2015 IV R 15/12, Rz 21, und vom 8. November 2016 I R 49/15, BFHE 256, 264, BStBl II 2017, 1002, Rz 15 ff.).

    Das Wertaufholungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i.V.m. Nr. 1 Satz 4 EStG erstreckt sich dabei auch auf Teilwertabschreibungen, die bereits vor Inkrafttreten der Regelung am 1. Januar 1999 vorgenommen worden sind (BFH-Urteile in BFHE 218, 102, BStBl II 2007, 707, unter II.3., und vom 25. Februar 2010 IV R 37/07, BFHE 229, 122, BStBl II 2010, 784, Rz 17 ff.).

  • BFH, 08.10.2008 - I R 61/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung an dem Gesellschafter nahe stehende

    Zwar binden dieser Grundsatz und das daraus abzuleitende Verbot widersprüchlichen Verhaltens im Steuerrechtsverhältnis auch den Steuerpflichtigen (vgl. Senatsurteil vom 24. April 2007 I R 16/06, BFHE 218, 102, BStBl II 2007, 707, m.w.N.).
  • BFH, 16.12.2009 - I R 97/08

    Namens-/Zeichenrecht als wesentliche Betriebsgrundlage - Auswirkungen einer

    Soweit das FG auf den Grundsatz von Treu und Glauben und insbesondere auf das Senatsurteil vom 24. April 2007 I R 16/06 (BFHE 218, 102, BStBl II 2007, 707) abhebt, besteht der wesentliche Unterschied, dass es im Urteilsfall um sich widersprechende Wertansätze desselben Steuerpflichtigen ging, während im Streitfall nichts dafür ersichtlich ist, dass der Kläger für eine fehlerhafte Bilanzierung des Betriebsvermögens in der Eröffnungsbilanz der X-AG verantwortlich gemacht werden könnte.
  • BFH, 27.08.2008 - I R 78/01

    Mantelkaufregelungen teilweise verfassungswidrig

    bbb) Ob dieser letzteren Auffassung allgemein zu folgen ist, kann im Streitfall jedoch dahingestellt bleiben (offenlassend auch Senatsurteile vom 29. April 2008 I R 103/01, BStBl II 2008, 723; vom 24. April 2007 I R 16/06, BFHE 218, 102, BStBl II 2007, 707; vom 19. Oktober 2005 I R 76/04, BFHE 211, 90, BStBl II 2006, 274; vom 8. November 2006 I R 69, 70/05, BFHE 215, 491, BStBl II 2007, 662; Senatsbeschluss vom 3. Februar 2005 I B 208/04, BFHE 209, 204, BStBl II 2005, 351; im Ergebnis auch BFH-Beschluss in BFHE 217, 117, BStBl II 2008, 140, 148).
  • BFH, 11.07.2012 - I R 47/11

    Kein Übergang des Wertaufholungsgebots bei Verschmelzung

    Das bedeutet im Ergebnis, dass Teilwertabschreibungen in den Folgejahren stets durch Zuschreibung bis zur Obergrenze der Anschaffungs- oder Herstellungskosten rückgängig zu machen sind, soweit der Steuerpflichtige nicht auch im jeweiligen Folgejahr einen niedrigeren Teilwert nachweisen kann (sog. steuerliches Wertaufholungsgebot; vgl. Senatsurteil vom 24. April 2007 I R 16/06, BFHE 218, 102, BStBl II 2007, 707).

    Das Wertaufholungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i.V.m. Nr. 1 Satz 4 EStG 2002 erstreckt sich dabei auch auf Teilwertabschreibungen, die bereits vor Inkrafttreten dieser Regelung --hier dem Jahr 1991-- vorgenommen worden sind (Senatsurteil in BFHE 218, 102, BStBl II 2007, 707, sowie Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Februar 2010 IV R 37/07, BFHE 229, 122, BStBl II 2010, 784).

    b) Soweit der Senat für den Fall, dass eine Beteiligung nach einer Teilwertabschreibung unter einer auf das sog. Tauschgutachten des BFH gestützten Fortführung des Buchwerts gegen die Beteiligung einer anderen Gesellschaft getauscht wurde, entschieden hat, dass für die Bemessung der Anschaffungskosten der erhaltenen Beteiligung im Rahmen des steuerlichen Wertaufholungsgebots auf die historischen Anschaffungskosten der hingegebenen Beteiligung und nicht auf den fortgeführten Buchwert abzustellen ist (Senatsurteil in BFHE 218, 102, BStBl II 2007, 707), können hieraus keine abweichenden Schlussfolgerungen gezogen werden.

    Im Tauschgutachten wird dies (unter IV.) mit den Begriffen der wirtschaftlichen Identität bzw. der "Nämlichkeit" der Beteiligungen umschrieben und ist Konsequenz der Annahme, dass "der Tausch des bisherigen Wirtschaftsguts gegen das neue Gut bei wirtschaftlicher Betrachtung keine Veräußerung und Neuanschaffung" darstellt (vgl. Senatsurteil in BFHE 218, 102, BStBl II 2007, 707).

    Da § 13 Abs. 1 UmwStG 2002 indes mit der Fiktion von Anschaffungskosten in Höhe des Buchwerts genau das Gegenteil bestimmt und gerade nicht von fortgeführten Anschaffungskosten ausgeht, kann die Revision das Senatsurteil in BFHE 218, 102, BStBl II 2007, 707 nicht für ihre Auffassung dienstbar machen.

  • BFH, 25.02.2010 - IV R 37/07

    Wertaufholungsgebot verfassungsgemäß - Keine besonderen Gründe des

    Die Regelungen in § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 und § 52 Abs. 16 Sätze 2 und 3 EStG n.F. verstoßen nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 und/oder Art. 20 Abs. 3 GG (Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. April 2007 I R 16/06, BFHE 218, 102, BStBl II 2007, 707, unter II.3.

    Wegen der Begründung im Einzelnen wird auf das BFH-Urteil in BFHE 218, 102, BStBl II 2007, 707 (unter II.3. der Gründe) verwiesen, dem sich der erkennende Senat anschließt.

    (2) Ein allgemeines Vertrauen auf den unveränderten Fortbestand des geltenden Rechts genügt für eine Berufung auf die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes nicht; es ist verfassungsrechtlich nicht geschützt (BFH-Urteil in BFHE 218, 102, BStBl II 2007, 707, unter II.3.d der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 11.07.2012 - I R 50/11

    Kein Übergang des Wertaufholungsgebots bei Verschmelzung

    Das bedeutet im Ergebnis, dass Teilwertabschreibungen in den Folgejahren stets durch Zuschreibung bis zur Obergrenze der Anschaffungs- oder Herstellungskosten rückgängig zu machen sind, soweit der Steuerpflichtige nicht auch im jeweiligen Folgejahr einen niedrigeren Teilwert nachweisen kann (sog. steuerliches Wertaufholungsgebot; vgl. Senatsurteil vom 24. April 2007 I R 16/06, BFHE 218, 102, BStBl II 2007, 707).

    Das Wertaufholungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i.V.m. Nr. 1 Satz 4 EStG 1997 n.F. erstreckt sich dabei auch auf Teilwertabschreibungen, die bereits vor Inkrafttreten dieser Regelung --hier in den Jahren 1980 bis 1985-- vorgenommen worden sind (Senatsurteil in BFHE 218, 102, BStBl II 2007, 707, sowie Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Februar 2010 IV R 37/07, BFHE 229, 122, BStBl II 2010, 784).

    b) Soweit der Senat für den Fall, dass eine Beteiligung nach einer Teilwertabschreibung unter einer auf das sog. Tauschgutachten des BFH gestützten Fortführung des Buchwerts gegen die Beteiligung einer anderen Gesellschaft getauscht wurde, entschieden hat, dass für die Bemessung der Anschaffungskosten der erhaltenen Beteiligung im Rahmen des steuerlichen Wertaufholungsgebots auf die historischen Anschaffungskosten der hingegebenen Beteiligung und nicht auf den fortgeführten Buchwert abzustellen ist (Senatsurteil in BFHE 218, 102, BStBl II 2007, 707), können hieraus keine abweichenden Schlussfolgerungen gezogen werden.

    Im Tauschgutachten wird dies (unter IV.) mit den Begriffen der wirtschaftlichen Identität bzw. der "Nämlichkeit" der Beteiligungen umschrieben und ist Konsequenz der Annahme, dass "der Tausch des bisherigen Wirtschaftsguts gegen das neue Gut bei wirtschaftlicher Betrachtung keine Veräußerung und Neuanschaffung" darstellt (vgl. Senatsurteil in BFHE 218, 102, BStBl II 2007, 707).

    Da § 13 Abs. 1 UmwStG 2002 mit der Fiktion von Anschaffungskosten in Höhe des Buchwerts genau das Gegenteil bestimmt und gerade nicht von fortgeführten Anschaffungskosten ausgeht, lässt sich das Senatsurteil in BFHE 218, 102, BStBl II 2007, 707 nicht für die Auffassung der Revision dienstbar machen.

  • BFH, 27.01.2016 - X R 33/13

    Bildung einer Rücklage gemäß § 52 Abs. 16 EStG

    Gelingt ein solcher Nachweis nicht, dann sind im Wege der Wertaufholung in der Vergangenheit vorgenommene Teilwertabschreibungen bis zur Obergrenze der fortgeschriebenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts rückgängig zu machen (BFH-Urteil vom 24. April 2007 I R 16/06, BFHE 218, 102, BStBl II 2007, 707).

    Dies hat zur Folge, dass nicht nur die im zeitlichen Anwendungsbereich des StEntlG durch Anstieg des Teilwerts (bis zur Höhe des Betrags der Anschaffungs- und Herstellungskosten) gebildeten stillen Reserven zwingend aufzudecken sind, sondern auch solche, die vor Beginn dieses zeitlichen Anwendungsbereichs gebildet wurden (BFH-Urteil in BFHE 218, 102, BStBl II 2007, 707, Rz 25).

    Die Obergrenze für diese Wertaufholung bilden die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (BFH-Urteil in BFHE 218, 102, BStBl II 2007, 707).

  • BFH, 30.01.2013 - I R 54/11

    Steuerneutralität der berichtigenden Ausbuchung einer

    Der auch für das Steuerrechtsverhältnis geltende Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. z.B. Senatsurteil vom 24. April 2007 I R 16/06, BFHE 218, 102, BStBl II 2007, 707), auf den sich die Klägerin in erster Instanz berufen hat, erfordert kein abweichendes Ergebnis.
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2012 - 5 K 1924/07

    Korrespondierende Bildung einer Rücklage gem. § 52 Abs. 16 Satz 3 EStG und einer

    Mit Urteil vom 24. April 2007 hat sich der BFH ausführlich zu den mit der Neuregelung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 i. V. m. Nr. 1 S. 4 EStG verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen und zu den Voraussetzungen dieser Vorschrift befasst (BFH-Urteil vom 24. April 2007, I R 16/06, BStBl II 2007, 707).

    Das bedeutet, dass Teilwertabschreibungen in den Folgejahren durch Zuschreibung bis zur Obergrenze der Anschaffungs- oder Herstellungskosten rückgängig zu machen sind, soweit nicht der Steuerpflichtige auch im jeweiligen Folgejahr einen niedrigeren Teilwert nachweisen kann (BFH-Urteil vom 24. April 2007, I R 16/06, a. a. O., juris-Ausdruck Rn. 12).

    Hierbei bedarf es keiner Klärung, in welchem Umfang die Steigerung des Teilwerts der Beteiligung vorliegend erst im Streitjahr selbst - als Erstjahr der Geltung des Wertaufholungsgebots - und in welchem Umfang sie bereits in früheren Veranlagungszeiträumen eingetreten ist (BFH-Urteil vom 24. April 2007, I R 16/06, a. a. O., juris-Ausdruck Rn. 25).

    Wird das Wertaufholungsgebot - aus welchen Gründen auch immer - nicht in dem ersten nach dem 31. Dezember 1998 endenden Wirtschaftsjahr berücksichtigt, hat die Wertaufholung nach dem Wortlaut des § 52 Abs. 16 S. 2 EStG in einem der folgenden Wirtschaftsjahre zu erfolgen (vgl. auch BFH-Urteil vom 24. April 2007, I R 16/06, a. a. O.), soweit der Teilwert nicht auf Grund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger ist.

  • FG Hamburg, 16.06.2011 - 6 K 192/09

    Anwendung des § 13 Abs. 1 UmwStG 1995 auch auf sog. Down-stream-merger -

  • BFH, 29.04.2008 - I R 103/01

    Erstmalige Anwendung von § 4 Abs. 5 und 6 UmwStG 1995 i.d.F. des Gesetzes zur

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 5 K 2737/06

    Teilwertabschreibung von Gesellschaftsanteilen bei Dauerverlusten

  • BFH, 18.06.2015 - IV R 6/11

    Wertaufholung von Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen an Organgesellschaften

  • FG Köln, 14.03.2012 - 3 K 989/06

    Anschaffungskosten, Wertaufholung, Vertrauensschutz

  • FG Niedersachsen, 01.04.2014 - 13 K 315/10

    Vornahme einer Wertaufholung nach einer Teilwertabschreibung auf eine Beteiligung

  • BFH, 21.05.2015 - IV R 15/12

    Wertaufholungsgebot verstößt nicht gegen Art. 20 Abs. 3 GG - Kein erhöhter

  • FG Düsseldorf, 26.10.2007 - 18 K 621/04

    Möglichkeit der steuerneutralen Übertragung eines Wirtschaftsgutes aus dem

  • BFH, 16.12.2008 - I R 96/05

    Nachversteuerung ausländischer Betriebsstättenverluste

  • FG Niedersachsen, 06.03.2012 - 13 K 251/10

    Aufdeckung von stillen Reserven bei Übertragung eines Wirtschaftsgutes aus dem

  • FG Münster, 05.11.2008 - 8 V 2419/08

    "Veräußerung" einer wesentlichen Beteiligung im Privatvermögen

  • FG Baden-Württemberg, 02.05.2011 - 10 K 1483/09

    Kein Übergang der Wertaufholungsverpflichtung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG

  • FG Düsseldorf, 16.08.2007 - 15 K 6196/04

    Steuerverstrickung einbringungsgeborener Anteile; Zurückbehaltung von

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