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   BFH, 24.05.1988 - V B 36/88   

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https://dejure.org/1988,12420
BFH, 24.05.1988 - V B 36/88 (https://dejure.org/1988,12420)
BFH, Entscheidung vom 24.05.1988 - V B 36/88 (https://dejure.org/1988,12420)
BFH, Entscheidung vom 24. Mai 1988 - V B 36/88 (https://dejure.org/1988,12420)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Beschwerdeschrift bei der Nichtzulassungsbeschwerde gegen Umsatzsteuerbescheid

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 31.07.1987 - V B 36/87

    Bedeutung der Rechtsfrage der Bindung der Finanzgerichte an Übergangsregelungen

    Auszug aus BFH, 24.05.1988 - V B 36/88
    Wie der Senat ständig entschieden hat (vgl. Beschluß vom 31. Juli 1987 V B 36/87, BFH/NV 1988, 172, m.w.N.), erfordert dies substantiierte und konkrete Angaben darüber, aus welchen Gründen die erstrebte Revisionsentscheidung der Rechtsklarheit, Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsentwicklung dienen kann.
  • BFH, 29.07.1976 - V B 10/76

    Zulassung der Revision - Beschwerde - Abweichung von Entscheidung -

    Auszug aus BFH, 24.05.1988 - V B 36/88
    Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Beschwerdeführer seinen formellen Obliegenheiten aus § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO nachgekommen ist, indem er die grundsätzliche Bedeutung dargelegt hat (vgl.BFH-Beschluß vom 29. Juli 1976 V B 10/76, unter 2., BFHE 119, 380, BStBl II 1976, 684).
  • BFH, 24.04.1986 - V R 138/78

    Vorsteuerabzug, wenn in der Rechnung die Angaben über die Menge und

    Auszug aus BFH, 24.05.1988 - V B 36/88
    Es sei vielmehr ausreichend, wenn - wie im Entscheidungsfall - durch Angaben tatsächlicher Art zum Ausdruck gekommen sei, daß die gesondert ausgewiesene Steuer auf sonstigen Leistungen des Rechnungsausstellers an den Kl. als Leistungsempfänger beruhe (Hinweis auf das Urteil des BFH vom 24. April 1986 V R 138/78, BFHE 146, 489, BStBl II 1986, 581).
  • BFH, 24.09.1987 - V R 50/85

    Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den

    Auszug aus BFH, 24.05.1988 - V B 36/88
    Der Senat braucht nicht zu prüfen, ob das angefochtene Urteil Divergenzen zu den BFH-Urteilen vom 24. September 1987 V R 50/85 (BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688) und V R 125/86 (BFHE 153, 77, BStBl II 1988, 694) aufweist, in denen der Senat sich mit dem Vorsteuerabzug in solchen Fällen befaßt hat, in denen eine Arbeitnehmerüberlassung in Betracht kommt.
  • BFH, 24.09.1987 - V R 125/86

    Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den

    Auszug aus BFH, 24.05.1988 - V B 36/88
    Der Senat braucht nicht zu prüfen, ob das angefochtene Urteil Divergenzen zu den BFH-Urteilen vom 24. September 1987 V R 50/85 (BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688) und V R 125/86 (BFHE 153, 77, BStBl II 1988, 694) aufweist, in denen der Senat sich mit dem Vorsteuerabzug in solchen Fällen befaßt hat, in denen eine Arbeitnehmerüberlassung in Betracht kommt.
  • BFH, 21.11.1989 - VII S 10/89

    Erforderlichkeit der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage für

    Dabei muß die Bedeutung der angestrebten Entscheidung des BFH über den Einzelfall hinaus konkret aufgezeigt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, und vom 24. Mai 1988 V B 36/88, BFH/NV 1989, 312).

    Wohl aber sind grundsätzlich Ausführungen darüber erforderlich, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die Rechtsfragen umstritten sind (vgl. BFH/NV 1989, 312, und BFH-Beschluß vom 14. Dezember 1987 V B 77/87, BFH/NV 1989, 27).

  • BFH, 15.12.1995 - VIII B 47/95

    Voraussetzungen für die Annahme einer Divergenz

    Ausnahmsweise wird nach ständiger Rechtsprechung die Revision aufgrund vorhandener Divergenz bei einer erst nach Einlegung einer auf grundsätzliche Bedeutung gestützten Nichtzulassungsbeschwerde ergangenen BFH-Entscheidung, mit welcher das angefochtene FG-Urteil nicht in Einklang steht, zugelassen, ohne daß Divergenz formgerecht geltend gemacht werden muß (vgl. BFH-Beschluß vom 24. Mai 1988 V B 36/88, BFH/NV 1989, 312, 313 m. w. N.).

    Die Beschwerde ist nicht konkret darauf eingegangen, inwieweit die Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist und ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sie von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (BFH-Beschlüsse vom 19. März 1991 II B 122/90, BFH/NV 1992, 602, m. w. N.; in BFH/NV 1989, 312).

  • BFH, 13.07.1998 - X B 36/98

    Frsitsetzung für Einspruchsführer - Ermessensentscheidung - Zurückweisung

    Das FG weicht auch nicht von der --nachträglich erlassenen-- BFH-Entscheidung ab, so daß ausnahmsweise die Revision auch ohne Bezeichnung der Divergenzentscheidung zuzulassen wäre (vgl. BFH-Beschluß vom 24. Mai 1988 V B 36/88, BFH/NV 1989, 312, Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 115 Rdnr. 69, mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
  • BFH, 22.03.1996 - III B 145/95
    Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Beschwerdeführer seinen formellen Obliegenheiten aus § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO nachgekommen ist, indem er die grundsätzliche Bedeutung dargelegt hat (vgl. BFH-Beschluß vom 24. Mai 1988 V B 36/88, BFH/NV 1989, 312, m. w. N.).
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