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   BFH, 24.05.2006 - I R 49/05   

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https://dejure.org/2006,17124
BFH, 24.05.2006 - I R 49/05 (https://dejure.org/2006,17124)
BFH, Entscheidung vom 24.05.2006 - I R 49/05 (https://dejure.org/2006,17124)
BFH, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - I R 49/05 (https://dejure.org/2006,17124)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2
    Angemessenheit; Gesellschaftergeschäftsführer; Verdeckte Gewinnausschüttung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • FG München, 27.04.2005 - 7 K 130/02

    Verdeckte Gewinnausschüttung in Form der verhinderten Vermögensvermehrung bei

    Auszug aus BFH, 24.05.2006 - I R 49/05
    Das Finanzgericht (FG) München hat die Klage durch Urteil vom 27. April 2005 7 K 130/02 abgewiesen und die Revision gegen sein Urteil zugelassen.

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1299 abgedruckt.

  • BFH, 19.10.2000 - VI R 73/00

    Mindestanforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 24.05.2006 - I R 49/05
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur dann, wenn der Revisionskläger sich schon in der Klageschrift umfassend und abschließend mit denjenigen Argumenten auseinander gesetzt hat, auf die das FG in der Folge seine Entscheidung gestützt hat (BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2000 VI R 73/00, BFH/NV 2001, 333; Ruban in Gräber, a.a.O., m.w.N.).
  • BFH, 27.11.2003 - VII R 49/03

    Revisionsbegründung; Rüge mangelnder Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 24.05.2006 - I R 49/05
    Dem genügt eine Bezugnahme auf das erstinstanzliche Vorbringen des Revisionsklägers regelmäßig nicht (BFH-Urteil vom 20. April 1999 VIII R 81/94, BFH/NV 1999, 1457; BFH-Beschluss vom 27. November 2003 VII R 49/03, BFH/NV 2004, 521; Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 120 Rz. 61, m.w.N.).
  • BFH, 16.03.2000 - III R 21/99

    Investitionszulage bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 24.05.2006 - I R 49/05
    Es muss erkennbar sein, dass der Revisionskläger die Begründung jenes Urteils und sein eigenes bisheriges Vorbringen überprüft hat; zu diesem Zweck muss dargetan werden, welche Ausführungen der Vorinstanz aus welchen Gründen unrichtig sein sollen (BFH-Urteil vom 16. März 2000 III R 21/99, BFHE 192, 169, BStBl II 2000, 700, m.w.N.).
  • BFH, 20.04.1999 - VIII R 81/94

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BFH, 24.05.2006 - I R 49/05
    Dem genügt eine Bezugnahme auf das erstinstanzliche Vorbringen des Revisionsklägers regelmäßig nicht (BFH-Urteil vom 20. April 1999 VIII R 81/94, BFH/NV 1999, 1457; BFH-Beschluss vom 27. November 2003 VII R 49/03, BFH/NV 2004, 521; Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 120 Rz. 61, m.w.N.).
  • BFH, 16.10.1984 - IX R 177/83

    Revisionsbegründung - Anforderungen - Prozeßbevollmächtiger - Bezugnahme auf

    Auszug aus BFH, 24.05.2006 - I R 49/05
    Die Bezugnahme auf Ausführungen eines Dritten genügt nämlich jedenfalls dann nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine Revisionsbegründung, wenn es sich bei dem Dritten nicht um eine vor dem BFH postulationsfähige Person handelt (BFH-Beschluss vom 16. Oktober 1984 IX R 177/83, BFHE 143, 196, BStBl II 1985, 470; Ruban in Gräber, a.a.O., § 120 Rz. 64, m.w.N.).
  • BFH, 19.04.2023 - VI R 15/22

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Eine Bezugnahme ist aber nur ausnahmsweise ausreichend, wenn der Revisionskläger sich schon in der Klageschrift umfassend und abschließend mit denjenigen Argumenten auseinandergesetzt hat, auf die das FG in der Folge seine Entscheidung gestützt hat (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 24.05.2006 - I R 49/05, juris, m.w.N., und Senatsbeschluss vom 19.10.2000 - VI R 73/00, BFH/NV 2001, 333, jeweils m.w.N.).
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