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   BFH, 24.05.2007 - XI B 171/06   

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https://dejure.org/2007,15128
BFH, 24.05.2007 - XI B 171/06 (https://dejure.org/2007,15128)
BFH, Entscheidung vom 24.05.2007 - XI B 171/06 (https://dejure.org/2007,15128)
BFH, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - XI B 171/06 (https://dejure.org/2007,15128)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Verfahrensmangel; unterlassene Beweiserhebung

  • datenbank.nwb.de

    Antrag auf Durchführung einer Wissensprüfung; schlüssige Darlegung des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.03.2006 - X B 102/05

    NZB: kumulative Urteilsbegründung; Divergenz

    Auszug aus BFH, 24.05.2007 - XI B 171/06
    Zur schlüssigen Darlegung einer Divergenzrüge gehört u.a. eine hinreichend genaue Bezeichnung der (mutmaßlichen) Divergenzentscheidung sowie die Gegenüberstellung tragender abstrakter Rechtssätze aus dieser Entscheidung einerseits und aus dem angefochtenen Urteil des FG andererseits, um eine Abweichung erkennbar zu machen (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. März 2006 X B 102/05, BFH/NV 2006, 1134; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 41 f.).
  • BFH, 31.08.2005 - XI R 62/04

    Katalogberuf - beratender Betriebswirt

    Auszug aus BFH, 24.05.2007 - XI B 171/06
    Denn im Hinblick darauf, dass ein Misserfolg bei der Wissensprüfung weit reichende Folgen über den Prozessverlust hinaus haben kann, ist das FG nicht verpflichtet, diesen Beweis ohne entsprechenden Antrag des Klägers zu erheben (BFH-Urteile vom 26. Juni 2002 IV R 56/00, BFHE 199, 367, BStBl II 2002, 768; vom 31. August 2005 XI R 62/04, BFH/NV 2006, 505, m.w.N.).
  • BFH, 19.01.2005 - VII B 61/04

    Steuerberaterprüfung: Schreibzeitverlängerung

    Auszug aus BFH, 24.05.2007 - XI B 171/06
    a) Zur schlüssigen Darlegung des Verfahrensmangels eines vom FG übergangenen Beweisantrags gehört nach ständiger Rechtsprechung u.a. auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt worden ist oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 19. Januar 2005 VII B 61/04, BFH/NV 2005, 921, m.w.N.).
  • BFH, 26.06.2002 - IV R 56/00

    Unternehmensberater als Freiberufler

    Auszug aus BFH, 24.05.2007 - XI B 171/06
    Denn im Hinblick darauf, dass ein Misserfolg bei der Wissensprüfung weit reichende Folgen über den Prozessverlust hinaus haben kann, ist das FG nicht verpflichtet, diesen Beweis ohne entsprechenden Antrag des Klägers zu erheben (BFH-Urteile vom 26. Juni 2002 IV R 56/00, BFHE 199, 367, BStBl II 2002, 768; vom 31. August 2005 XI R 62/04, BFH/NV 2006, 505, m.w.N.).
  • BFH, 19.01.2006 - VIII B 84/05

    NZB: Sachaufklärungspflicht - unterlassene Beweiserhebung

    Auszug aus BFH, 24.05.2007 - XI B 171/06
    b) Soweit der Kläger als Verfahrensmangel geltend macht, das FG habe auch ohne entsprechende Beweisanträge den Sachverhalt von Amts wegen weiter aufklären müssen, fehlt es an der Darlegung, dass sich dies dem FG auf der Grundlage seiner materiell-rechtlichen Auffassung hätte aufdrängen müssen und welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 19. Januar 2006 VIII B 84/05, BFH/NV 2006, 803, m.w.N.).
  • BFH, 14.09.2005 - II B 135/04

    Schenkungsteuer: gemischte Schenkung

    Auszug aus BFH, 24.05.2007 - XI B 171/06
    Fehler in der Tatsachen- und Beweiswürdigung sind keine Verfahrensfehler, sondern materiell-rechtliche Fehler, die nicht zur Zulassung der Revision führen können (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 14. September 2005 II B 135/04, BFH/NV 2006, 306, m.w.N.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 76, 81 ff., m.w.N.).
  • BFH, 23.08.2007 - X B 183/07

    NZB: Hinweispflicht

    Zur schlüssigen Darlegung des Verfahrensmangels eines vom FG übergangenen Beweisantrags (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) gehört nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt worden ist oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (zuletzt BFH-Beschluss vom 24. Mai 2007 XI B 171/06, BFH/NV 2007, 1531, m.w.N.).
  • BFH, 07.10.2008 - VIII B 219/07

    Verfahrensmängel - Nichterhebung von Beweisen - Verletzung der

    Vor diesem Hintergrund muss der auch in der mündlichen Verhandlung fachkundig vertretene Kläger vortragen, warum er nicht von sich aus die Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Beurteilung seiner praktischen Tätigkeit beantragt hat oder weshalb ihm das nicht möglich gewesen sein soll (vgl. auch BFH-Beschluss vom 24. Mai 2007 XI B 171/06, BFH/NV 2007, 1531).
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