Rechtsprechung
   BFH, 24.06.1954 - IV 296/53 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,782
BFH, 24.06.1954 - IV 296/53 U (https://dejure.org/1954,782)
BFH, Entscheidung vom 24.06.1954 - IV 296/53 U (https://dejure.org/1954,782)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 1954 - IV 296/53 U (https://dejure.org/1954,782)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,782) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Buchführung als Voraussetzung für die Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns bei freien Berufen - Ausweisung von Forderungen und Schulden aus freiberuflicher Tätigkeit bei Gebrauchmachung der Vergünstigung des nicht entnommenden Gewinns - Keine ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 59, 187
  • BStBl III 1954, 282
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 10.12.1953 - IV 182/53 U

    Ordnungsmäßigkeit der Buchführung eines Arztes

    Auszug aus BFH, 24.06.1954 - IV 296/53 U
    Der Senat hat in der Entscheidung IV 182/53 U vom 10. Dezember 1953 (Bundessteuerblatt - BStBl. - III 1954 S. 82) die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung für die Frage des nicht entnommenen Gewinns eines Arztes verneint, wenn der Arzt kein der kaufmännischen Buchführung entsprechendes betriebliches Kassenbuch führt, welches die laufenden Kasseneingänge und -ausgänge mit ausreichender Bezeichnung des betrieblichen Vorfalls derart ausweist, daß es jederzeit möglich ist, den Soll-Bestand nach dem Kassenbuch mit dem inventurmäßigen Ist-Bestand der Kasse auf die Richtigkeit nachzuprüfen.
  • BFH, 01.10.1969 - I R 73/66

    Kasseneinnahme - Kassenausgabe - Geschäftskasse - Kassenbestandsaufnahmen -

    In Übereinstimmung mit den vorstehenden Grundsätzen verlangt die Rechtsprechung des BFH für eine ordnungsmäßige Kassenführung, daß die Kasseneingänge und -ausgänge -- soweit zumutbar, mit ausreichender Bezeichnung des Geschäftsvorfalls (BFH-Urteil IV 472/60 vom 12. Mai 1966, BFH 86, 118, BStBl III 1966, 371) -- in einem Kassenbuch derart aufgezeichnet werden, daß es jederzeit möglich ist, denn Sollbestand nach dem Kassenbuch mit dem Ist-Bestand der Geschäftskasse auf die Richtigkeit nachzuprüfen (vgl. z. B. BFH-Urteile IV 296/53 U vom 24. Juni 1954, BFH 59, 187, BStBl III 1954, 282; IV 68/53 U vom 10. Juni 1954, BFH 59, 227, BStBl III 1954, 298, und IV 472/60, a. a. O.).
  • BFH, 13.12.1963 - VI 29/62 U

    Ordnungsgemäße Buchführung bei Ehegatten-Betriebsgemeinschaften

    Will ein freiberuflich tätiger Steuerpflichtiger die Steuervergünstigung des § 10a EStG in Anspruch nehmen, so muß er seine Buchführung so einrichten, daß sie den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen kaufmännischen Buchführung entspricht und eine einwandfreie Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG ermöglicht (Urteil des Bundesfinanzhofs IV 296/53 U vom 24. Juni 1954, BStBl 1954 III S. 282, Slg. Bd. 59 S. 187; Urteil des Senats VI 241/62 U vom 14. Juni 1963, Slg. Bd. 77 S. 172).
  • BFH, 14.06.1963 - VI 241/62 U

    Ordnungsmäßigkeit der Buchführung eines Arztes bei Sammlung von

    Bereits im Urteil des Bundesfinanzhofs IV 296/53 U vom 24. Juni 1954 (BStBl 1954 III S. 282, Slg. Bd. 59 S. 187) wurde entschieden, daß bei einem Arzt, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt, die Buchführung nicht ordnungsmäßig ist, wenn die am Jahresende ausstehenden Honorarforderungen in ihr nicht ausgewiesen sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht