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   BFH, 24.06.2009 - VIII R 13/07   

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https://dejure.org/2009,942
BFH, 24.06.2009 - VIII R 13/07 (https://dejure.org/2009,942)
BFH, Entscheidung vom 24.06.2009 - VIII R 13/07 (https://dejure.org/2009,942)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - VIII R 13/07 (https://dejure.org/2009,942)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG § 4 Abs. 3, § 7, § 15 Abs. 3 Nr. 1, § 16 Abs. 1 Nr. 2; UmwStG § 24; BGB § 718 Abs. 1, § 722

  • openjur.de

    AfA-Berechtigung bei der Aufnahme eines Gesellschafters in eine freiberufliche Einzelpraxis gegen Zuzahlung in das Privatvermögen; Gewinnermittlung durch Überschussrechnung; steuerliche Ergänzungsrechnung; Anwendung von § 24 UmwStG

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons
  • Betriebs-Berater

    Zuzahlungen in das Privatvermögen

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 3; ; BGB § 718 Abs. 1; ; UmwStG § 24

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Steuerrecht: AfA-Berechtigung bei der Aufnahme eines Gesellschafters in eine freiberufliche Einzelpraxis gegen Zuzahlung in das Privatvermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 3; BGB § 718 Abs. 1; UmwStG § 24
    Berücksichtigung der Anschaffungskosten eines Gesellschafters für den Erwerb der mitunternehmerischen Beteiligung bei der Gewinnermittlung; Entgeltlicher Erwerb einer mitunternehmerischen Beteiligung bei der Einbringung eines freiberuflichen Betriebs in eine neu ...

  • datenbank.nwb.de

    AfA-Berechtigung bei der Aufnahme eines Gesellschafters in eine freiberufliche Einzelpraxis gegen Zuzahlung in das Privatvermögen; Gewinnermittlung durch Überschussrechnung; Anwendung von § 24 UmwStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Aufnahme eines Gesellschafters in eine freiberufliche Einzelpraxis gegen Zuzahlung in das Privatvermögen des Altgesellschafters

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuergestaltung - Eintritt in eine Berufsausübungsgemeinschaft: Wer zahlt, schreibt ab

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschreibung für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigung der Anschaffungskosten eines Gesellschafters für den Erwerb der mitunternehmerischen Beteiligung bei der Gewinnermittlung; Entgeltlicher Erwerb einer mitunternehmerischen Beteiligung bei der Einbringung eines freiberuflichen Betriebs in eine neu ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    AfA-Berechtigung bei Gesellschafteraufnahme in Einzelpraxis

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Abschreibung auf den Erwerb einer mitunternehmerischen Beteiligung

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Aufnahme eines Gesellschafters in eine freiberufliche Einzelpraxis gegen Zuzahlung in das Privatvermögen des Altgesellschafters

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    AfA-Berechtigung bei neu eintretenden Mitunternehmern sorgt oft für Streit

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UmwStG 1995 § 24, BGB § 722, EStG § 6
    Aktivierung; Einbringung; Personengesellschaft; Zuzahlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 402
  • NJW-RR 2010, 177
  • BB 2009, 2139
  • DB 2009, 2071
  • BStBl II 2009, 993
  • NZG 2009, 1318
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 18.02.1993 - IV R 40/92

    Aktivierung von Aufwendungen für den Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einem

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - VIII R 13/07
    a) Hat ein Gesellschafter einer Personengesellschaft seinen Mitunternehmeranteil entgeltlich erworben, so sind die Anschaffungskosten in einer Ergänzungsbilanz zu erfassen und fortzuschreiben, soweit die Aufwendungen den Betrag des übergehenden Kapitalkontos in der Steuerbilanz der Personengesellschaft übersteigen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 30. März 1993 VIII R 63/91, BFHE 171, 213, BStBl II 1993, 706; vom 18. Februar 1993 IV R 40/92, BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224; BFH-Beschluss vom 21. März 1995 IV B 95/94, BFH/NV 1996, 211).

    Das hat zur Folge, dass die Aufwendungen des Erwerbers, soweit sie als Anschaffungskosten für die Anteile an den Wirtschaftsgütern des (bilanzierten und des nicht bilanzierten) Gesellschaftsvermögens anzusehen sind, in einer steuerlichen Ergänzungsbilanz zu aktivieren sind, soweit sie den Betrag der auf den Erwerber übergehenden Buchwerte übersteigen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224).

  • BFH, 26.01.1994 - III R 39/91

    Soll ein Betrieb zum Teilwert in eine Personengesellschaft eingebracht werden,

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - VIII R 13/07
    Zum eingebrachten Vermögen gehören auch Wirtschaftsgüter, die zwar nicht Gesamthandseigentum geworden sind, aber der Gesellschaft als Sonderbetriebsvermögen I zur Nutzung zur Verfügung stehen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Januar 1994 III R 39/91, BFHE 173, 338, BStBl II 1994, 458).

    Die GbR musste das Wahlrecht schließlich auch einheitlich ausüben (vgl. BFH-Urteil in BFHE 173, 338, BStBl II 1994, 458).

  • BFH, 29.10.1991 - VIII R 148/85

    Aktivierung familiär veranlaßter Abfindungszahlungen in den Ergänzungsbilanzen

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - VIII R 13/07
    Die steuerliche Ergänzungsrechnung bewirkt eine vorübergehende Modifikation der steuerlichen --nicht der handelsrechtlichen-- Gewinnverteilung im Interesse einer leistungsgerechten Besteuerung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Oktober 1991 VIII R 148/85, BFHE 167, 309, BStBl II 1992, 647).
  • BFH, 21.03.1995 - IV B 95/94

    Aufstellung von Ergänzungsbilanzen - Gewinnermittlung der Mitunternehmerschaft

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - VIII R 13/07
    a) Hat ein Gesellschafter einer Personengesellschaft seinen Mitunternehmeranteil entgeltlich erworben, so sind die Anschaffungskosten in einer Ergänzungsbilanz zu erfassen und fortzuschreiben, soweit die Aufwendungen den Betrag des übergehenden Kapitalkontos in der Steuerbilanz der Personengesellschaft übersteigen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 30. März 1993 VIII R 63/91, BFHE 171, 213, BStBl II 1993, 706; vom 18. Februar 1993 IV R 40/92, BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224; BFH-Beschluss vom 21. März 1995 IV B 95/94, BFH/NV 1996, 211).
  • BFH, 30.03.1993 - VIII R 63/91

    Ergänzungsbilanz eines Gesellschafters gehört zum Kapitalkonto i. S. des § 15a

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - VIII R 13/07
    a) Hat ein Gesellschafter einer Personengesellschaft seinen Mitunternehmeranteil entgeltlich erworben, so sind die Anschaffungskosten in einer Ergänzungsbilanz zu erfassen und fortzuschreiben, soweit die Aufwendungen den Betrag des übergehenden Kapitalkontos in der Steuerbilanz der Personengesellschaft übersteigen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 30. März 1993 VIII R 63/91, BFHE 171, 213, BStBl II 1993, 706; vom 18. Februar 1993 IV R 40/92, BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224; BFH-Beschluss vom 21. März 1995 IV B 95/94, BFH/NV 1996, 211).
  • BFH, 25.04.1985 - IV R 83/83

    Anschaffungskosten - Herstellungskosten - Übertragung einer Rücklage -

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - VIII R 13/07
    dd) Beim entgeltlichen Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft handelt es sich im Regelfall, also beim Erwerb von einem ausscheidenden Gesellschafter, einkommensteuerrechtlich um die entgeltliche Anschaffung von Anteilen an den einzelnen zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 25. April 1985 IV R 83/83, BFHE 144, 25, BStBl II 1986, 350; vom 7. November 1985 IV R 7/83, BFHE 145, 194, BStBl II 1986, 176; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, 19, BStBl II 1991, 691, 700).
  • BFH, 08.12.1994 - IV R 82/92

    Mitunternehmeranteil

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - VIII R 13/07
    Soweit der künftige Mitgesellschafter für die Einbringung ein Entgelt an den Einbringenden zahlt, stellt sich der Vorgang im Verhältnis der Gesellschafter zueinander als Veräußerung dar (vgl. BFH-Urteile vom 23. Juni 1981 VIII R 138/80, BFHE 135, 551, BStBl II 1982, 622, und vom 8. Dezember 1994 IV R 82/92, BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599).
  • BFH, 21.09.2000 - IV R 54/99

    Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - VIII R 13/07
    Für die Anwendung des § 24 UmwStG ist ferner nicht erforderlich, dass die Gegenleistung für die Sacheinlage ausschließlich in der Gewährung von Gesellschaftsrechten besteht, sondern es reicht aus, dass überhaupt ein Mitunternehmeranteil eingeräumt wird (vgl. BFH-Urteil vom 21. September 2000 IV R 54/99, BFHE 193, 301, BStBl II 2001, 178).
  • BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98

    Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - VIII R 13/07
    ee) Mit diesem Verständnis des Vorgangs befindet sich der Senat im Einklang mit dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98 (BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123).
  • BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89

    1. Zur Mitunternehmerstellung von Personengesellschaften - 2. Keine Anwendung des

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - VIII R 13/07
    dd) Beim entgeltlichen Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft handelt es sich im Regelfall, also beim Erwerb von einem ausscheidenden Gesellschafter, einkommensteuerrechtlich um die entgeltliche Anschaffung von Anteilen an den einzelnen zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 25. April 1985 IV R 83/83, BFHE 144, 25, BStBl II 1986, 350; vom 7. November 1985 IV R 7/83, BFHE 145, 194, BStBl II 1986, 176; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, 19, BStBl II 1991, 691, 700).
  • BFH, 23.06.1981 - VIII R 138/80

    Zur Besteuerung der Einbringung eines Einzelunternehmensin eine OHG

  • BFH, 07.11.1985 - IV R 7/83

    Zur Unterscheidung zwischen (selbständigen) immateriellen Einzelwirtschaftsgütern

  • FG Niedersachsen, 14.03.2007 - 2 K 574/03

    Gesonderte Feststellung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit; Behandlung

  • BFH, 06.08.2019 - VIII R 12/16

    Auflösung einer positiven Ergänzungsrechnung anlässlich der Veräußerung eines

    In den positiven Ergänzungsrechnungen, die anlässlich der Abfindung der Erbin des X für M und S im Jahr 2004 gebildet wurden, wurden dementsprechend die von M und S getragenen Abfindungszahlungen anknüpfend an den Anteilserwerb einvernehmlich als Anschaffungskosten für den im Gesamthandsvermögen befindlichen Praxiswert der Klägerin zu 1 behandelt (vgl. zur Bildung einer Ergänzungsrechnung beim Erwerber eines Mitunternehmeranteils BFH-Urteile vom 06.07.1995 - IV R 30/93, BFHE 178, 176, BStBl II 1995, 831, unter 1.; vom 24.06.2009 - VIII R 13/07, BFHE 225, 402, BStBl II 2009, 993, unter II.2.; vom 20.11.2014 - IV R 1/11, BFHE 248, 28, BStBl II 2017, 34, Rz 14, und vom 09.05.2017 - VIII R 1/14, BFH/NV 2017, 1418, Rz 62).

    Die hierdurch verwirklichte Veräußerung eines Teilanteils führt in Höhe der Differenz zwischen der Zuzahlung der A sowie des Kaufpreises des F einerseits und den --ebenfalls im Wege der Durchschnittsbewertung zu bestimmenden-- anteiligen Buchwerten des von M für fremde Rechnung eingebrachten Betriebsvermögens (hier: ein Viertel seines Anteils) andererseits zu einem Veräußerungsgewinn (BFH-Urteile in BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599; in BFHE 225, 402, BStBl II 2009, 993, sowie Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18.10.1999 - GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123; vom 18.09.2013 - X R 42/10, BFHE 242, 489, BStBl II 2016, 639, Rz 50; vgl. zu einer alternativen Berechnungsweise auch das BFH-Urteil in BFHE 242, 489, BStBl II 2016, 639, Rz 50).

  • BFH, 29.10.2019 - IX R 38/17

    Bewertung der Angemessenheit des Kaufpreises von Mietwohngrundstücken im

    aaa) Die höchstrichterliche Rechtsprechung wendet die aufgezeigten Grundsätze auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG an; in diesen Fällen sind die Anschaffungskosten des Gesellschafters für den Erwerb seiner mitunternehmerischen Beteiligung in einer steuerlichen Ergänzungsrechnung nach Maßgabe der Grundsätze über die Aufstellung von Ergänzungsbilanzen zu erfassen, soweit sie in der betrieblichen Einnahmen-Überschussrechnung der Gesamthand nicht berücksichtigt werden können (BFH-Urteil vom 24.06.2009 - VIII R 13/07, BFHE 225, 402, BStBl II 2009, 993, m.w.N.; Desens/Blischke, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 15 Rz F 36; s.a. H 4.5 (1) des Amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs 2016, Stichwort "Ergänzungsrechnung").

    Doch auch insoweit besteht --im Interesse einer zutreffenden, einzelfallbezogenen Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip-- die Notwendigkeit, eine vorübergehende Modifikation der steuerlichen Gewinnverteilung hinsichtlich derjenigen Werte, die allein dem neuen Gesellschafter zuzuordnen sind, vorzunehmen (vgl. BFH-Urteile vom 29.10.1991 - VIII R 148/85, BFHE 167, 309, BStBl II 1992, 647, und in BFHE 225, 402, BStBl II 2009, 993; FG Rheinland-Pfalz in EFG 2019, 358).

  • BFH, 18.09.2013 - X R 42/10

    Einbringung eines Betriebs in eine Personengesellschaft gegen ein sog.

    Es ist nicht erforderlich, dass die Gegenleistung ausschließlich in der Gewährung von Gesellschaftsrechten besteht (allgemeine Meinung; vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 VIII R 13/07, BFHE 225, 402, BStBl II 2009, 993, unter II.3.a aa; BMF-Schreiben vom 25. März 1998, BStBl I 1998, 268, Tz. 24.08; ebenso BMF-Schreiben in BStBl I 2011, 1314, Tz. 24.07).

    In derartigen Fällen ist anerkannt, dass der Veräußerungsvorgang getrennt von der Einbringung zu beurteilen ist und in Höhe der Differenz zwischen der Zuzahlung und den anteiligen Buchwerten der Wirtschaftsgüter des eingebrachten Betriebsvermögens zu einer Gewinnrealisierung führt (BFH-Urteile vom 8. Dezember 1994 IV R 82/92, BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599; in BFHE 225, 402, BStBl II 2009, 993, sowie Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123).

  • BFH, 19.01.2011 - X B 43/10

    Grundsätzliche Bedeutung; Gesamtplan-Rechtsprechung

    Zudem habe der BFH in seinem Urteil vom 24. Juni 2009 VIII R 13/07 (BFHE 225, 402, BStBl II 2009, 993) die Begründung einer Beteiligung unter Zuzahlung in das Privatvermögen des bisherigen Betriebsinhabers wirtschaftlich als Anschaffung eines Mitunternehmeranteils betrachtet.

    b) Das BFH-Urteil in BFHE 225, 402, BStBl II 2009, 993 befasst sich mit der Behandlung eines im Rahmen einer Neugründung einer Personengesellschaft gegen Zuzahlung an den bisherigen Einzelunternehmer neu entstandenen Mitunternehmeranteils bei dem neu eingetretenen Sozius.

  • BFH, 29.10.2019 - IX R 39/17

    Bewertung der Angemessenheit des Kaufpreises von Mietwohngrundstücken im

    aaa) Die höchstrichterliche Rechtsprechung wendet die aufgezeigten Grundsätze auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG an; in diesen Fällen sind die Anschaffungskosten des Gesellschafters für den Erwerb seiner mitunternehmerischen Beteiligung in einer steuerlichen Ergänzungsrechnung nach Maßgabe der Grundsätze über die Aufstellung von Ergänzungsbilanzen zu erfassen, soweit sie in der betrieblichen Einnahmen-Überschussrechnung der Gesamthand nicht berücksichtigt werden können (BFH-Urteil vom 24.06.2009 - VIII R 13/07, BFHE 225, 402, BStBl II 2009, 993, m.w.N.; Desens/Blischke, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 15 Rz F 36; s.a. H 4.5 (1) des Amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs 2016, Stichwort "Ergänzungsrechnung").

    Doch auch insoweit besteht --im Interesse einer zutreffenden, einzelfallbezogenen Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip-- die Notwendigkeit, eine vorübergehende Modifikation der steuerlichen Gewinnverteilung hinsichtlich derjenigen Werte, die allein dem neuen Gesellschafter zuzuordnen sind, vorzunehmen (vgl. BFH-Urteile vom 29.10.1991 - VIII R 148/85, BFHE 167, 309, BStBl II 1992, 647, und in BFHE 225, 402, BStBl II 2009, 993; FG Rheinland-Pfalz in EFG 2019, 358).

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2018 - 3 K 1280/18

    AfA: Ergänzungsrechnung beim Eintritt in eine vermögensverwaltende Gesellschaft

    Die Anschaffungskosten für einen entgeltlich erworbenen Mitunternehmeranteil sind dann in einer steuerlichen Ergänzungsrechnung zu erfassen, soweit sie in der Einnahmen-Überschussrechnung der Gesamthand nicht berücksichtigt werden können (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 VIII R 13/07, BFHE 225, 402, BStBl II 2009, 993).
  • BFH, 23.03.2023 - IV R 27/19

    Keine Auflösung der für die Altgesellschafter anlässlich des Eintritts eines

    Für die M-GmbH als neu beitretende Gesellschafterin, die ihren Mitunternehmeranteil (insgesamt) entgeltlich erworben hat (Anschaffungsvorgang), waren ihre aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten in einer positiven Ergänzungsbilanz auszuweisen, soweit ihre Aufwendungen den Betrag ihres Kapitalkontos (Festkapitalkonto und anteiliger Wert am gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto) überstiegen haben (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 24.06.2009 - VIII R 13/07, BFHE 225, 402, BStBl II 2009, 993, unter II.2.a).
  • FG Köln, 16.06.2011 - 10 K 3761/08

    Golfclubbeitrag auch nicht teilweise steuerlich absetzbar

    Dies setzt allerdings voraus, dass die Zuzahlung des eintretenden Mitunternehmers in das Betriebsvermögen der Gesellschaft und nicht in das Privatvermögen des veräußernden Gesellschafters erfolgt (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, vgl. nur BFH, Urteil vom 24.6.2009 VIII R 13/07, BFH/NV 2009, 1879).
  • FG Düsseldorf, 24.11.2010 - 15 K 931/09

    Einbringung eines Einzelunternehmens in KG; Buchwertfortführung gem. § 24 UmwStG

    Die Urteile des BFH vom 26. Januar 1994 III R 39/91 (BFHE 1994, 458, BStBl II 1994, 458) und vom 24. Juni 2009 VIII R 13/07 (BFHE 225, 402, BStBl II 2009, 993) stehen der o.a. Rechtsprechung zur Zuzahlung ins Privatvermögen nicht entgegen.
  • FG Münster, 25.10.2012 - 3 K 4089/10

    Umfang der Steuerfreiheit einer Betriebsabspaltung

    Außerdem halte der BFH es ausweislich seiner Entscheidung vom 24.06.2009 (VIII R 13/07, BStBl. II 2009, 993) für die Anwendung des § 24 UmwStG nicht für erforderlich, dass die Gegenleistung für die Sacheinlage ausschließlich in der Gewährung von Gesellschaftsrechten bestehe; es reiche aus, dass überhaupt ein Mitunternehmeranteil eingeräumt werde.

    Soweit sie auf die Entscheidung des BFH vom 24.06.2009 (a. a. O.) Bezug nimmt, befasst sich diese mit der Frage, inwieweit aus Sicht des Erwerbers einer mitunternehmerischen Beteiligung bei Zuzahlung in das Privatvermögen des den Betrieb Einbringenden ein entgeltlicher Erwerb und damit Anschaffungskosten bzw. Abschreibungsvolumen vorliegen.

  • FG Düsseldorf, 22.10.2013 - 13 K 2696/11

    Entgeltlicher Hinzuerwerb eines Bruchteils eines Mitunternehmeranteils -

  • FG Niedersachsen, 22.05.2013 - 4 K 185/12

    Korrektur überhöhter AfA durch Kürzung der AfA für die Folgejahre bei gleichem

  • FG Köln, 17.03.2010 - 12 K 4494/07

    Zulässige Buchwertfortführung bei Einbringung einer Einzelpraxis in eine GbR aus

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