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   BFH, 24.06.2009 - X R 57/06   

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https://dejure.org/2009,415
BFH, 24.06.2009 - X R 57/06 (https://dejure.org/2009,415)
BFH, Entscheidung vom 24.06.2009 - X R 57/06 (https://dejure.org/2009,415)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - X R 57/06 (https://dejure.org/2009,415)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    EStG a. F. § 10 Abs. 3; DBA-Frankreich Art. 13 Abs. 5, Art. 14 Abs. 2; EGV Art. 39

  • openjur.de

    Keine Verletzung von Grundfreiheiten durch beschränkten Sonderausgabenabzug; Arbeitnehmerfreizügigkeit; Schutzbereich und Verhältnis zu Art. 12 und Art. 18 Abs. 1 EG; keine Harmonisierung der Doppelbesteuerung innerhalb der EU; Vereinheitlichung der Rentenbesteuerung in ...

  • doppelbesteuerung.eu

    Beschränkter Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen | DBA, Doppelbesteuerung, Steuern. Vorsorgeaufwendungen

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    EStG a. F. § 10; DBA-Frankreich Art. 13, 14; EG Art. 39
    Beschränkter Sonderausgabenabzug für Grenzgänger trotz vollständiger Besteuerung der Altersrente infolge DBA

  • Betriebs-Berater

    Beschränkung des Sonderausgabenabzugs bei Grenzgängern gemeinschaftskonform

  • Judicialis

    DBA-Frankreich Art. 13 Abs. 5; ; DBA-Frankreich Art. 14 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG a.F. § 10 Abs. 1 Nr. 2 ... Buchst. a; ; EStG a.F. § 10 Abs. 2; ; EStG a.F. § 10 Abs. 3 Nr. 1; ; EStG § 12 Nr. 1 S. 2; ; EStG § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. a.A.; ; AO § 165; ; EGV Art. 12; ; EGV Art. 18 Abs. 1; ; EGV Art. 39; ; EGV Art. 234; ; EGV Art. 293

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der europäischen Grundfreiheiten eines Grenzgängers durch den beschränkten Sonderausgabenabzug; Abzug von Kontoführungsgebühren als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; Vereinbarkeit der steuerlichen Behandlung der in Frankreich ...

  • datenbank.nwb.de

    Keine Verletzung von Grundfreiheiten durch beschränkten Sonderausgabenabzug

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschränkung des Sonderausgabenabzugs (§ 10 Abs. 3 EStG a. F.) für Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung eines Grenzgängers (1999 und 2000) nicht EG-widrig ? Trotz späterer voller Besteuerung der Rentenbezüge nach französischem Recht wegen noch fehlender ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Beschränkung des Sonderausgabenabzugs bei Grenzgängern

  • IWW (Kurzinformation)

    Beschränkter Sonderausgabenabzug eines Grenzgängers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sonderausgabenabzug bei Grenzgängern

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletzung der europäischen Grundfreiheiten eines Grenzgängers durch den beschränkten Sonderausgabenabzug; Abzug von Kontoführungsgebühren als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; Vereinbarkeit der steuerlichen Behandlung der in Frankreich ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Sonderausgabenabzug bei Grenzgängern

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kontoführungsgebühren als Werbungskosten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unterschiedliche Rentenbesteuerung in Europa belastet Bürger

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Beschränkter Sonderausgabenabzug bei Grenzgängern verstößt nicht gegen Europarecht

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Beschränkung des Sonderausgabenabzugs bei Grenzgängern verstößt nicht gegen Europarecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beschränkung des Sonderausgabenabzugs bei Grenzgängern verstößt nicht gegen Europarecht - Sonderausgabenabzug stellt keine unzulässige Diskriminierung dar

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 3, EStG § 9, EStG § 12, EG Art 12, EG Art 39
    Gemeinschaftsrecht; Grenzgänger; Sonderausgabe; Umrechnung; Vorsorgeaufwendungen; Währung

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9, EStG § 12, EStG § 10 Abs 3, EG Art 12, EG Art 39
    Fremdwährungseinnahmen; Gemeinschaftsrecht; Grenzgänger; Umrechnungskosten

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 421
  • EuZW 2009, 636
  • BB 2009, 1891
  • DB 2009, 1966
  • BStBl II 2009, 1000
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (27)

  • BFH, 19.01.1996 - VI R 77/94

    Kosten für die Überweisung des Gehalts auf ein ausländisches Konto als

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - X R 57/06
    Es ist von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) anerkannt, dass Kontoführungsgebühren, soweit sie dem Arbeitnehmer durch die Gutschrift des Lohnbetrages auf seinem Konto entstehen, als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sind (Urteil vom 19. Januar 1996 VI R 77/94, BFH/NV 1996, 541, m.w.N.).

    Ausnahmsweise hat die Rechtsprechung die Gebühren für eine weitere Geldtransaktion als Werbungskosten anerkannt, wenn der Steuerpflichtige erst durch den Transfer des Geldes auf das andere Konto in die Lage versetzt wird, über den Lohn für seine täglichen Lebensbedürfnisse zu verfügen (BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 541).

    Es kann im Streitfall dahinstehen, ob ein solcher Ausnahmesachverhalt auch bei der Klägerin gegeben ist, da sie --im Unterschied zum Kläger im BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 541-- werktäglich in Frankreich tätig war und damit dort ihr Gehalt --jedenfalls zum Teil-- ohne einen notwendigen Umtausch für den täglichen Lebensbedarf verwenden konnte.

    Der Abzug der Umtauschkosten kann jedoch bereits deswegen nicht anerkannt werden, weil die Kläger --im Gegensatz zum Kläger des Verfahrens in BFH/NV 1996, 541-- die Kosten für den Umtausch nicht belegt haben, obwohl sie hierfür nachweispflichtig sind und die Beweislast tragen.

  • EuGH, 14.11.2006 - C-513/04

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN DIE DIVIDENDEN GEBIETSANSÄSSIGER GESELLSCHAFTEN UND DIE

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - X R 57/06
    Diese "isolierende Betrachtungsweise" hat der EuGH ebenfalls der Prüfung der vergleichbaren steuerlichen Situation eines Aktionärs zugrunde gelegt, der in seinem Wohnsitzstaat die von ihm aus einem anderen Mitgliedstaat bezogenen Dividenden genauso wie inländische Dividenden zu versteuern hatte, obwohl der andere Mitgliedstaat in Ausübung seiner Besteuerungsbefugnis auf diese Dividenden eine Quellensteuer erhoben hatte (EuGH-Urteil vom 14. November 2006 Rs. C-513/04 --Mark Kerckhaert, Bernadette Morres--, Slg. 2006, I-10967).

    Das Gemeinschaftsrecht schreibt bei seinem gegenwärtigen Entwicklungsstand in Bezug auf die Beseitigung der Doppelbesteuerung innerhalb der Gemeinschaft keine allgemeinen Kriterien für die Verteilung der Kompetenzen der Mitgliedstaaten untereinander vor, da abgesehen von der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (ABl. L 225, S. 6), dem Übereinkommen vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (ABl. L 225, S. 10) und der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (ABl. L 157, S. 38) bis heute im Rahmen des Gemeinschaftsrechts keine Maßnahme der Vereinheitlichung oder Harmonisierung zum Zweck der Beseitigung von Doppelbesteuerungstatbeständen erlassen worden ist (EuGH-Urteile in Slg. 2006, I-10967, Rdnr. 22; in Slg. 2007, I-10451, Rdnr. 45; vom 12. Februar 2009, Rs. C-67/08 --Margarete Block--, Finanz-Rundschau --FR-- 2009, 294, Rdnr. 30).

    Der EuGH hat zudem anerkannt, dass sich die Mitgliedstaaten für die Zwecke der Aufteilung der Steuerhoheit an der völkerrechtlichen Praxis und dem von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeiteten Musterabkommen orientieren und die in der internationalen Besteuerungspraxis befolgten Verteilungskriterien verwenden können, ohne gegen das Gemeinschaftsrecht zu verstoßen (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 1998, I-2793, Rdnr. 24; bestätigt durch EuGH-Urteil in Slg. 2006, I-10967, Rdnr. 23).

  • EuGH, 06.12.2007 - C-298/05

    Columbus Container Services - Art. 43 EG und 56 EG - Einkommen- und

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - X R 57/06
    Bestätigt wurde diese auf die jeweilige steuerliche Behandlung gerichtete isolierende Betrachtungsweise durch das EuGH-Urteil vom 6. Dezember 2007 (Rs. C-298/05 --Columbus Container Services--, Slg. 2007, I-10451).

    Das Gemeinschaftsrecht schreibt bei seinem gegenwärtigen Entwicklungsstand in Bezug auf die Beseitigung der Doppelbesteuerung innerhalb der Gemeinschaft keine allgemeinen Kriterien für die Verteilung der Kompetenzen der Mitgliedstaaten untereinander vor, da abgesehen von der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (ABl. L 225, S. 6), dem Übereinkommen vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (ABl. L 225, S. 10) und der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (ABl. L 157, S. 38) bis heute im Rahmen des Gemeinschaftsrechts keine Maßnahme der Vereinheitlichung oder Harmonisierung zum Zweck der Beseitigung von Doppelbesteuerungstatbeständen erlassen worden ist (EuGH-Urteile in Slg. 2006, I-10967, Rdnr. 22; in Slg. 2007, I-10451, Rdnr. 45; vom 12. Februar 2009, Rs. C-67/08 --Margarete Block--, Finanz-Rundschau --FR-- 2009, 294, Rdnr. 30).

    Der EuGH hat jüngst seine Rechtsprechung bestätigt, dass die Mitgliedstaaten beim gegenwärtigen Entwicklungsstand des Gemeinschaftsrechts vorbehaltlich dessen Beachtung über eine gewisse Autonomie im Bereich des Steuerrechts verfügen und deshalb nicht verpflichtet sind, ihr eigenes Steuersystem den verschiedenen Steuersystemen der anderen Mitgliedstaaten anzupassen, um die sich aus der parallelen Ausübung ihrer Besteuerungsbefugnisse ergebende Doppelbesteuerung zu beseitigen (vgl. EuGH-Urteile in FR 2009, 294, Rdnr. 31, und in Slg. 2007 I-10451, Rdnr. 51).

  • EuGH, 12.05.1998 - C-336/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - X R 57/06
    Der EuGH hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Mitgliedstaaten in Ermangelung von Maßnahmen zur Vereinheitlichung oder zur gemeinschaftsrechtlichen Harmonisierung insbesondere nach Art. 293 zweiter Gedankenstrich EGV befugt bleiben, namentlich zur Beseitigung der Doppelbesteuerung die Kriterien für die Aufteilung ihrer Steuerhoheit vertraglich oder einseitig festzulegen (vgl. vor allem EuGH-Urteile vom 12. Mai 1998 Rs. C-336/96 --Gilly--, Slg. 1998, I-2793, Rdnrn. 24 und 30; vom 21. September 1999 Rs. C-307/97 --Compagnie de Saint-Gobain--, Slg. 1999, I-6161, Rdnr. 57; vom 5. Juli 2005 Rs. C-376/03 --D.--, Slg. 2005, I-5821, Rdnr. 52; vom 22. Dezember 2008 Rs. C-282/07 --Truck Center SA.-- Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2009, 319, Rdnr. 22).

    Der EuGH hat zudem anerkannt, dass sich die Mitgliedstaaten für die Zwecke der Aufteilung der Steuerhoheit an der völkerrechtlichen Praxis und dem von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeiteten Musterabkommen orientieren und die in der internationalen Besteuerungspraxis befolgten Verteilungskriterien verwenden können, ohne gegen das Gemeinschaftsrecht zu verstoßen (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 1998, I-2793, Rdnr. 24; bestätigt durch EuGH-Urteil in Slg. 2006, I-10967, Rdnr. 23).

    Im Bereich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist das Diskriminierungsverbot durch Art. 39 EGV konkretisiert worden, so dass in den Fällen wie dem Vorliegenden, in dem der Schutzbereich der Freizügigkeit eines Arbeitnehmers betroffen ist, Art. 12 EGV nicht mehr zur Anwendung kommt (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 1998, I-2793, Rdnr. 37 f., m.w.N.).

  • BFH, 08.11.2006 - X R 45/02

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vor 2005 sind trotz Inkrafttretens

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - X R 57/06
    Dem hat sich der erkennende Senat angeschlossen, indem er an seiner Rechtsprechung festhält (vgl. Senatsurteil vom 8. November 2006 X R 45/02, BFHE 216, 47, BStBl II 2007, 574), dass bis zum Ablauf des Jahres 2004 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben, sondern nur als Sonderausgaben mit den Höchstbeträgen gemäß § 10 Abs. 3 EStG a.F. abziehbar sind (siehe auch die Senatsbeschlüsse vom 15. Oktober 2008 X B 60/07, BFH/NV 2009, 205, und vom 25. November 2008 X B 185/08, nicht veröffentlicht).

    Sowohl die gegen das Senatsurteil in BFHE 216, 47, BStBl II 2007, 574 gerichtete Verfassungsbeschwerde als auch die von den Klägern in ihrer Klagebegründung vom 4. November 2002 genannte Verfassungsbeschwerde 2 BvR 587/01 sind vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen worden (BVerfG-Beschlüsse vom 25. Februar 2008 2 BvR 325/07, HFR 2008, 753 und 2 BvR 587/01, HFR 2008, 750).

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - X R 57/06
    Das BVerfG hat in seinem "Renten-Urteil" vom 6. März 2002 2 BvL 17/99 (BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618) dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung auch des Rechts der Altersvorsorge gesetzt und unter D.II. der Entscheidungsgründe ausgeschlossen, dass der Gesetzgeber verfassungsrechtlich verpflichtet sei, "die Rechtslage rückwirkend, bezogen auf das Veranlagungsjahr 1996, zu bereinigen".

    Das BVerfG hat zudem im Anschluss an die Entscheidung in BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618 in seinen Beschlüssen vom 13. Februar 2008 2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05 (BFH/NV 2008, Beilage 3, 240) und vom 25. Februar 2008 2 BvR 912/03 (BFH/NV 2008, Beilage 3, 245) ausgeführt, es bedürfe keiner inhaltlichen Entscheidung mehr, ob die Höchstbeträge des Sonderausgabenabzugs gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 EStG in den bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassungen der Höhe nach verfassungsgemäß seien.

  • EuGH, 12.02.2009 - C-67/08

    Block - Kapitalverkehrsfreiheit - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer -

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - X R 57/06
    Das Gemeinschaftsrecht schreibt bei seinem gegenwärtigen Entwicklungsstand in Bezug auf die Beseitigung der Doppelbesteuerung innerhalb der Gemeinschaft keine allgemeinen Kriterien für die Verteilung der Kompetenzen der Mitgliedstaaten untereinander vor, da abgesehen von der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (ABl. L 225, S. 6), dem Übereinkommen vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (ABl. L 225, S. 10) und der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (ABl. L 157, S. 38) bis heute im Rahmen des Gemeinschaftsrechts keine Maßnahme der Vereinheitlichung oder Harmonisierung zum Zweck der Beseitigung von Doppelbesteuerungstatbeständen erlassen worden ist (EuGH-Urteile in Slg. 2006, I-10967, Rdnr. 22; in Slg. 2007, I-10451, Rdnr. 45; vom 12. Februar 2009, Rs. C-67/08 --Margarete Block--, Finanz-Rundschau --FR-- 2009, 294, Rdnr. 30).

    Der EuGH hat jüngst seine Rechtsprechung bestätigt, dass die Mitgliedstaaten beim gegenwärtigen Entwicklungsstand des Gemeinschaftsrechts vorbehaltlich dessen Beachtung über eine gewisse Autonomie im Bereich des Steuerrechts verfügen und deshalb nicht verpflichtet sind, ihr eigenes Steuersystem den verschiedenen Steuersystemen der anderen Mitgliedstaaten anzupassen, um die sich aus der parallelen Ausübung ihrer Besteuerungsbefugnisse ergebende Doppelbesteuerung zu beseitigen (vgl. EuGH-Urteile in FR 2009, 294, Rdnr. 31, und in Slg. 2007 I-10451, Rdnr. 51).

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04

    Zum Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu berufsständischen

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - X R 57/06
    Das BVerfG hat zudem im Anschluss an die Entscheidung in BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618 in seinen Beschlüssen vom 13. Februar 2008 2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05 (BFH/NV 2008, Beilage 3, 240) und vom 25. Februar 2008 2 BvR 912/03 (BFH/NV 2008, Beilage 3, 245) ausgeführt, es bedürfe keiner inhaltlichen Entscheidung mehr, ob die Höchstbeträge des Sonderausgabenabzugs gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 EStG in den bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassungen der Höhe nach verfassungsgemäß seien.
  • BFH, 25.11.2008 - X B 185/08

    Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - X R 57/06
    Dem hat sich der erkennende Senat angeschlossen, indem er an seiner Rechtsprechung festhält (vgl. Senatsurteil vom 8. November 2006 X R 45/02, BFHE 216, 47, BStBl II 2007, 574), dass bis zum Ablauf des Jahres 2004 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben, sondern nur als Sonderausgaben mit den Höchstbeträgen gemäß § 10 Abs. 3 EStG a.F. abziehbar sind (siehe auch die Senatsbeschlüsse vom 15. Oktober 2008 X B 60/07, BFH/NV 2009, 205, und vom 25. November 2008 X B 185/08, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 15.10.2008 - X B 60/07

    Nichtaufhebung des FG-Urteils trotz Änderungsbescheids im Beschwerdeverfahren -

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - X R 57/06
    Dem hat sich der erkennende Senat angeschlossen, indem er an seiner Rechtsprechung festhält (vgl. Senatsurteil vom 8. November 2006 X R 45/02, BFHE 216, 47, BStBl II 2007, 574), dass bis zum Ablauf des Jahres 2004 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben, sondern nur als Sonderausgaben mit den Höchstbeträgen gemäß § 10 Abs. 3 EStG a.F. abziehbar sind (siehe auch die Senatsbeschlüsse vom 15. Oktober 2008 X B 60/07, BFH/NV 2009, 205, und vom 25. November 2008 X B 185/08, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 21.07.2004 - X R 72/01

    Kinderbetreuungskosten; Rentenversicherungsbeiträge keine vorweggenommenen WK

  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 325/07

    Mangelnde Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde aufgrund der Rspr des

  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 912/03

    Aufgrund Rspr des BVerfG (BVerfGE 105, 73) und gesetzlicher Neuregelung der

  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 587/01

    Verfassungsmäßigkeit der sogenannten übergreifenden Kürzung des Vorwegabzugs gem

  • EuGH, 09.11.2006 - C-520/04

    Turpeinen - Freizügigkeit - Einkommensteuer - Ruhegehalt - Höhere Besteuerung von

  • EuGH, 18.01.2007 - C-104/06

    Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht -

  • BFH, 09.05.1984 - VI R 63/80

    Kontoführungsgebühr für Gehaltskonto als Werbungskosten

  • EuGH, 15.09.2005 - C-464/02

    Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit

  • FG Saarland, 21.06.2006 - 1 K 394/02

    Keine Abzugsfähigkeit von Umrechnungskosten bei Fremdwährungseinnahmen - keine

  • EuGH, 29.04.1999 - C-311/97

    Royal Bank of Scotland

  • EuGH, 05.07.2005 - C-376/03

    D. - Steuerrecht - Vermögensteuer - Anspruch auf einen Freibetrag -

  • EuGH, 11.08.1995 - C-80/94

    Wielockx / Inspecteur der directe belastingen

  • EuGH, 22.12.2008 - C-282/07

    Truck Center - Niederlassungsfreiheit - Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt

  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

  • EuGH, 03.10.2002 - C-136/00

    Danner

  • EuGH, 21.09.1999 - C-307/97

    Saint-Gobain ZN

  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

  • FG Düsseldorf, 10.07.2018 - 10 K 1964/17

    Bescheidänderung aufgrund Arbeitgeberbescheinigung über tatsächlich abgeführte

    Dies wird bei der umgekehrten Konstellation, in der die Vorsorgeaufwendungen aus steuerpflichtigen Einkünften stammen und zu steuerfreien Einkünften führen, deutlich Für diese Sachlage hat der BFH entschieden, dass im Ausland geleistete Sozialversicherungsbeiträge in dem durch § 10 Abs. 3 EStG vorgegebenen Rahmen im Inland abziehbar sind, obwohl sie zu künftigen nach dem DBA steuerfreien Alterseinkünften führen, da die Beiträge aus im Inland steuerpflichtigen Einkünften stammen (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 57/06, BStBl II 2009, 1000).
  • BFH, 18.04.2012 - X R 62/09

    Steuerrechtliche Berücksichtigung von ausländischen Sozialversicherungsbeiträgen

    Ob es sich um einen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger handelt, ist insoweit ohne Belang (vgl. Senatsurteil vom 24. Juni 2009 X R 57/06, BFHE 225, 421, BStBl II 2009, 1000).

    Für diese Sachlage hat der erkennende Senat entschieden, dass im Ausland geleistete Sozialversicherungsbeiträge in dem durch § 10 Abs. 3 EStG vorgegebenen Rahmen im Inland abziehbar sind, obwohl sie zu künftigen nach dem DBA steuerfreien Alterseinkünften führen, da die Beiträge aus im Inland steuerpflichtigen Einkünften stammen (Senatsurteil vom 24. Juni 2009 X R 57/06, BFHE 225, 421, BStBl II 2009, 1000).

  • BFH, 14.07.2010 - X R 37/08

    Steuerliche Behandlung dänischer Altersrenten im Rahmen des

    Dieser Ansatz entspricht der sog. isolierenden Betrachtungsweise, die der erkennende Senat auch der Prüfung zugrunde gelegt hat, ob die Vorschriften in Bezug auf die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen einen Steuerpflichtigen dadurch diskriminieren, dass der Sonderausgabenabzug unabhängig davon gewährt wird, dass die künftigen Renten einem steuerlich ungünstigeren Steuerregime eines anderen Mitgliedstaates unterworfen werden (vgl. Senatsurteil vom 24. Juni 2009 X R 57/06, BFHE 225, 421, BStBl II 2009, 1000, unter II.2.b bb).
  • FG Köln, 09.08.2018 - 11 K 2738/14

    Einkommensteuer: Besteuerung der Auszahlung aus einem US-amerikanischen

    Auch die Rechtsprechung habe eine steuerliche Doppelbelastung, die sich aus einer fehlenden Harmonisierung der jeweiligen nationalen Steuersysteme ergeben könne, in mehreren Entscheidungen als Folge einer gestörten intertemporalen Korrespondenz hingenommen (Hinweis auf FG Köln, Urteil vom 29. März 2012 6 K 1101/08, EFG 2012, 1675, Urteil des FG Baden-Württemberg vom 24. September 2009 3 K 4130/08, EFG 2010, 780, und BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 57/06, BStBl II 2009, 1000).
  • BFH, 03.12.2009 - VI R 4/08

    Umrechnung von Arbeitslohn in fremder Währung

    Damit einhergehende Kosten und Gebühren sind der privaten Lebensführung zuzuordnen und dürfen daher bei der Bemessung der zugeflossenen Einnahmen im Rahmen der Einkünfteermittlung nicht berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 57/06, BFHE 225, 421, BStBl II 2009, 1000).
  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 4130/08

    Bezüge aus Schweizer Pensionskassen - Abgrenzung zwischen Ruhegehalt aus einem

    Insbesondere wird die insoweit allein in Betracht kommende und in Art. 39 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) geregelte Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht beeinträchtigt (vgl. hierzu auch: BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 57/06, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, juris, zu II. 2. a und b).

    Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich kann eine solche Verlegung für den Bürger je nach dem Einzelfall mehr oder weniger vorteilhaft bzw. nachteilig sein (vgl. in diesem Sinne: EuGH-Urteile in DStR 2009, 373, Rdnr. 35; vom 15. Juli 2004, Lindfors, Rs. C-365/02, Slg. 2004, I-7183, Rdnr. 34, und vom 12. Juli 2005, Schempp, Rs. C-403/03, Slg. 2005, I-6421, Rdnr. 45; BFH-Urteil X R 57/06 betreffend eine in der Bundesrepublik Deutschland wohnende und in Frankreich arbeitende Grenzgängerin).

  • FG Niedersachsen, 28.09.2016 - 3 K 169/15

    Abzug inländischer Altersvorsorgeaufwendungen als beschränkt abziehbare

    Für diese Sachlage hat der BFH entschieden, dass im Ausland geleistete Sozialversicherungsbeiträge in dem durch § 10 Abs. 3 EStG vorgegebenen Rahmen im Inland abziehbar sind, obwohl sie zu künftigen nach dem DBA steuerfreien Alterseinkünften führen, da die Beiträge aus im Inland steuerpflichtigen Einkünften stammen (Urteil vom 24. Juni 2009 X R 57/06, BFHE 225, 421, BStBl II 2009, 1000).
  • FG München, 07.06.2016 - 12 K 734/16

    Erhöhung der Einnahmen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit durch das Finanzamt

    Denn nach dieser Bestimmung hat bei Anwendung des Abkommens durch einen Vertragsstaat, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert, jeder nicht anders definierte Ausdruck die Bedeutung, die ihm nach dem Recht dieses Staates über die Steuern zukommt, welche Gegenstand des Abkommens sind (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 57/06, BStBl II 2009, 1000, im Verhältnis zur Schweiz).

    Die Mitgliedstaaten verfügen über eine gewisse Autonomie im Bereich des Einkommensteuerrechts und sind deshalb nicht verpflichtet, ihr eigenes Steuersystem den verschiedenen Steuersystemen der anderen Mitgliedstaaten anzupassen, um jede aus der parallelen Ausübung ihrer Besteuerungsbefugnisse denkbare Doppelbesteuerung zu beseitigen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 57/06, BStBl II 2009, 1000).

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.01.2017 - 5 K 1463/14

    Beiträge an die inländische Rentenversicherung als Sonderausgaben

    In diesem Fall  - so der BFH unter Verweis auf das Urteil des X. BFH-Senats vom 24.06.2009 X R 57/06, BStBl II 2009, 1000 - seien im Ausland geleistete Sozialversicherungsbeiträge in dem durch § 10 Abs. 3 EStG vorgegebenen Rahmen im Inland abziehbar, obwohl sie zu künftigen nach dem DBA steuerfreien Alterseinkünften führten, da die Beiträge aus im Inland steuerpflichtigen Einkünften stammten.
  • FG Schleswig-Holstein, 08.04.2010 - 3 V 250/09

    Inländische Besteuerung der Pensionskassen-Beiträgen des dänischen Arbeitgebers -

    Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen der Mitgliedsstaaten im Bereich der Besteuerung der Bürger kann eine Verlegung des Wohnsitzes je nach dem Einzelfall mehr oder weniger vorteilhaft sein (vgl. BFH-Urteile vom 28. Mai 2009 VI R 27/06, BFHE 225, 377, BStBl II 2009, 857 und vom 24. Juni 2009 X R 57/06, BFHE 225, 421, BStBl II 2009, 1000).

    § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a und b EStG unterscheiden nicht, ob die Beiträge an in- oder ausländische Sozialversicherungsträger oder Pensionskassen geleistet wurden (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 57/06, a.a.O.).

  • FG Baden-Württemberg, 10.03.2010 - 14 K 4048/08

    Besteuerung einer Auszahlung einer Schweizer Pensionskasse bei vorzeitigem

  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 14/07

    Steuerfreiheit der monatlichen und der vom Reingewinn bestimmten

  • FG Baden-Württemberg, 11.12.2007 - 11 K 549/04

    Umrechnung von Grenzgängerlohn zum amtlichen Referenzkurs der Europäischen

  • FG Baden-Württemberg, 31.07.2013 - 14 K 2265/11

    Progressionsvorbehalt: Ermittlung der Einkünfte einer französischen Beamtin, kein

  • FG Baden-Württemberg, 31.07.2013 - 14 K 2141/11

    Bei der Ermittlung des besonderen Steuersatzes nach § 32b EStG zu

  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 3034/07

    Keine Anwendung der Abwanderungsregelung nach Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz bei

  • FG Baden-Württemberg, 23.10.2009 - 11 K 4308/08

    Besteuerung einer Auszahlung einer Schweizer Pensionskasse zur Förderung des

  • BFH, 30.08.2023 - X B 23/23

    Weitere Anwendung der Regelungen über den gesetzlichen Zinssatz (§ 233a i.V.m. §

  • FG München, 04.06.2019 - 12 K 1944/17

    Kindergeldanspruch für ein behindertes Kind

  • FG Baden-Württemberg, 08.12.2011 - 3 K 3835/11

    Keine Steuerbefreiung für Arbeitslohn, der von einem Grenzgänger zur Schweiz zur

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