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   BFH, 24.07.1986 - IV R 137/84   

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https://dejure.org/1986,383
BFH, 24.07.1986 - IV R 137/84 (https://dejure.org/1986,383)
BFH, Entscheidung vom 24.07.1986 - IV R 137/84 (https://dejure.org/1986,383)
BFH, Entscheidung vom 24. Juli 1986 - IV R 137/84 (https://dejure.org/1986,383)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 13a, § 16 Abs. 3, § 14

  • Wolters Kluwer

    Liebhaberei - Liebhabereibetrieb - Landwirt - Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen - Verlust

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 13a, 16 Abs. 3, § 14

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein landwirtschaftlicher Liebhabereibetrieb bei Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen (§ 13a EStG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 147, 352
  • BB 1986, 1974
  • BStBl II 1986, 808
 
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Wird zitiert von ... (45)

  • BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86

    Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes

    Daher hat der BFH angenommen, daß bei einem Land- und Forstwirt in der Regel mehr als 80 v.H. der bisher bewirtschafteten Flächen verpachtet sein müssen, weil nur dann die wesentlichen Grundlagen verpachtet worden sind (vgl. Urteil vom 24. Juli 1986 IV R 137/84, BFHE 147, 352, BStBl II 1986, 808; vgl. auch zur Frage der schädlichen Grenze das Urteil vom 28. März 1985 IV R 88/81, BFHE 143, 559, BStBl II 1985, 508).
  • BFH, 12.06.1996 - XI R 56/95

    Aufgabe der bisher mit dem veräußerten Betriebsvermögen zusammenhängenden

    Von einer Zurückverweisung der Sache an das FG zur weiteren Sachaufklärung konnte der Senat indessen absehen, da eine Veräußerung des Betriebs im ganzen neben der Veräußerung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen voraussetzt, daß gleichzeitig die bisher in diesem Betrieb entfaltete gewerbliche Tätigkeit endet (BFH-Urteile vom 3. Oktober 1984 I R 119/81, BFHE 142, 433, BStBl II 1985, 245; vom 24. Juli 1986 IV R 137/84, BFHE 147, 352, BStBl II 1986, 808; vom 29. November 1988 VIII R 316/82, BFHE 156, 408, BStBl II 1989, 602; vom 9. August 1989 X R 62/87, BFHE 158, 48, BStBl II 1989, 973; vom 16. Dezember 1992 X R 52/90, BFHE 170, 363, BStBl II 1994, 838).
  • BGH, 29.04.1993 - IX ZR 101/92

    Hinweispflicht des Anwalts bei drohender Verjährung von Ansprüchen gegen Dritte

    a) Hat der Steuerpflichtige keinen Antrag nach § 13 a Abs. 1 Satz 2 EStG 1977 gestellt, erfolgt die Besteuerung des landwirtschaftlichen Betriebes in jedem Falle nach den Pauschalsätzen der Abs. 3 bis 6, unabhängig davon, ob im Falle der Antragstellung ein Gewerbebetrieb oder Liebhaberei anzunehmen wäre (BFHE 147, 352, 356; 155, 344).
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