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   BFH, 24.07.1996 - I R 62/95   

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https://dejure.org/1996,538
BFH, 24.07.1996 - I R 62/95 (https://dejure.org/1996,538)
BFH, Entscheidung vom 24.07.1996 - I R 62/95 (https://dejure.org/1996,538)
BFH, Entscheidung vom 24. Juli 1996 - I R 62/95 (https://dejure.org/1996,538)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zusammenveranlagung von Ehegatten - Zurechnung des Verschuldens - Begriff des Steuerpflichtigen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 2
    Änderung; Berichtigung; Ehefrau; Neue Tatsachen; Zusammenveranlagung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 181, 252
  • NJW 1997, 888
  • NVwZ 1997, 831 (Ls.)
  • FamRZ 1997, 673 (Ls.)
  • BB 1997, 141
  • BB 1997, 457
  • DB 1997, 710
  • BStBl 1997 II, 115
  • BStBl II 1997, 115
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.04.1987 - IV R 192/85

    Festsetzung von Verspätungszuschlag - Hinreichende Bestimmtheit -

    Auszug aus BFH, 24.07.1996 - I R 62/95
    Sie mußten deshalb schon bei der Erfüllung ihrer Erklärungspflicht nicht nur zusammenwirken (vgl. BFH-Urteil vom 9. April 1987 IV R 192/85, BFHE 149, 418, BStBl II 1987, 540), sondern die Erklärungspflichten jedes einzelnen Ehegatten bezogen sich auch auf die von dem jeweils anderen Ehegatten verwirklichten Besteuerungsmerkmale.

    Das Wesen der Zusammenveranlagung, das in der steuerlichen Behandlung als ein Steuerpflichtiger besteht, und die damit korrespondierende Gesamtschuldnerschaft der Eheleute bedingen, daß sich jeder Ehegatte das grobe Verschulden des anderen als eigenes zurechnen lassen muß (vgl. BFH in BFHE 149, 418, BStBl II 1987, 540).

  • BFH, 29.06.1984 - VI R 181/80

    Nichtbeachtung ausdrücklich gestellter Fragen im Steuererklärungsvordruck ist

    Auszug aus BFH, 24.07.1996 - I R 62/95
    Dabei mußte er die in dem Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellten und auf einen ganz bestimmten Vorgang bezogenen Fragen beachten (vgl. BFH-Urteile vom 29. Juni 1984 VI R 181/80, BFHE 141, 232, BStBl II 1984, 693; vom 9. August 1991 III R 24/87, BFHE 165, 454, BStBl II 1992, 65).
  • BFH, 30.10.1986 - III R 163/82

    Steuerminderung - Nachträglich bekanntgewordene Tatsachen - Gewinnschätzung -

    Auszug aus BFH, 24.07.1996 - I R 62/95
    Er mußte die Angaben tatsächlicher Art wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen machen (§ 150 Abs. 2 AO 1977; BFH-Urteil vom 30. Oktober 1986 III R 163/82, BFHE 148, 208, BStBl II 1987, 161).
  • BFH, 09.08.1991 - III R 24/87

    Grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei Nichtbeantwortung einer im

    Auszug aus BFH, 24.07.1996 - I R 62/95
    Dabei mußte er die in dem Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellten und auf einen ganz bestimmten Vorgang bezogenen Fragen beachten (vgl. BFH-Urteile vom 29. Juni 1984 VI R 181/80, BFHE 141, 232, BStBl II 1984, 693; vom 9. August 1991 III R 24/87, BFHE 165, 454, BStBl II 1992, 65).
  • BFH, 26.05.2020 - IX R 30/19

    Nachträgliches Bekanntwerden i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO - offenbare

    bb) Allerdings handelt es sich bei dem in § 173 Abs. 1 AO verwendeten Ausdruck "Steuerpflichtiger" um einen solchen der AO, der nach § 33 AO auszulegen ist (BFH-Urteil vom 24.07.1996 - I R 62/95, BFHE 181, 252, BStBl II 1997, 115, unter II.1.b).

    Das Wesen der Zusammenveranlagung, das in der steuerlichen Behandlung als ein Steuerpflichtiger besteht, und die damit korrespondierende Gesamtschuldnerschaft der Eheleute bedingen danach nicht nur, dass sich jeder Ehegatte das grobe Verschulden des anderen (insoweit BFH-Urteil in BFHE 181, 252, BStBl II 1997, 115, unter II.1.b), sondern auch den gesamten Akteninhalt als eigenen zurechnen lassen muss.

  • BFH, 16.04.2002 - IX R 40/00

    Mittäterschaft des Ehegatten bei Zusammenveranlagung

    d) Mit dieser Auffassung nicht im Widerspruch steht das Urteil des BFH vom 24. Juli 1996 I R 62/95 (BFHE 181, 252, BStBl II 1997, 115).

    Danach begehren Ehegatten mit dem Antrag auf Zusammenveranlagung zwar die steuerliche Behandlung als ein Steuerpflichtiger, so dass sich die Erklärungspflichten jedes einzelnen Ehegatten auch auf die von dem jeweils anderen Ehegatten verwirklichten Besteuerungsmerkmale beziehen (so BFH in BFHE 181, 252, BStBl II 1997, 115, unter II. 1. b am Ende der Gründe).

  • BFH, 09.11.2011 - X R 53/09

    Änderung eines Steuerbescheids gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

    Sofern sich für sie aufgedrängt haben sollte, dass die in Frage stehenden Beiträge abziehbar sein könnten, wäre das bei ihr vorliegende grobe Verschulden im Rahmen der Zusammenveranlagung auch ihrem Ehemann zuzurechnen (BFH-Urteil vom 24. Juli 1996 I R 62/95, BFHE 181, 252, BStBl II 1997, 115).
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