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   BFH, 24.07.2003 - X B 123/02   

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https://dejure.org/2003,4221
BFH, 24.07.2003 - X B 123/02 (https://dejure.org/2003,4221)
BFH, Entscheidung vom 24.07.2003 - X B 123/02 (https://dejure.org/2003,4221)
BFH, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - X B 123/02 (https://dejure.org/2003,4221)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    ZPO § 189; ; ZPO § 418 Abs. 2; ; FGO § 53 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 15; ; KStG § 1 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2; ZPO §§ 182 189 418 Abs. 1
    Zustellungsvoraussetzungen; Beteiligung an PersG , Zusammenrechnung von Grundstücksgeschäften

  • datenbank.nwb.de

    Gewerblicher Grundstückshandel: Zusammenrechnung von Grundstücksgeschäften bei Beteiligung an einer PersGes; Wirksamkeit einer Ersatzzustellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lauf und Beginn einer Beschwerdefrist; Bezeichnung einer Ersatzzustellung als persönliche Zustellung; Zurechnung von Veräußerungen einer Personengesellschaft; Veräußerungsgeschäfte eines Gesellschafters als Notverkäufe; Vorliegen gewerblichen Grundstückshandels; ...

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 18.03.2004 - III R 25/02

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Zwischenschaltung einer GmbH

    Dies ist trotz der von der sog. Einheitstheorie (vgl. dazu Beschluss des Großen Senats vom 3. Mai 1993 GrS 3/92, BFHE 171, 246, 258, BStBl II 1993, 616) vertretenen partiellen Steuerrechtsfähigkeit der Personengesellschaft mit der einkommensteuerrechtlichen Besteuerungssystematik zumindest vereinbar; denn die von der Personengesellschaft erzielten Einkünfte werden als solche vom Gesellschafter originär bezogene Einkünfte behandelt (vgl. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG; BFH-Urteil vom 28. November 2002 III R 1/01, BFHE 201, 133, BStBl II 2003, 250; BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 2003 X B 123/02, BFH/NV 2003, 1571, 1572; vom 10. April 2003 X B 109/02, BFH/NV 2003, 1082, 1083).

    Die Wahl der Rechtsform ist dem Steuerpflichtigen freigestellt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1571, 1573), und zwar auch dann, wenn damit das Ziel verbunden wird, eine geringere Steuerbelastung zu erreichen (BFH-Urteil in BFHE 181, 490, BStBl II 1998, 90).

    Die unterschiedliche zivil- und steuerrechtliche Struktur von Personen- und Kapitalgesellschaften rechtfertigt nicht nur eine Differenzierung hinsichtlich der Abschirmwirkung (so BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1571, 1573, und in BFH/NV 2003, 1082, 1084), sondern sie gebietet auch eine konsequente Beachtung des Trennungsprinzips im Steuerrecht (so zutreffend Meyer-Scharenberg/Fleischmann, DStR 1995, 1409, 1410; Schmidt-Liebig, Inf 1996, 107, 109).

  • FG Münster, 16.03.2005 - 10 K 1121/05

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Zwischenschaltung einer GmbH -

    Dabei ist die Wahl der Rechtsform dem Steuerpflichtigen grundsätzlich freigestellt (BFH-Beschluss vom 24.07.2003 X B 123/02, BFH/NV 2003, 1571, 1573), und zwar auch dann, wenn damit das Ziel verbunden wird, eine geringere Steuerbelastung zu erreichen (BFH-Urteil vom 23.10.1996 I R 55/95, BStBl II 1998, 90).
  • FG Münster, 16.03.2005 - 10 K 1203/03

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Dabei ist die Wahl der Rechtsform dem Steuerpflichtigen grundsätzlich freigestellt (BFH-Beschluss vom 24.07.2003 X B 123/02, BFH/NV 2003, 1571, 1573), und zwar auch dann, wenn damit das Ziel verbunden wird, eine geringere Steuerbelastung zu erreichen (BFH-Urteil vom 23.10.1996 I R 55/95, BStBl II 1998, 90).
  • BFH, 12.09.2007 - X B 192/06

    Unbedingte Veräußerungsabsicht bei der Veräußerung eines Einkaufszentrums;

    In dem Beschluss vom 24. Juli 2003 X B 123/02 (BFH/NV 2003, 1571) ging es ebenfalls um die Zusammenrechnung von eigenen Veräußerungsgeschäften des Steuerpflichtigen, die --isoliert betrachtet-- nicht als gewerblich zu beurteilen gewesen wären, mit solchen einer Personengesellschaft, an der er beteiligt war.
  • FG Baden-Württemberg, 15.03.2006 - 7 K 51/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Bebauung von zwei Grundstücken mit jeweils

    Dabei ist die Wahl der Rechtsform dem Steuerpflichtigen grundsätzlich freigestellt (BFH-Beschluss vom 24. Juli 2003 X B 123/02, BFH/NV 2003, 1571, 1573), und zwar auch dann, wenn damit das Ziel verbunden wird, eine geringere Steuerbelastung zu erreichen (BFH-Urteil vom 23. Oktober 1996 I R 55/95, BStBl II 1998, 90).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.09.2004 - 3 K 2843/01

    Voraussetzungen für die Bewertung der Grundstücksveräußerung als gewerblich;

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  • FG Baden-Württemberg, 09.06.2006 - 12 K 97/00

    Überproportionaler Anteil am Verkaufserlös eines Grundstücks als sonstige

    Dies hat weder das FA behauptet, noch ist ersichtlich, dass die Betätigung des Klägers im Rahmen der mit dem Zeugen Y eingegangenen GbR als Teil eines gewerblichen Grundstückshandels des Klägers zu werten gewesen wäre (vgl. zur Zusammenrechnung aller einschlägigen Tätigkeiten einer Person, sei es als Einzelunternehmer, sei es Personengesellschafter, BFH, Beschlüsse vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BStBl II 1995, 617 unter C. IV. 3. sowievom 24.07.2003 X B 123/02, BFH/NV 2003, 1571).
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