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   BFH, 24.07.2013 - XI R 16/12   

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https://dejure.org/2013,32597
BFH, 24.07.2013 - XI R 16/12 (https://dejure.org/2013,32597)
BFH, Entscheidung vom 24.07.2013 - XI R 16/12 (https://dejure.org/2013,32597)
BFH, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - XI R 16/12 (https://dejure.org/2013,32597)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Zum Kindergeldanspruch für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil seines nichtehelichen Kindes in einem gemeinsamen Haushalt lebt

  • openjur.de

    Zum Kindergeldanspruch für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil seines nichtehelichen Kindes in einem gemeinsamen Haushalt lebt

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 6, BGB § 1569, BGB § 1360, BGB § 1360a, BGB § 1361, BGB § 16151l, EStG VZ 2010, BGB §§ 1569 ff
    Zum Kindergeldanspruch für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil seines nichtehelichen Kindes in einem gemeinsamen Haushalt lebt

  • Bundesfinanzhof

    Zum Kindergeldanspruch für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil seines nichtehelichen Kindes in einem gemeinsamen Haushalt lebt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2009, § 32 Abs 4 S 2 EStG 2009, § 32 Abs 6 EStG 2009, § 1569 BGB, § 1360 BGB
    Zum Kindergeldanspruch für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil seines nichtehelichen Kindes in einem gemeinsamen Haushalt lebt

  • rewis.io

    Zum Kindergeldanspruch für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil seines nichtehelichen Kindes in einem gemeinsamen Haushalt lebt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zum Kindergeldanspruch für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil seines nichtehelichen Kindes in einem gemeinsamen Haushalt lebt

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeldanspruch für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil seines nichtehelichen Kindes in einem gemeinsamen Haushalt lebt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld für die Oma

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 127
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.04.2013 - III R 24/12

    Kindergeldanspruch für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil seines

    Auszug aus BFH, 24.07.2013 - XI R 16/12
    NV: Lebt ein Kind mit dem anderen Elternteil seines nichtehelichen Kindes in einem gemeinsamen Haushalt, ist bei der Grenzbetragsprüfung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG in der bis zum Veranlagungszeitraum 2011 geltenden Fassung im Einzelnen zu ermitteln, ob und ggf. in welchem Umfang es Bar- oder Naturalleistungen von dem anderen Elternteil oder von einem Dritten bezogen hat (Anschluss an BFH-Urteil vom 11. April 2013 III R 24/12, BFHE 241, 255,  BFH/NV 2013, 1307).

    Ob ein Kind wegen eigener Einkünfte oder Bezüge typischerweise nicht auf Unterhaltsleistungen der Eltern angewiesen und deshalb nicht als Kind zu berücksichtigen ist, wird nach der gesetzlichen Regelung nicht bei der Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG ermittelt, sondern erst auf einer zweiten Stufe bei der Prüfung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG in der im Streitfall bis zum Veranlagungszeitraum 2011 geltenden Fassung, ob die Einkünfte und Bezüge des Kindes den maßgebenden Grenzbetrag überschreiten (vgl. BFH-Urteil vom 11. April 2013 III R 24/12, BFHE 241, 255, BFH/NV 2013, 1307, m.w.N.).

    bb) Dieser Rechtsprechung schließt sich der erkennende Senat an und verweist zur weiteren Begründung auf die Ausführungen im BFH-Urteil in BFHE 241, 255, BFH/NV 2013, 1307, Rz 12.

    a) Bezüge sind alle Zuflüsse in Geld oder Naturalleistungen, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkünfteermittlung erfasst werden, also nicht steuerbare oder steuerfreie Einnahmen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 17. Dezember 2009 III R 74/07, BFHE 228, 72, BStBl II 2010, 552; in BFHE 241, 255, BFH/NV 2013, 1307, jeweils m.w.N.).

    Auch Unterhaltsleistungen des verheirateten oder geschiedenen Ehegatten (§§ 1360, 1360a, 1361, 1569 ff. BGB) oder des Vaters aus Anlass der Geburt eines nichtehelichen Kindes (§ 1615l BGB) sind danach als Bezüge i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG unabhängig davon zu erfassen, ob diese freiwillig, aufgrund einer vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtspflicht erbracht werden (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 241, 255, BFH/NV 2013, 1307, Rz 15).

    a) Leben --wie im Streitfall bis zur Eheschließung im September 2010-- die nichtverheirateten Eltern eines Kindes in einem gemeinsamen Haushalt, kann aufgrund der Unterschiede zum Ehegattenunterhalt (vgl. dazu BFH-Urteile vom 23. November 2011 III R 76/09, BFHE 236, 79, BStBl II 2012, 413; in BFHE 241, 255, BFH/NV 2013, 1307, Rz 18 ff., jeweils m.w.N.) für die Schätzung von Unterhaltsleistungen --entgegen dem Revisionsvorbringen der Familienkasse-- nicht von dem Erfahrungssatz ausgegangen werden, dass die Elternteile sich das verfügbare Einkommen des Alleinverdieners oder das beider Elternteile hälftig teilen (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 241, 255, BFH/NV 2013, 1307, Rz 21).

    b) In Fällen des gemeinsamen Haushalts unverheirateter Eltern ist hingegen im Einzelnen zu ermitteln, ob und ggf. in welchem Umfang im jeweiligen Anspruchszeitraum gegenüber dem selbst als Kind nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG zu berücksichtigenden Elternteil Bar- oder Naturalleistungen durch den anderen Elternteil oder durch einen Dritten erbracht wurden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 241, 255, BFH/NV 2013, 1307, Rz 22).

    a) Es bestehen keine Bedenken, bei der Bewertung von etwaigen von der T in der Zeit von Januar bis August 2010 bezogenen Naturalleistungen --z.B. Verpflegung, Unterkunft oder Wohnung-- diese in Anlehnung an die Werte der ab 1. Januar 2007 geltenden Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung) in der jeweils geltenden Fassung zu schätzen, sofern nicht im Einzelfall abweichende Werte festgestellt werden können (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 241, 255, BFH/NV 2013, 1307, Rz 24).

  • BFH, 23.11.2011 - III R 76/09

    Keine Minderung der als Bezüge anzusetzenden Ehegatten-Unterhaltsleistungen wegen

    Auszug aus BFH, 24.07.2013 - XI R 16/12
    a) Leben --wie im Streitfall bis zur Eheschließung im September 2010-- die nichtverheirateten Eltern eines Kindes in einem gemeinsamen Haushalt, kann aufgrund der Unterschiede zum Ehegattenunterhalt (vgl. dazu BFH-Urteile vom 23. November 2011 III R 76/09, BFHE 236, 79, BStBl II 2012, 413; in BFHE 241, 255, BFH/NV 2013, 1307, Rz 18 ff., jeweils m.w.N.) für die Schätzung von Unterhaltsleistungen --entgegen dem Revisionsvorbringen der Familienkasse-- nicht von dem Erfahrungssatz ausgegangen werden, dass die Elternteile sich das verfügbare Einkommen des Alleinverdieners oder das beider Elternteile hälftig teilen (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 241, 255, BFH/NV 2013, 1307, Rz 21).
  • BFH, 17.12.2009 - III R 74/07

    Kindergeld: Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung als Bezug des

    Auszug aus BFH, 24.07.2013 - XI R 16/12
    a) Bezüge sind alle Zuflüsse in Geld oder Naturalleistungen, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkünfteermittlung erfasst werden, also nicht steuerbare oder steuerfreie Einnahmen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 17. Dezember 2009 III R 74/07, BFHE 228, 72, BStBl II 2010, 552; in BFHE 241, 255, BFH/NV 2013, 1307, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 24.01.2013 - V R 42/11

    Prüfung der Grenzbetragsüberschreitung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

    Auszug aus BFH, 24.07.2013 - XI R 16/12
    Zur Vermeidung einer Doppelberücksichtigung desselben Aufwands dürfen sie daher nicht noch einmal im Rahmen der Grenzbetragsberechnung für das Kind --vorliegend der T-- abgezogen werden (vgl. dazu BFH-Urteile vom 9. Februar 2012 III R 73/09, BFHE 236, 407, BStBl II 2012, 463; vom 24. Januar 2013 V R 42/11, BFH/NV 2013, 918, Rz 28, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.08.2007 - X R 2/04

    Sofortige Aktivierung des Vertreterrechts auch bei Verrechnung des

    Auszug aus BFH, 24.07.2013 - XI R 16/12
    Der während des Revisionsverfahrens durch den Beschluss des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit vom 18. April 2013 Nr. 21/2013 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Finanzverwaltungsgesetzes (Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, Ausgabe Mai 2013, S. 6 ff.) eingetretene Zuständigkeitswechsel führt zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. August 2007 X R 2/04, BFHE 218, 533, BStBl II 2008, 109, m.w.N.).
  • BFH, 09.02.2012 - III R 73/09

    Keine Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten bei der Prüfung der

    Auszug aus BFH, 24.07.2013 - XI R 16/12
    Zur Vermeidung einer Doppelberücksichtigung desselben Aufwands dürfen sie daher nicht noch einmal im Rahmen der Grenzbetragsberechnung für das Kind --vorliegend der T-- abgezogen werden (vgl. dazu BFH-Urteile vom 9. Februar 2012 III R 73/09, BFHE 236, 407, BStBl II 2012, 463; vom 24. Januar 2013 V R 42/11, BFH/NV 2013, 918, Rz 28, jeweils m.w.N.).
  • FG Sachsen, 26.06.2013 - 2 K 470/13

    Ab dem 1.1.2012 Kindergeldanspruch für volljähriges verheiratetes Kind unabhängig

    Damit besteht nach dem Wortlaut des § 1615 l Abs. 2 Satz 2 BGB kein Unterhaltsanspruch gegen den Vater des Kindes, weil die Tochter des Klägers nicht auf die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verzichtet hatte, sondern ihre Ausbildung fortgesetzt hat (Urteile des Finanzgerichts Niedersachsen vom 27. Juni 2011 - 16 K 123/11, EFG 2011, 1911, des Finanzgerichts Münster vom 17. Juni 2010 - 11 K 2790/09, EFG 2010, 1522 und Urteil des Senates vom 14. März 2013 - 2 K 1569/11, StE 2012, 647, Revision beim Bundesfinanzhof anhängig unter Az. XI R 16/12).
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