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   BFH, 24.07.2013 - XI R 31/12   

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https://dejure.org/2013,34482
BFH, 24.07.2013 - XI R 31/12 (https://dejure.org/2013,34482)
BFH, Entscheidung vom 24.07.2013 - XI R 31/12 (https://dejure.org/2013,34482)
BFH, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - XI R 31/12 (https://dejure.org/2013,34482)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Unwirksame Optionserklärung des Kleinunternehmers bei Beschränkung auf einen Unternehmensteil - Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer durch Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung

  • openjur.de

    Unwirksame Optionserklärung des Kleinunternehmers bei Beschränkung auf einen Unternehmensteil; Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer durch Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1, UStG § 2 Abs 1 S 2, UStG § 19 Abs 1, UStG § 19 Abs 2, UStAE Abschn 19.2 Abs 1 S 4 Nr 2 S 2, UStAE Abschn 19.2 Abs 1 S 4 Nr 2 S 3
    Unwirksame Optionserklärung des Kleinunternehmers bei Beschränkung auf einen Unternehmensteil - Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer durch Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung

  • Bundesfinanzhof

    Unwirksame Optionserklärung des Kleinunternehmers bei Beschränkung auf einen Unternehmensteil - Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer durch Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 1 UStG 1999, § 2 Abs 1 S 2 UStG 1999, § 19 Abs 1 UStG 1999, § 19 Abs 2 UStG 1999, Abschn 19.2 Abs 1 S 4 Nr 2 S 2 UStAE
    Unwirksame Optionserklärung des Kleinunternehmers bei Beschränkung auf einen Unternehmensteil - Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer durch Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Unwirksame Optionserklärung des Kleinunternehmers bei Beschränkung auf einen Unternehmensteil – Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer durch Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung

  • Betriebs-Berater

    Unwirksame Optionserklärung des Kleinunternehmers bei Beschränkung auf einen Unternehmensteil

  • rewis.io

    Unwirksame Optionserklärung des Kleinunternehmers bei Beschränkung auf einen Unternehmensteil - Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer durch Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung der Option zur Regelbesteuerung des Kleinunternehmers auf einen Unternehmensteil

  • datenbank.nwb.de

    Unwirksame Optionserklärung des Kleinunternehmers bei Beschränkung auf einen Unternehmensteil

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksame Optionserklärung des Kleinunternehmers bei Beschränkung auf einen Unternehmensteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Optionserklärung des Kleinunternehmers für nur einen Unternehmensteil

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschränkung der Option zur Regelbesteuerung des Kleinunternehmers auf einen Unternehmensteil

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verzicht eines Kleinunternehmers auf Nichterhebung der Umsatzsteuer muss für das gesamte Unternehmen erklärt werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unwirksame Optionserklärung des Kleinunternehmers bei Beschränkung auf einen Unternehmensteil

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksamer Verzicht auf Besteuerung als Kleinunternehmer

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Teiloption eines Kleinunternehmers

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer durch Abgabe einer Jahreserklärung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 242, 429
  • BB 2013, 3029
  • DB 2014, 159
  • BStBl II 2014, 214
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.07.2003 - V R 29/02

    Rechtsbehelfsfrist: Schriftliche Zustimmung zur Steueranmeldung

    Auszug aus BFH, 24.07.2013 - XI R 31/12
    c) Ein Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG (sog. Option zur Regelbesteuerung) kann von einem sog. Kleinunternehmer dem FA gegenüber auch in der Weise durch konkludentes Verhalten erklärt werden, dass dieser dem FA auf einem für die Regelbesteuerung vorgesehenen Vordruck eine Umsatzsteuererklärung einreicht, in welcher er die Umsatzsteuer nach den allgemeinen Vorschriften des Gesetzes berechnet und den Vorsteuerabzug geltend gemacht hat (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Dezember 1985 V R 167/82, BFHE 145, 457, BStBl II 1986, 420, unter II.1.b; vom 9. Juli 2003 V R 29/02, BFHE 202, 403, BStBl II 2003, 904, unter II.2.b; Abschn. 19.2.

    Das FA hat die Vorentscheidung revisionsrechtlich nicht angegriffen, soweit das FG die Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3 UStG unter Berücksichtigung der vom Kläger in Rechnungen unberechtigt ausgewiesenen Steuerbeträge in Höhe von ... EUR festgesetzt hat (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 202, 403, BStBl II 2003, 904, unter II.3.a; BFH-Beschluss vom 9. März 2009 XI B 87/08, nicht veröffentlicht, juris).

  • BFH, 19.12.1985 - V R 167/82

    Unanfechtbarkeit i. S. des § 19 Abs. 4 UStG 1973 ist die formelle Bestandskraft

    Auszug aus BFH, 24.07.2013 - XI R 31/12
    c) Ein Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG (sog. Option zur Regelbesteuerung) kann von einem sog. Kleinunternehmer dem FA gegenüber auch in der Weise durch konkludentes Verhalten erklärt werden, dass dieser dem FA auf einem für die Regelbesteuerung vorgesehenen Vordruck eine Umsatzsteuererklärung einreicht, in welcher er die Umsatzsteuer nach den allgemeinen Vorschriften des Gesetzes berechnet und den Vorsteuerabzug geltend gemacht hat (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Dezember 1985 V R 167/82, BFHE 145, 457, BStBl II 1986, 420, unter II.1.b; vom 9. Juli 2003 V R 29/02, BFHE 202, 403, BStBl II 2003, 904, unter II.2.b; Abschn. 19.2.

    Von ihnen hängt es ab, ob durch das FA der Inhalt einer Steuererklärung zweifelsfrei zugleich als Erklärung zur Ausübung des steuerrechtlichen Gestaltungsrechts aufgefasst werden darf oder ob dem Inhalt eine solche Bedeutung nicht zukommt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 145, 457, BStBl II 1986, 420, unter II.1.b).

  • FG Köln, 26.06.2012 - 3 K 2961/07

    Optionserklärung; wirksame Willenserklärung durch schlüssiges Verhalten

    Auszug aus BFH, 24.07.2013 - XI R 31/12
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 258 veröffentlicht.
  • BFH, 09.03.2009 - XI B 87/08

    Umsatzsteuerausweis durch Kleinunternehmer - Begründetheit einer

    Auszug aus BFH, 24.07.2013 - XI R 31/12
    Das FA hat die Vorentscheidung revisionsrechtlich nicht angegriffen, soweit das FG die Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3 UStG unter Berücksichtigung der vom Kläger in Rechnungen unberechtigt ausgewiesenen Steuerbeträge in Höhe von ... EUR festgesetzt hat (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 202, 403, BStBl II 2003, 904, unter II.3.a; BFH-Beschluss vom 9. März 2009 XI B 87/08, nicht veröffentlicht, juris).
  • BFH, 20.12.2012 - V R 23/11

    Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung im Insolvenzfall

    Auszug aus BFH, 24.07.2013 - XI R 31/12
    d) Da der § 19 UStG unterfallende Kleinunternehmer ein einheitliches Unternehmen (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG) betreibt, muss der Verzicht nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG für alle Umsätze i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG des Unternehmers, d.h. für das gesamte Unternehmen, erklärt werden (vgl. Stadie in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 19 Rz 125; Friedrich-Vache in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG § 19 Rz 35; Mößlang in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 19 Rz 4, 29; Meurer, Neue Wirtschafts-Briefe 2013, 2016, 2019; s. für einen von einem Insolvenzverwalter erklärten Verzicht BFH-Urteil vom 20. Dezember 2012 V R 23/11, BFHE 240, 377, BStBl II 2013, 334, Rz 9 ff.).
  • BFH, 23.09.2020 - XI R 34/19

    Zum Widerruf des Verzichts auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung

    b) Mit der Abgabe einer Umsatzsteuererklärung, in der der Steuerpflichtige die Steuer nach den allgemeinen Grundsätzen berechnet, verzichtet er konkludent auf die Nichterhebung der Steuer nach § 19 Abs. 1 UStG (vgl. BFH-Urteile in BFHE 145, 457, BStBl II 1986, 420; vom 09.07.2003 - V R 29/02, BFHE 202, 403, BStBl II 2003, 904, unter II.2.b, Rz 18; vom 20.12.2012 - V R 23/11, BFHE 240, 377, BStBl II 2013, 334, Rz 11; vom 24.07.2013 - XI R 31/12, BFHE 242, 429, BStBl II 2014, 214, Rz 17; vom 22.06.2016 - V R 46/15, BFHE 254, 272, Rz 53).
  • FG Bremen, 26.11.2020 - 2 K 28/20

    Verzicht auf Anwendung der Kleinunternehmerregelung mit der Umsatzsteuererklärung

    Er kann auch durch konkludentes Verhalten gegenüber dem Finanzamt erfolgen (BFH, Urteil vom 24. Juli 2013 - XI R 31/12 -, BFHE 242, 429 , BStBl II 2014, 214 ).

    Entscheidend für den konkludenten Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung durch Abgabe einer Steuererklärung ist danach, ob das Finanzamt unter Würdigung der Umstände des Einzelfalles den Inhalt der Steuererklärung zweifelsfrei zugleich als Erklärung zur Ausübung des steuerrechtlichen Gestaltungsrechts auffassen durfte oder ob dem Inhalt eine solche Bedeutung nicht zukommt (BFH, Urteil vom 19. Dezember 1985 - V R 167/82 -, BFHE 145, 457 , BStBl II 1986, 420 ; BFH, Urteil vom 24. Juli 2013 - XI R 31/12 -, BFHE 242, 429 , BStBl II 2014, 214 ).

    Bezieht sich eine Erklärung andererseits erkennbar nur auf einen Teil der Umsätze, so kann die Erklärung nicht zweifelsfrei als Verzicht verstanden werden (vgl. BFH, Urteil vom 24. Juli 2013 - XI R 31/12 -, BFHE 242, 429 , BStBl II 2014, 214 ).

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