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   BFH, 24.08.2004 - VIII R 4/04   

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https://dejure.org/2004,11062
BFH, 24.08.2004 - VIII R 4/04 (https://dejure.org/2004,11062)
BFH, Entscheidung vom 24.08.2004 - VIII R 4/04 (https://dejure.org/2004,11062)
BFH, Entscheidung vom 24. August 2004 - VIII R 4/04 (https://dejure.org/2004,11062)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 63; ; EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; FGO § 122 Abs. 2; ; ZPO § 293

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld: Gemeinschaftswidrigkeit des französischen Rechts?

  • datenbank.nwb.de

    Verfahrensbeitritt des BMF: mögliche Gemeinschaftswidrigkeit des französischen Rechts und Bindung der deutschen Behörden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 2, VO (EWG) Nr 1408/71 Art 77 Abs 2
    Ausland; Bindung; EG; Kindergeld

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 26.06.1975 - 6/75

    Horst / Bundesknappschaft

    Auszug aus BFH, 24.08.2004 - VIII R 4/04
    Aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 26. Juni 1975 Rs. 6/75 (EuGHE 1975, 823) lasse sich ableiten, dass die deutschen Behörden (Gerichte) an die ablehnende Entscheidung der Behörden eines anderen Mitgliedstaats nicht gebunden seien, soweit das nationale Recht dieses Mitgliedstaats gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstoße.

    Der Beklagte hat seine Auffassung, dass die deutschen Behörden (Gerichte) nicht an die ablehnende Entscheidung der französischen Behörden gebunden seien, auf das Urteil des EuGH vom 26. Juni 1975 Rs. 6/75 (EuGHE 1975, 823) gestützt.

    In dem Verfahren in EuGHE 1975, 823 war streitig, ob die deutsche Behörde bei der Berechnung der Versicherungszeiten des Klägers algerische Versicherungszeiten anspruchserhöhend berücksichtigen musste.

  • FG Baden-Württemberg, 16.08.2011 - 3 V 2447/11

    Ernstliche Zweifel an der Versagung eines Anspruchs auf Differenzkindergeld für

    Der beschließende Senat weist die FK in diesem Zusammenhang weiter darauf hin, dass der Bescheid der ausländischen Behörde hinsichtlich der Voraussetzungen des ausländischen nationalen Rechts --anders als im Hinblick auf die Voraussetzungen des Unionsrechts-- Tatbestandswirkung hat (zur Abgrenzung s. BFH-Urteil vom 13. August 2002 VIII R 54/00, BFHE 200, 204, BStBl II 2002, 869; zuletzt Urteil des FG München vom 4. Mai 2011 9 K 2928/10, juris, m.w.N. aus der Literatur; in Bezug auf Frankreich vgl. auch BFH-Beschluss vom 24. August 2004 VIII R 4/04, BFH/NV 2004, 1649: Beitrittsaufforderung an das Bundesfinanzministerium).
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