Rechtsprechung
   BFH, 24.08.2016 - X R 3/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,48632
BFH, 24.08.2016 - X R 3/15 (https://dejure.org/2016,48632)
BFH, Entscheidung vom 24.08.2016 - X R 3/15 (https://dejure.org/2016,48632)
BFH, Entscheidung vom 24. August 2016 - X R 3/15 (https://dejure.org/2016,48632)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,48632) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Altersvorsorgezulage bei nachversicherten ehemaligen Beamten - Wahlrecht des Steuerpflichtigen bei Begehren einer steuerrechtlichen Vergünstigung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10a Abs 1 S 1, EStG § 79, EStG § 82 Abs 5, SGB 6 § 8, EStG § 86, EStG VZ 2008
    Altersvorsorgezulage bei nachversicherten ehemaligen Beamten - Wahlrecht des Steuerpflichtigen bei Begehren einer steuerrechtlichen Vergünstigung

  • Bundesfinanzhof

    Altersvorsorgezulage bei nachversicherten ehemaligen Beamten - Wahlrecht des Steuerpflichtigen bei Begehren einer steuerrechtlichen Vergünstigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10a Abs 1 S 1 EStG 2002, § 79 EStG 2002, § 82 Abs 5 EStG 2002, § 8 SGB 6, § 86 EStG 2002
    Altersvorsorgezulage bei nachversicherten ehemaligen Beamten - Wahlrecht des Steuerpflichtigen bei Begehren einer steuerrechtlichen Vergünstigung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Altersvorsorgezulageberechtigung einer aus dem Beamtenverhältnis ausgeschiedenen, kurzfristig nachversicherten Beamtin auf Widerruf

  • rewis.io

    Altersvorsorgezulage bei nachversicherten ehemaligen Beamten - Wahlrecht des Steuerpflichtigen bei Begehren einer steuerrechtlichen Vergünstigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersvorsorgezulageberechtigung einer aus dem Beamtenverhältnis ausgeschiedenen, kurzfristig nachversicherten Beamtin auf Widerruf

  • rechtsportal.de

    Altersvorsorgezulageberechtigung einer aus dem Beamtenverhältnis ausgeschiedenen, kurzfristig nachversicherten Beamtin auf Widerruf

  • datenbank.nwb.de

    Altersvorsorgezulage bei nachversicherten ehemaligen Beamten - Wahlrecht des Steuerpflichtigen bei Begehren einer steuerrechtlichen Vergünstigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10a Abs 1 S 1 Halbs 1, EStG § 10a Abs 1 S 1 Halbs 2 Nr 1, EStG § 79 S 1
    Altersvorsorgezulage, Beamter, Elektronische Übermittlung, Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 03.11.1982 - 1 RA 63/81

    Nachversicherung; Versicherungsfreie Beschäftigung; Beitragsnachentrichtung;

    Auszug aus BFH, 24.08.2016 - X R 3/15
    Sie verweist auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), derzufolge der Nachversicherungsfall kraft Gesetzes allein mit dem unversorgten Ausscheiden aus einer versicherungsfreien Beschäftigung eintrete (Urteil vom 3. November 1982  1 RA 63/81, BSGE 54, 155).

    Diese Betrachtungsweise liegt auch der Rechtsprechung des BSG zugrunde (vgl. das von der Klägerin angeführte Urteil in BSGE 54, 155, zu der --mit § 8 Abs. 2 SGB VI insoweit wortgleichen-- Vorläuferregelung des § 9 des Angestelltenversicherungsgesetzes; ebenso zu § 8 Abs. 2 SGB VI Urteil vom 9. November 1999 B 4 RA 58/98 R, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2000, 356, unter 2.b).

  • BFH, 14.01.2009 - I R 47/08

    Im Veranlagungszeitraum 2002 keine Anwendung der sog. Bruttomethode im Organkreis

    Auszug aus BFH, 24.08.2016 - X R 3/15
    aa) Wie schon das FG zutreffend ausgeführt hat, folgt aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen, dass ein Steuerpflichtiger, der eine bestimmte steuerrechtliche Vergünstigung begehrt, die in mehreren nebeneinander stehenden gesetzlichen Tatbeständen als Rechtsfolge vorgesehen ist, sich auf denjenigen Tatbestand berufen kann, der die für ihn günstigeren Voraussetzungen enthält (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Januar 2009 I R 47/08, BFHE 224, 126, BStBl II 2011, 131, unter II.3.).
  • BSG, 09.11.1999 - B 4 RA 58/98 R

    Eintritt des Nachversicherungsfalls beim Wechsel von einem öffentlichen

    Auszug aus BFH, 24.08.2016 - X R 3/15
    Diese Betrachtungsweise liegt auch der Rechtsprechung des BSG zugrunde (vgl. das von der Klägerin angeführte Urteil in BSGE 54, 155, zu der --mit § 8 Abs. 2 SGB VI insoweit wortgleichen-- Vorläuferregelung des § 9 des Angestelltenversicherungsgesetzes; ebenso zu § 8 Abs. 2 SGB VI Urteil vom 9. November 1999 B 4 RA 58/98 R, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2000, 356, unter 2.b).
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.12.2014 - 10 K 10242/13

    Altersvorsorgezulage 2008

    Auszug aus BFH, 24.08.2016 - X R 3/15
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Dezember 2014  10 K 10242/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 09.12.2015 - X R 30/14

    Rentenbeginn bei Erwerbsminderungsrenten nach vorherigem Bezug

    Auszug aus BFH, 24.08.2016 - X R 3/15
    Im Übrigen hat der Senat eine rentenversicherungsrechtliche Fiktion auch sonst bereits der Besteuerung zugrunde gelegt (vgl. Urteil vom 9. Dezember 2015 X R 30/14, BFHE 252, 134, BStBl II 2016, 624; zur Erfüllungsfiktion des § 107 des Zehnten Buchs Sozialgesetzbuch).
  • BFH, 22.10.2014 - X R 18/14

    Altersvorsorgezulage: Frist für die Erteilung des Einverständnisses bzw. der

    Auszug aus BFH, 24.08.2016 - X R 3/15
    Der erkennende Senat hat den Zweck des Einwilligungserfordernisses --und zugleich die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der darin liegenden Schlechterstellung von Beamten im Vergleich zu Pflichtversicherten-- darin gesehen, dass wegen der autonomen Datenverarbeitung durch eine Vielzahl einzelner öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber und des Fehlens eines einheitlichen Zuordnungskriteriums ein automatisierter Datenabgleich zwischen der ZfA und den zahlreichen öffentlich-rechtlichen Besoldungsstellen "faktisch nicht möglich" sei (Urteil vom 22. Oktober 2014 X R 18/14, BFHE 247, 312, BStBl II 2015, 371, Rz 62).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht