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   BFH, 24.09.2003 - X S 15/03   

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https://dejure.org/2003,18070
BFH, 24.09.2003 - X S 15/03 (https://dejure.org/2003,18070)
BFH, Entscheidung vom 24.09.2003 - X S 15/03 (https://dejure.org/2003,18070)
BFH, Entscheidung vom 24. September 2003 - X S 15/03 (https://dejure.org/2003,18070)
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  • BFH, 27.01.1994 - VII S 36/93

    Rechtsschutzbedürfnis für die Festsetzung des Werts des Streitgegenstandes durch

    Auszug aus BFH, 24.09.2003 - X S 15/03
    Der Antrag auf Streitwertfestsetzung war als unzulässig abzulehnen, weil der Kläger bzw. sein Prozessbevollmächtigter das erforderliche besondere Rechtsschutzbedürfnis für die Festsetzung des Streitwerts durch den beschließenden Senat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 1985 VIII R 65/84, BFH/NV 1986, 348, und vom 27. Januar 1994 VII S 36/93, BFH/NV 1994, 818; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., Vor § 135 Rz. 38, m.w.N.) nicht dargelegt hat.

    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Streitwertfestsetzung durch das Gericht als Spruchkörper fehlt, wenn sich --wie hier-- die Höhe des Streitwerts eindeutig aus den gestellten Sachanträgen sowie aus den von der Rechtsprechung zur Bemessung des Streitwerts in gleichartigen Fällen entwickelten Grundsätzen ermitteln lässt (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 818; Gräber/Ruban, a.a.O.).

  • BFH, 17.05.1985 - VIII R 65/84

    Unzulässigkeit eines Antrags wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses

    Auszug aus BFH, 24.09.2003 - X S 15/03
    Der Antrag auf Streitwertfestsetzung war als unzulässig abzulehnen, weil der Kläger bzw. sein Prozessbevollmächtigter das erforderliche besondere Rechtsschutzbedürfnis für die Festsetzung des Streitwerts durch den beschließenden Senat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 1985 VIII R 65/84, BFH/NV 1986, 348, und vom 27. Januar 1994 VII S 36/93, BFH/NV 1994, 818; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., Vor § 135 Rz. 38, m.w.N.) nicht dargelegt hat.
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