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   BFH, 24.09.2009 - XI B 30/09   

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https://dejure.org/2009,12038
BFH, 24.09.2009 - XI B 30/09 (https://dejure.org/2009,12038)
BFH, Entscheidung vom 24.09.2009 - XI B 30/09 (https://dejure.org/2009,12038)
BFH, Entscheidung vom 24. September 2009 - XI B 30/09 (https://dejure.org/2009,12038)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine am Ertragsteuerrecht orientierte Beschränkung der umsatzsteuerrechtlichen Durchschnittssatzbesteuerung für Land- und Forstwirte

  • Judicialis

    UStG § 24; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 24; RL 388/77/EWG Art. 25
    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in einem Verfahren um den Anwendungsbereich der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 des Umsatzsteuergesetzes ( UStG )

  • datenbank.nwb.de

    Ertragsteuerrechtlich entwickelte Zukaufsgrenzen haben keine Bedeutung für umsatzsteuerrechtliche Durchschnittssatzbesteuerung für Landwirte und Forstwirte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.03.2009 - XI B 89/08

    Leistungsaustausch durch entgeltlichen Verzicht auf Grundstücksbebauung -

    Auszug aus BFH, 24.09.2009 - XI B 30/09
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den Bundesfinanzhof (BFH) geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. März 2009 XI B 89/08, BFH/NV 2009, 976, m.w.N.).
  • BFH, 14.06.2007 - V R 56/05

    Umsatzsteuerpauschalierung für Land- und Forstwirte: Verkauf von zugekauften

    Auszug aus BFH, 24.09.2009 - XI B 30/09
    Außerdem haben nach der Rechtsprechung des BFH die ertragsteuerrechtlich entwickelten "Zukaufsgrenzen" wegen der notwendigen richtlinienkonformen Auslegung des § 24 UStG keine Bedeutung für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung, wann ein Umsatz im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebs ausgeführt wird (Urteil vom 14. Juni 2007 V R 56/05, BFHE 217, 298, BStBl II 2008, 158).
  • BFH, 31.05.2007 - V R 5/05

    Durchschnittsbesteuerung für Umsätze aus Grabpflegeleistungen eines

    Auszug aus BFH, 24.09.2009 - XI B 30/09
    Deren einkommensteuerrechtliche Beurteilung sei umsatzsteuerrechtlich ohne Bedeutung (Urteil vom 31. Mai 2007 V R 5/05, BFHE 217, 290, m.w.N.).
  • BFH, 23.01.2013 - XI R 27/11

    Klärschlammabfuhren unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24

    Die ertragsteuerrechtliche Beurteilung eines Sachverhalts ist für die Umsatzsteuer nicht bindend (BFH-Entscheidungen vom 24. September 2009 XI B 30/09, BFH/NV 2010, 72, und in BFHE 217, 290, BStBl II 2011, 289).
  • FG Münster, 20.01.2015 - 15 K 2845/13

    Frage der steuerlichen Erfassung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen gem.

    Somit übte der Kl. Dienstleistungen aus, die im Sinne des Unionsrechts zur landwirtschaftlichen Erzeugung beitragen (vgl. dazu FG Niedersachsen Urteil vom 12.3. 2009 16 K 450/07, EFG 2009, 1071; Nichtzulassungsbeschwerde der Finanzverwaltung abgewiesen durch BFH-Beschluss vom 24.9. 2009 XI B 30/09, BFH/NV 2010, 72).

    Im Beschluss vom 24.9.2009 XI B 30/09 (BFH/NV 2010, 72) hat der BFH dargelegt, dass der vom FG Niedersachsen entschiedenen Rechtsfrage infolge Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage keine grundsätzliche Bedeutung beizumessen sei.

  • FG Baden-Württemberg, 21.12.2016 - 14 K 3821/14

    Durchschnittssatzbesteuerung i.S. des § 24 UStG für Umsätze eines Landwirts aus

    Auch habe der Bundesfinanzhof (BFH) im Verfahren XI B 30/09 entschieden, dass Maschinenleistungen unbeschränkt in den Anwendungsbereich der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG fielen (vgl. BFH-Beschluss vom 24. September 2009 XI B 30/09, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2010, 72).

    Im Beschluss vom 24. September 2009 XI B 30/09 (BFH/NV 2010, 72) hat der BFH dargelegt, dass der vom Finanzgericht (FG) Niedersachsen (s. Urteil des FG Niedersachsen vom 12. März 2009 16 K 450/07, Juris) entschiedenen Rechtsfrage, dass Lohnarbeiten, die ein pauschalierender Landwirt für andere Land- und Forstwirte erbringt, betragsmäßig unbeschränkt in den Anwendungsbereich der Durchschnittssatzbesteuerung gemäß § 24 UStG fallen, infolge Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage keine grundsätzliche Bedeutung beizumessen ist.

  • FG Köln, 21.04.2016 - 11 K 1694/11

    Umsatzsteuer: Durchschnittsatzbesteuerung für Landwirte bei Organschaft

    Dieses Begriffsverständnis legt nicht nur eine terminologische Anlehnung des Beklagten an ertragsteuerrechtliche Denkkategorien nahe und übersieht damit, dass der BFH eine Auslegung des § 24 UStG unter Zuhilfenahme ertragsteuerrechtlicher Grundsätze in der Vergangenheit wiederholt abgelehnt hat (vgl. hierzu z.B. BFH-Beschluss vom 24.9.2009 XI B 30/09, BFH/NV 2010, 72, so auch FG Münster, Urteil vom 20.1.2015 15 K 2845/13 U, EFG 2015, 782, Stadie, UStG, § 24 Rz. 9, Lange in Offerhaus / Söhn / Lange, UStG, § 24 Rz. 182, jeweils m.w.N.).
  • FG Münster, 22.11.2011 - 15 K 698/08

    Umsatzsteuerpflicht hinsichtlich des Zurverfügungstellens einer Grundstücksfläche

    Bei Anwendung des Art. 25 der Richtlinie 388/77/EWG ist zu beachten, dass die Vorschrift als Ausnahme von der Regelbesteuerung eng auszulegen ist (vgl. EuGH-Urteil vom 26.05.2005, C-43/04 "Stadt Sundern", Slg 2005, I-4491, BFH/NV 2005 Beilage 4, 320; BFH-Urteil vom 13.08.2008, XI R 8/08, BFHE 221, 569, BStBl II 2009, 216) Unerheblich ist insbesondere, wie die durch die betreffenden Leistungen erzielten Einkünfte nach den einkommensteuerrechtlichen Regelungen zu beurteilen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 24.09.2009, XI B 30/09, BFH/NV 2010, 72).
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